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Vorgangsbearbeitung

Das System bereitet jeden Vorgang vor und prüft ihn. Die Entscheidung trifft die Sachbearbeitung.

Anträge, Genehmigungen, Förderungen, Schadenfälle und Widersprüche gehen durch mehrere Hände, bevor jemand entscheidet. Wir entwickeln Abläufe, die strukturierte Daten entgegennehmen, Antragstellende nur einmal um Fehlendes bitten, abrufen, was Register bereits enthalten, versionierte Regeln anwenden und den Bescheid entwerfen. So bleibt der Sachbearbeitung ihre Zeit für die Bewertung.

Für Behörden und Unternehmen in Deutschland, die Anträge, Genehmigungen und Leistungsfälle im Fachverfahren bearbeiten und jede Entscheidung begründen müssen.

Typische Nutzergruppen
  • Sachbearbeitung
  • Teamleitungen
  • Rechts- und Grundsatzabteilungen
  • Antragstellende
Beispielhafter Ablauf
  1. 01Antrag entgegennehmen und prüfenSystem
  2. 02Fehlende Unterlagen nachfordernSystem
  3. 03Daten aus Registern abrufenSystem
  4. 04Versionierte Regeln anwendenSystem
  5. 05Zusammenfassung mit Quellen erstellenAgent
  6. 06Bewerten und entscheidenPerson
  7. 07Bescheid entwerfen und versendenSystem
Ein Antrag kommt als strukturierte Daten an und wird auf Vollständigkeit geprüft; fehlt etwas, erhält die antragstellende Person eine einzige Nachforderung, und der Vorgang läuft weiter, sobald die Unterlagen eingehen. Das System ruft Daten aus Registern ab, wendet die versionierten Regeln an und erstellt eine Zusammenfassung, in der jede Aussage auf ihre Quelle verweist. Die Sachbearbeitung bewertet und entscheidet und gibt den aus einer freigegebenen Vorlage entworfenen Bescheid frei, bevor er versendet und abgelegt wird.

Vorher und nachher

Was sich für Sachbearbeitung und Antragstellende ändert

  1. Heute

    Heute: Akten, die hin- und hergehen

    Eine fehlende Anlage fällt erst Wochen nach dem Eingang auf, die Nachforderung geht per Brief hinaus, und der Vorgang ruht so lange.

    Mit dem System

    Mit dem System: Vollständig, bevor es losgeht

    Die Vollständigkeitsprüfung läuft beim Eingang, und die antragstellende Person erhält eine einzige Nachforderung, die genau auflistet, was fehlt.

  2. Heute

    Heute: Daten anfordern, die es schon gibt

    Antragstellende reichen Auszüge und Bescheinigungen ein, die bereits in einem Register stehen, und Mitarbeitende tippen sie in das Fachverfahren ab.

    Mit dem System

    Mit dem System: Registerdaten abgerufen, nicht angefordert

    Daten aus einer authentischen Quelle werden über deren API mit protokolliertem Zweck abgerufen und der Sachbearbeitung mit ihrer Herkunft angezeigt.

  3. Heute

    Heute: Gleicher Fall, anderes Ergebnis

    Jede Sachbearbeiterin und jeder Sachbearbeiter prüft die Kriterien nach eigenen Notizen und schreibt den Bescheid nach einem alten Muster. Ähnliche Fälle können so unterschiedlich enden, und hinterher kann niemand sagen, welche Fassung der Regeln galt.

    Mit dem System

    Mit dem System: Ein Regelwerk, nachvollziehbar festgehalten

    Kriterien laufen als versionierte Entscheidungsmodelle mit Testfällen, Bescheide beginnen mit freigegebenen Vorlagen, und die Vorgangsakte zeigt, welche Regelversion galt.

  4. Heute

    Heute: Fristen in Tabellen

    Gesetzliche Fristen werden von Hand verfolgt, und alte Vorgänge rutschen im Rückstand nach unten, bis sie dringend werden.

    Mit dem System

    Mit dem System: Fristen im Blick

    Jeder Vorgang trägt seine gesetzliche Frist, Teamleitungen sehen, welche Vorgänge gefährdet sind, und der Rückstand ist nach Alter und Vorgangsart sichtbar.

Workflow

So läuft der Prozess

Das System übernimmt die Vorbereitung: Eingang, Registerdaten, Regelergebnisse, eine Zusammenfassung mit Quellen und einen Bescheidentwurf. Bewertung und Entscheidung liegen bei der Sachbearbeitung, die all das auf einem Bildschirm sieht.

Beispielhafter Ablauf

7 Schritte · 2 menschliche Prüfungen

ANTRAG UNVOLLSTÄNDIG01SYSTEMAntrag entgegennehmen und prüfen02SYSTEMFehlende Unterlagennachfordern03SYSTEMDaten aus Registern abrufen04SYSTEMVersionierte Regeln anwenden05AGENTZusammenfassung mit Quellenerstellen06PERSONBewerten und entscheidenMENSCHLICHE PRÜFUNG07SYSTEMBescheid entwerfen und versendenMENSCHLICHE PRÜFUNG

Legende

  • System
  • Agent
  • Person
  • Menschliche Prüfung
  • Ausnahmepfad

Vorgangsbearbeitung: beispielhafter Ablauf mit Pfad für fehlende Unterlagen

Diagramm als Text lesen

Der Hauptpfad führt von der Entgegennahme und Prüfung des Antrags über den Abruf von Registerdaten, die Anwendung der versionierten Regeln und die Zusammenfassung mit Quellen zur Bewertung und Entscheidung durch die Sachbearbeitung und endet mit Entwurf und Versand des Bescheids.

Findet die Vollständigkeitsprüfung fehlende Unterlagen, verlässt der Vorgang den Hauptpfad, und die antragstellende Person erhält eine einzige Nachforderung mit allem, was fehlt. Sobald die Unterlagen eingehen und die Prüfung bestehen, kehrt der Vorgang beim Registerschritt auf den Hauptpfad zurück.

Bewertung und Entscheidung durch die Sachbearbeitung sind der menschliche Kontrollpunkt, gefolgt von ihrer Freigabe des Bescheids: Das System bereitet vor und entwirft, aber keine Entscheidung fällt und kein Bescheid geht hinaus ohne einen Menschen.

  1. Schritt 1: Antrag entgegennehmen und prüfenSystem

    Anträge kommen als strukturierte Daten aus dem Portal, aus E-Formularen oder aus der intelligenten Dokumentenverarbeitung. Der Vorgang wird unter seiner Vorgangsart angelegt, die gesetzliche Frist ab dem Eingangsdatum gesetzt, und die für diese Vorgangsart erforderlichen Unterlagen werden geprüft.

  2. Schritt 2: Fehlende Unterlagen nachfordernSystem

    Die antragstellende Person erhält eine einzige Nachforderung über den Kanal, den sie genutzt hat, mit den fehlenden Unterlagen oder Angaben und der Frist dafür. Eingehende Unterlagen werden gegen dieselbe Liste geprüft, und die Auswirkung auf die Bearbeitungsfrist wird so festgehalten, wie das Verfahren es vorschreibt.

    Ausnahmepfad: Antrag unvollständig· Zurück zu Schritt 3

  3. Schritt 3: Daten aus Registern abrufenSystem

    Auf Grundlage der Identität der antragstellenden Person und der Rechtsgrundlage des Verfahrens werden Daten aus authentischen Quellen und Basisregistern über deren APIs abgerufen. Bei grenzüberschreitenden Verfahren im Anwendungsbereich des Single Digital Gateway können Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat auf Wunsch der antragstellenden Person über das Once-Only-Technical-System ausgetauscht werden. Jede Abfrage wird mit ihrem Zweck protokolliert.

  4. Schritt 4: Versionierte Regeln anwendenSystem

    Anspruchs- und Berechnungsregeln laufen als versionierte Entscheidungsmodelle (DMN oder Rules as Code), jeweils verknüpft mit der Rechtsvorschrift oder internen Richtlinie, die sie umsetzen. Das Ergebnis weist jedes Kriterium als erfüllt, nicht erfüllt oder offen für die Bewertung aus, mit den zugrunde gelegten Fakten und der verwendeten Regelversion.

  5. Schritt 5: Zusammenfassung mit Quellen erstellenAgent

    Ein Modell fasst Antrag, Anlagen und Registerauszüge für die Sachbearbeitung zusammen: Fakten, Datumsangaben, Beträge, offene Punkte und Widersprüche zwischen den Quellen. Jede Aussage verweist auf die Dokumentseite oder den Registerauszug, aus dem sie stammt. Die Zusammenfassung bewertet keine Anspruchsvoraussetzungen und empfiehlt kein Ergebnis.

  6. Schritt 6: Bewerten und entscheidenPerson

    Die Sachbearbeitung sieht Regelergebnisse, Zusammenfassung und die zugrunde liegenden Nachweise auf einem Bildschirm, bewertet die Punkte, die die Regeln offenlassen, trifft die Entscheidung und schreibt die Begründung. Von einem Regelergebnis kann mit festgehaltenem Grund abgewichen werden.

    Menschliche Prüfung

    Die Entscheidung trifft immer die Sachbearbeitung. Keine Entscheidung mit Rechtswirkung beruht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, und das Vier-Augen-Prinzip lässt sich je Vorgangsart, Betrag oder Ergebnis vorschreiben.

  7. Schritt 7: Bescheid entwerfen und versendenSystem

    Der Bescheid wird aus der freigegebenen Vorlage für Vorgangsart und Ergebnis entworfen, mit der Begründung der Sachbearbeitung und den Rechtsgrundlagen. Nach der Freigabe wird er signiert, versendet und mit dem Vorgang abgelegt. Ein Widerspruch oder Rechtsbehelf eröffnet einen verknüpften Vorgang mit der ursprünglichen Akte, der Regelversion und der Begründung.

    Menschliche Prüfung

    Kein Bescheid geht hinaus, bevor die Sachbearbeitung den endgültigen Text freigegeben hat.

Komponenten

Was wir bauen würden

  1. Dienst für Eingang und Vollständigkeit

    Nimmt Einreichungen aus Portalen, E-Formularen und der Dokumentenverarbeitung entgegen, wendet je Vorgangsart eine Checkliste an und versendet Nachforderungen über den Kanal der antragstellenden Person.

    Umgesetzt durchUnternehmenssoftware & SaaS

  2. Konnektoren für Register und Nachweise

    API-Clients für authentische Quellen, Basisregister und nationale Datenaustauschplattformen sowie für das Once-Only-Technical-System, wo ein Verfahren in dessen Anwendungsbereich fällt, jeweils mit Protokollierung des Zwecks.

    Umgesetzt durchIntegrationen & APIs

  3. Entscheidungsmodelle und Regeltests

    Anspruchs- und Berechnungsregeln in DMN oder als Code, versioniert mit Geltungsbeginn, verknüpft mit ihrer Rechtsquelle und abgedeckt durch Testfälle, die Ihre Rechtsfachleute lesen können.

    Umgesetzt durchUnternehmenssoftware & SaaS

  4. Dienst für Vorgangszusammenfassungen

    Modellbasierte Zusammenfassungen mit einem Quellenverweis für jede Aussage, ein Evaluierungsset aus früheren Vorgängen und keine Rolle bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

    Umgesetzt durchKI-Engineering & generative KI

  5. Arbeitsplatz der Sachbearbeitung und Bescheidvorlagen

    Ein Bildschirm für Nachweise, Regelergebnisse, Zusammenfassung, Entscheidung und Begründung, wo möglich im bestehenden Fachverfahren, mit Bescheidvorlagen in der Verantwortung Ihrer Rechtsabteilung.

    Umgesetzt durchUnternehmenssoftware & SaaS

  6. Fristen- und Rückstandsberichte

    Fristberechnung je Verfahren, Warnungen vor Ablauf und Berichte zum Rückstand nach Alter, Vorgangsart und Team.

    Umgesetzt durchDaten & Analytics

Integrationen

Eingänge und Integrationen

Eingänge und Kanäle

  • Bürger- und Unternehmensportale
  • E-Formulare und strukturierte Einreichungen
  • Eingang aus der intelligenten Dokumentenverarbeitung
  • Authentische Quellen und Basisregister
  • Grenzüberschreitende Nachweise über das Once-Only-Technical-System
  • Widersprüche, Rechtsbehelfe und Beschwerden

Kern der Lösung

Vorgangsbearbeitung

Angebundene Systeme

  • Salesforce Public Sector Solutions und Fallmanagement in Service CloudPlattformSalesforce
  • Ihr bestehendes Fachverfahren oder Fallmanagementsystem
  • Dienste für Identität, elektronische Signatur und elektronisches Siegel (eIDAS-Vertrauensdienste)
  • Dokumentenmanagement und Schriftgutverwaltung
  • SAP Finanzwesen für die Auszahlung von Förderungen und LeistungenPlattformSAP
  • Odoo Buchhaltung für die Auszahlung von FörderungenPlattformOdoo
  • Benachrichtigungskanäle: Postfach im Portal, E-Mail und Zustellung elektronischer Einschreiben

Kontrollen

Eingebaute Kontrollen

Zugriffsgrenzen

Sachbearbeitende sehen nur die Vorgangsarten und Organisationseinheiten, die ihre Rolle erlaubt. Registerabfragen laufen auf der Rechtsgrundlage des Verfahrens, nur für die Felder, die die Vorgangsart braucht, und jede Abfrage wird mit Aktenzeichen und Zweck protokolliert. Der Zusammenfassungsdienst liest die Vorgangsakte, kann aber weder Vorgangsdaten noch Regelergebnisse oder Entscheidungen ändern.

Menschliche Prüfung

Jede Entscheidung trifft ein Mensch aus der Sachbearbeitung, der Regelergebnisse, Zusammenfassung und die Nachweise dahinter vor sich hat. Entscheidungen, die gegenüber der antragstellenden Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen, beruhen nie ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (Artikel 22 DSGVO). Abweichungen von einem Regelergebnis sind erlaubt und werden mit Grund festgehalten, damit die Bewertung eine echte ist.

Nachvollziehbarkeit

Für jeden Vorgang protokollieren wir die eingegangenen Daten, jede Registerabfrage und ihr Ergebnis, die Regelversion und das Ergebnis je Kriterium, die Zusammenfassung mit Quellen und Modellversion, Entscheidung und Begründung sowie den Bescheid in der versendeten Fassung. Bei einem Widerspruch oder einer Prüfung lässt sich rekonstruieren, welche Regeln und Fakten am Tag der Entscheidung galten.

Datenschutz

Abgerufen werden nur die Registerfelder, die die Regeln brauchen. Aufbewahrung und Vernichtung folgen Ihrem Aufbewahrungsplan je Vorgangsart, die Verarbeitung bleibt in der vereinbarten Region, und Vorgangsdaten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

KI-Transparenz

Bescheide nennen die Fakten, die angewandten Regeln, die Begründung und den Weg zu Widerspruch oder Rechtsbehelf. Wo ein Modell bei der Vorbereitung hilft, wird seine Rolle dokumentiert, in Ihrem KI-Register erfasst und, wo Ihre Rechtsordnung ein öffentliches Algorithmenregister führt, dort veröffentlicht.

Kennzahlen

Was wir messen würden

Die Kennzahlen werden je Vorgangsart festgelegt, mit einer Ausgangsbasis aus Ihren aktuellen Vorgangsdaten, bevor sich etwas ändert.

Was wir messen würden
KennzahlWarum sie zähltWie wir sie messen würden
Durchlaufzeit je VorgangsartWarum sie zähltDie Kennzahl, die Antragstellende spüren, getrennt nach Vorgangsart, damit ein schnelles Verfahren kein langsames verdeckt.Wie wir sie messen würdenZeit vom Eingang bis zum Versand der Entscheidung und von der vollständigen Akte bis zum Versand, aus den Zeitstempeln der Vorgänge.
Anteil vollständiger Anträge beim EingangWarum sie zähltZeigt, ob Formulare, vorbefüllte Daten und Checklisten das Hin und Her verhindern.Wie wir sie messen würdenVorgänge, die die Vollständigkeitsprüfung bei der ersten Einreichung bestehen, je Kanal und Vorgangsart.
Nachforderungen je VorgangWarum sie zähltJede Nachforderung kostet Antragstellende Zeit und die Sachbearbeitung eine Wiedervorlage.Wie wir sie messen würdenNachforderungen von Unterlagen oder Erläuterungen je Vorgang, nach Grund, aus dem Vorgangsprotokoll.
Vorgänge nach Ablauf der gesetzlichen FristWarum sie zähltDie rechtliche Untergrenze für Fristtreue und ein frühes Zeichen für einen wachsenden Rückstand.Wie wir sie messen würdenOffene und abgeschlossene Vorgänge nach Fristablauf sowie Vorgänge im Warnzeitraum, je Team und Vorgangsart.
Einheitlichkeit der Entscheidungen in StichprobenWarum sie zähltÄhnliche Fälle sollten zum selben Ergebnis führen, gleich wer sie bearbeitet.Wie wir sie messen würdenÜbereinstimmung zwischen der ursprünglichen Entscheidung und der Bewertung derselben Akte durch eine zweite Person aus der Sachbearbeitung, in einer Zufallsstichprobe.
Anteil erfolgreicher WidersprücheWarum sie zähltErfolgreiche Widersprüche weisen auf Regeln, Nachweise oder Begründungen hin, die Aufmerksamkeit brauchen.Wie wir sie messen würdenGanz oder teilweise erfolgreiche Widersprüche und Rechtsbehelfe, nach Grund und nach angewandter Regelversion.

Ziele werden erst nach einer Ausgangsmessung festgelegt.

Einführung

So würden wir die Einführung gestalten

  1. Phase 01

    Analyse von Ablauf und Regeln

    Eine Vorgangsart und ihre Rechtsgrundlage. Wir erfassen, wie Vorgänge heute laufen, formulieren die Kriterien mit Ihren Rechtsfachleuten als Entscheidungsmodell und stellen anonymisierte frühere Vorgänge als Testfälle zusammen.

    Abschlusskriterien

    • Regelwerk von Rechtsfachleuten geprüft
    • Testfälle mit erwarteten Ergebnissen vereinbart
    • Ausgangsbasis je Kennzahl erfasst
    • Datenschutz-Folgenabschätzung und Einstufung nach der KI-Verordnung begonnen
  2. Phase 02

    Aufbau und Abgleich mit früheren Vorgängen

    Eingang, Registerkonnektoren, Regeln und der Arbeitsplatz der Sachbearbeitung für die gewählte Vorgangsart. Frühere Vorgänge laufen erneut durch die Regeln und den Zusammenfassungsdienst und werden mit den damals getroffenen Entscheidungen verglichen.

    Abschlusskriterien

    • Regelergebnisse entsprechen den Testfällen, oder jede Abweichung ist erklärt
    • Quellenverweise in Stichproben von Zusammenfassungen geprüft
    • Registerzugriff von den Datenverantwortlichen genehmigt
  3. Phase 03

    Kontrollierter Produktivbetrieb

    Neue Vorgänge der gewählten Art laufen durch das System. Die Sachbearbeitung entscheidet wie bisher, und eine Stichprobe der Entscheidungen wird von einer zweiten Person gegengeprüft.

    Abschlusskriterien

    • Gegenprüfung zeigt einheitliche Entscheidungen
    • Fristenüberwachung von den Teamleitungen genutzt
    • Betriebshandbuch, Monitoring und Rollback vorhanden
  4. Phase 04

    Weitere Vorgangsarten

    Weitere Vorgangsarten nutzen Eingang, Konnektoren und Arbeitsplatz wieder, jeweils mit eigenem Regelwerk, eigenen Testfällen und eigener rechtlicher Prüfung.

    Abschlusskriterien

    • Verfahren für Regeländerungen liegt bei Ihrem Team
    • Testset je Vorgangsart

Wo die Lösung passt

  • Öffentlicher Sektor & Verwaltung

    Umwelt- und Baugenehmigungen, Förderungen und Sozialleistungen, mit Registerdaten, die einmal abgerufen werden, und gesetzlichen Fristen, die je Verfahren überwacht werden.

  • Finanzdienstleistungen

    Bearbeitung von Versicherungsschäden und Beschwerden, mit Deckungsregeln, die je Fassung der Versicherungsbedingungen versioniert sind, Entscheidungen durch die Schadenbearbeitung und Antwortfristen für Beschwerden im Blick.

  • Gesundheitswesen & Life Sciences

    Anträge auf Kostenerstattung und Vorabgenehmigung, mit versionierten Regeln je Leistungssystem; die medizinische Bewertung bleibt bei qualifiziertem Fachpersonal.

  • Energie & Versorgung

    Anträge auf Netzanschluss, mit Vollständigkeitsprüfung der technischen Daten beim Eingang und der Frist jeder Anfrage im Blick.

  • Verkehr & Infrastruktur

    Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und für Arbeiten im Straßenraum, bei denen Strecken-, Fahrzeug- und Baustellendaten gegen Netzdaten und andere Genehmigungen geprüft werden, bevor die Sachbearbeitung entscheidet.

Beispiel zur Veranschaulichung

Wohngeldanträge in einer kommunalen Wohngeldstelle

Ausgangslage
Eine kommunale Wohngeldstelle erhält Anträge online, als PDF und auf Papier. Einkommensnachweise und Mietbescheinigungen fehlen häufig, Nachforderungen gehen per Brief hinaus, und die Bearbeitungszeiten wachsen mit dem Rückstand.
System
Online-Anträge kommen über FIT-Connect strukturiert im Fachverfahren an, Papieranträge über die Dokumentenverarbeitung. Der Eingang prüft die Vollständigkeit und fordert Fehlendes in einer einzigen Nachricht nach. Die Berechnungsregeln laufen als versioniertes Entscheidungsmodell, und ein Modell fasst die Nachweise mit Quellenverweisen zusammen.
Menschliche Kontrolle
Die Sachbearbeitung prüft jeden Antrag und entscheidet. Der Bescheid entsteht aus einer freigegebenen Vorlage und geht erst nach ihrer Freigabe hinaus; eine zweite Person prüft eine Stichprobe der Entscheidungen.
Was wir messen würden
Durchlaufzeit ab vollständigem Antrag, Nachforderungen je Vorgang, Vorgänge im Rückstand nach Alter und Einheitlichkeit der Entscheidungen in Stichproben.

Deutschland

Vom Online-Antrag zum begründeten Bescheid

Online gestellte Anträge nach dem OZG können das Fachverfahren über FIT-Connect erreichen, auch aus Einer-für-Alle-Diensten, und die Registermodernisierung zielt darauf, Nachweise aus Registern abzurufen, statt sie bei Antragstellenden anzufordern. Wir binden Eingang und Registerabruf über XÖV-Standards an Ihr Fachverfahren an.

Nach § 35a VwVfG ist ein vollständig automatisierter Verwaltungsakt nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift ihn erlaubt und weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Unser Ablauf geht deshalb davon aus, dass die Sachbearbeitung entscheidet: Das System prüft, ruft ab und entwirft, und der Bescheid geht erst nach ihrer Freigabe hinaus.

Fragen zur Vorgangsbearbeitung

Entscheidet das System über Anträge?

Nein. Das System legt den Vorgang an, ruft Daten ab, wendet die Regeln an, schreibt eine Zusammenfassung mit Quellen und entwirft den Bescheid. Die Sachbearbeitung bewertet den Vorgang, entscheidet und gibt den Bescheid frei. Nach Artikel 22 DSGVO haben Menschen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Der Ablauf ist so gestaltet, dass in jedem Fall ein Mensch eine echte Bewertung vornimmt und nicht nur per Klick bestätigt.

Was bedeutet die KI-Verordnung der EU für die Vorgangsbearbeitung?

Das hängt von der Rolle des Modells ab. KI-Systeme, die bestimmungsgemäß von Behörden oder in deren Namen verwendet werden sollen, um zu beurteilen, ob natürliche Personen Anspruch auf grundlegende staatliche Unterstützungsleistungen und -dienste haben, oder um solche Leistungen zu gewähren, einzuschränken, zu widerrufen oder zurückzufordern, gelten nach Anhang III Nummer 5 Buchstabe a als hochriskant. KI zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ist nach Buchstabe b hochriskant, mit Ausnahme der Aufdeckung von Betrug. In der 2026 geänderten Fassung der Verordnung gelten diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027.

Soll ein Modell an der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen mitwirken, planen wir die Hochrisiko-Pflichten von Anfang an ein. Unser Standard hält das Modell davon fern: Versionierte Regeln prüfen die Kriterien, die Sachbearbeitung entscheidet, und das Modell fasst nur zusammen und entwirft. Ob eine Komponente außerhalb der Hochrisiko-Kategorie bleibt, ist eine Einstufung, die Ihre Rechtsabteilung dokumentiert; wir liefern die technische Beschreibung, die sie dafür braucht. Siehe unseren Leitfaden zur KI-Verordnung für öffentliche Stellen.

Müssen wir unser Fachverfahren ersetzen?

Nein. Die Dienste für Eingang, Regeln, Zusammenfassung und Bescheide binden sich über APIs an Ihr bestehendes Fachverfahren an oder werden darin gebaut, wo die Plattform es erlaubt, etwa auf Salesforce. Das Fachverfahren zu ersetzen ist eine eigene Entscheidung, die sich nur lohnt, wenn das System selbst der Engpass ist; die Modernisierung von Altsystemen beschreibt, wie das schrittweise gelingt.

Wie bleiben die Regeln auf dem Stand der Gesetzgebung?

Jedes Regelwerk ist ein versioniertes Entscheidungsmodell, verknüpft mit dem Artikel oder der Richtlinienbestimmung, die es umsetzt, und mit Testfällen, die das erwartete Ergebnis festhalten. Ändert sich das Recht, prüfen Ihre Rechtsfachleute die neue Fassung, die Testfälle werden angepasst und ausgeführt, und die Fassung erhält einen Geltungsbeginn. Jeder Vorgang wird nach der Fassung bewertet, die für ihn gilt, und die Vorgangsakte hält fest, welche das war.

Wie erfahren Antragstellende, wie ihr Vorgang bearbeitet wurde?

Der Bescheid nennt die Fakten, die angewandten Regeln und die Begründung und erklärt den Weg zu Widerspruch oder Rechtsbehelf. Das Portal kann zeigen, welche Daten aus welchem Register abgerufen wurden. Wo ein Modell bei der Vorbereitung hilft, ist dieser Einsatz dokumentiert und, wo es ein öffentliches Algorithmenregister gibt, dort erfasst. Fragen zum Bearbeitungsstand lassen sich aus denselben Vorgangsdaten über die Serviceassistenz beantworten, und Menschen, die direkt mit einem KI-System interagieren, werden darauf hingewiesen, wie es Artikel 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 verlangt.

Was ist ein sinnvoller erster Umfang?

Eine Vorgangsart mit klarer Rechtsgrundlage und genug Volumen zum Messen, dazu ein Regelwerk. Sie belegt Eingang, Registeranbindung, Regeln, Zusammenfassung und Bescheid an echten Vorgängen, bevor weitere Vorgangsarten folgen. Unser Vorgehen beschreibt die Phasen von der Analyse bis zur Umsetzung.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorgangsarten

Nennen Sie eine Vorgangsart, ihre Rechtsgrundlage und die Register, die sie braucht. Wir zeigen, wie ein erstes Release in Ihrem bestehenden Fachverfahren aussehen könnte und wo die Sachbearbeitung entscheidet.