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Verkehr & Infrastruktur

Anlagen-, Verkehrs- und Fahrgastdaten, die Netze am Laufen halten.

Was wir für Infrastrukturbetreiber von Schiene und Straße, Verkehrsunternehmen, Häfen und Flughäfen entwickeln: Integration der Systeme für Anlagen, Betrieb und Fahrgäste, Datenplattformen für Instandhaltung und Open Data, Wissen für Außendienst und Leitstelle sowie IT/OT-Sicherheit, ausgelegt auf NIS-2.

Für Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen und Häfen in Ostbelgien und im übrigen Land, mit föderalen und regionalen Zuständigkeiten für Schiene, Straße und öffentlichen Verkehr.

Luftaufnahme von Schiffscontainern, in Reihen gestapelt an einem Terminal, einer davon violett beleuchtet
  1. 28. Juni 2025

    Barrierefreie Personenbeförderungsdienste

    Websites, Apps, elektronische Tickets und Reiseinformationen in Echtzeit von Personenbeförderungsdiensten müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

    QuelleRichtlinie (EU) 2019/882 (öffnet externe Website)

  2. 17. Juli 2026

    Kritische Einrichtungen bestimmt

    Die Mitgliedstaaten bestimmen die kritischen Einrichtungen im Verkehr und in anderen Sektoren; diese bewerten danach ihre Risiken und ergreifen Resilienzmaßnahmen.

    QuelleRichtlinie (EU) 2022/2557 (öffnet externe Website)

  3. 2. Dezember 2027

    KI-Verordnung für den Straßenverkehr

    KI als Sicherheitsbauteil in Verwaltung und Betrieb des Straßenverkehrs gilt als hochriskant; Geltungsbeginn in der 2026 geänderten Fassung.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1689 (öffnet externe Website)

Was sich für Infrastrukturbetreiber und Verkehrsunternehmen ändert

  1. Kapazität ist das knappste Gut

    Schienenstrecken, Straßen, Schleusen und Terminals arbeiten nahe an ihrer Grenze, während Baumaßnahmen, Instandhaltungsfenster und Fahrpläne um dieselbe Kapazität konkurrieren. Die überarbeitete TEN-V-Verordnung legt Termine für die Fertigstellung des Kernnetzes bis 2030 und des erweiterten Kernnetzes bis 2040 fest; Erneuerung und Betrieb müssen deshalb gemeinsam geplant werden.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1679

  2. Datenaustausch wird zur Pflicht

    Die überarbeitete IVS-Richtlinie und ihre delegierten Rechtsakte verpflichten Straßenbehörden und Verkehrsunternehmen, festgelegte Daten über nationale Zugangspunkte bereitzustellen, in Standardformaten wie DATEX II, NeTEx und SIRI. Open Data ist damit kein Projekt mehr, sondern ein Dienst mit Qualitätserwartungen.

    QuelleRichtlinie (EU) 2023/2661

  3. OT fällt jetzt unter das Cyberrecht

    Die NIS-2-Richtlinie zählt Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr zu den Sektoren mit hoher Kritikalität, von Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen bis zu Leitungsorganen von Häfen und der Verkehrssteuerung auf der Straße. IEC 62443 und die Technische Spezifikation CLC/TS 50701 für Bahnanwendungen geben Engineering-Teams ein gemeinsames Vorgehen für Zonen, Conduits und Sicherheitsstufen.

    QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555

  4. Anlagen altern, das Fachwissen auch

    Brücken, Tunnel, Stellwerke und Kaimauern, die vor Jahrzehnten gebaut wurden, brauchen mehr Prüfungen und bessere Entscheidungen, während die Fachleute, die ihre Geschichte kennen, in den Ruhestand gehen. Zustandsdaten, Prüfberichte und Pläne müssen an einem Ort liegen, durchsuchbar für die nächste Generation im Außendienst.

Herausforderungen und was wir entwickeln

  1. Die Herausforderung

    Planungsmodelle, GIS, Instandhaltungssysteme und Tabellenkalkulationen führen jeweils eine andere Version derselben Anlage.

    Unsere Antwort

    Integration auf offenen Standards wie IFC 4.3 und railML mit einem Event-Backbone, sodass Planung, Bau und Instandhaltung ein gemeinsames Anlagenregister nutzen und jede Änderung am Netz nur einmal erfasst wird.

  2. Die Herausforderung

    Prüfberichte, Fotos und Mängelnotizen kommen schneller an, als Ingenieurinnen und Ingenieure sie bearbeiten können.

    Unsere Antwort

    Dokumentenverarbeitung, die Prüf- und Vermessungsberichte liest, jeden Befund der betreffenden Anlage zuordnet und eine Instandhaltungsmeldung vorschlägt, die eine Fachkraft bestätigt, mit der Quellseite im Anhang.

  3. Die Herausforderung

    Fahrgäste erwarten verlässliche Informationen über alle Verkehrsunternehmen hinweg, und der Gesetzgeber verlangt inzwischen auch Open Data.

    Unsere Antwort

    Eine Datenplattform, die Fahrpläne, Echtzeitpositionen und Störungen zusammenführt, NeTEx-, SIRI- oder DATEX-II-Feeds an den nationalen Zugangspunkt liefert und deren Vollständigkeit und Aktualität überwacht.

  4. Die Herausforderung

    Jeder neue Datenfluss aus Leit- und Sicherungstechnik, Tunnelsteuerung oder Verkehrssteuerung vergrößert die Angriffsfläche.

    Unsere Antwort

    IT/OT-Architekturen mit Zonen und Conduits nach IEC 62443 und CLC/TS 50701, Datenübertragung in nur einer Richtung, wo das Risiko sie erfordert, zentralem Identitätsmanagement und der Protokollierung, auf die die Vorfallmeldung nach NIS-2 angewiesen ist.

  5. Die Herausforderung

    Außendienst und Leitstellenpersonal suchen Arbeitsanweisungen, Pläne und Auftragshistorie in mehreren Systemen.

    Unsere Antwort

    Ein Wissensassistent über Arbeitsanweisungen, Anlagendaten, Prüfberichte und frühere Arbeitsaufträge, mit Angabe von Dokument und Revisionsstand. Er informiert; er stellt nie eine Fahrstraße ein, erteilt keine Fahrterlaubnis und ändert keine Einstellung der Verkehrssteuerung.

  6. Die Herausforderung

    Der Kundenservice ist bei Störungen, Bauarbeiten und Fahrplanwechseln überlastet.

    Unsere Antwort

    Serviceassistenz, die Fragen zu Störungen, Verbindungen und Entschädigungen aus den Quellsystemen beantwortet und Beschwerden und Sonderfälle an Mitarbeitende übergibt, in jeder Sprache, die Ihre Fahrgäste sprechen.

IT/OT-Referenzlandschaft für den Verkehr

Die Leit- und Steuerungsebenen bleiben unangetastet. Eine Integrationsschicht für Netzdaten auf Basis von Events und offenen Standards stellt Betriebsdaten oberhalb der Zonengrenze bereit, wo Anlagen-, Analyse-, Wissens- und Open-Data-Dienste sie nutzen.

Beispiel zur Veranschaulichung
L4Unternehmen: ERP, Anlagenmanagement, Ticketing- undKundensystemeL3Betrieb: Verkehrsmanagement, Fahrplan- undKapazitätsplanung, Hafen- und FlughafenbetriebL2Leittechnik: Stellwerksbedienung, SCADA für Tunnelund StraßenverkehrL1Feldelemente: Signale, Weichenantriebe, Achszähler,Sensoren und WechselverkehrszeichenL0Physisches Netz: Gleise, Straßen, Brücken, Tunnel,Kaianlagen und SchleusenZONENGRENZE (IEC 62443, CLC/TS 50701)Integration: Events, offene StandardsDatenplattform für Anlagen, Verkehrund FahrgästeAnalysen zu Zustand, Kapazität undPünktlichkeitWissensassistent für Außendienstund LeitstelleOpen-Data-Feeds undRegulierungsberichte
Leit- und Steuerungsebenen im Verkehr, Integrationsschicht und Netzdatenplattform

Betriebsdaten überqueren die Zonengrenze einmal, über die Integrationsschicht, und werden von jedem Dienst darüber wiederverwendet.

Diagramm als Text lesen

Das Diagramm zeigt fünf Ebenen von oben nach unten: Ebene 4 das Unternehmen mit ERP, Anlagenmanagement, Ticketing- und Kundensystemen; Ebene 3 den Betrieb mit Verkehrsmanagement, Fahrplan- und Kapazitätsplanung sowie Hafen- und Flughafenbetrieb; Ebene 2 die Leittechnik mit Stellwerksbedienung und SCADA für Tunnel und Straßenverkehr; Ebene 1 die Feldelemente mit Signalen, Weichenantrieben, Achszählern, Sensoren und Wechselverkehrszeichen; und Ebene 0 das physische Netz: Gleise, Straßen, Brücken, Tunnel, Kaianlagen und Schleusen.

Eine Zonengrenze nach IEC 62443 und CLC/TS 50701 trennt Ebene 4 von den darunterliegenden Ebenen.

Die Ebenen 1 bis 4 liefern Daten an eine Integrationsschicht für Netzdaten auf Basis von Events und offenen Standards. Diese Schicht speist eine Datenplattform für Anlagen, Verkehr und Fahrgäste, die Analysen zu Zustand, Kapazität und Pünktlichkeit, einen Wissensassistenten für Außendienst und Leitstelle sowie Open-Data-Feeds und Regulierungsberichte unterstützt.

  • Der Betrieb behält die Kontrolle

    Analysen und Assistenten lesen. Fahrstraßen, Fahrterlaubnisse und Verkehrssteuerung bleiben beim Verkehrsmanagementsystem, beim Stellwerk und beim diensthabenden Betriebspersonal.

  • Zonen und Conduits

    Die Segmentierung folgt IEC 62443 und CLC/TS 50701, mit dokumentierten Conduits und, wo das Risiko es verlangt, Datenübertragung in nur einer Richtung aus der Leitzone.

  • Ein Anlagenregister

    IFC 4.3 und railML geben Planung, Bau und Instandhaltung ein gemeinsames Vokabular, sodass eine Änderung am Netz nur einmal erfasst und überall wiederverwendet wird.

  • Open Data von Anfang an

    Die Feeds für den nationalen Zugangspunkt kommen aus derselben Plattform wie das interne Berichtswesen, mit Prüfungen auf Vollständigkeit und Verzögerung vor der Veröffentlichung.

Regulatorische Zeitleiste für Verkehr und Infrastruktur

Regeln zu Barrierefreiheit, Datenaustausch, Cybersicherheit und Resilienz folgen in kurzen Abständen, und das Eisenbahn-, Güterverkehrs- und Seeverkehrsrecht ergänzt eigene Termine.

  1. In Anwendung

    Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Neugefasste Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten

    Reiseinformationen, durchgehende Fahrkarten und Entschädigungsregeln für Bahnreisende in der gesamten EU.

  2. In Anwendung

    TEN-V: Überarbeitete TEN-V-Verordnung in Kraft

    Kernnetz bis Ende 2030, erweitertes Kernnetz bis Ende 2040, Gesamtnetz bis Ende 2050.

  3. In Anwendung

    NIS-2-Richtlinie: Nationale NIS-2-Regeln gelten

    Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr fallen in den Anwendungsbereich; die nationale Umsetzung unterscheidet sich von Land zu Land.

  4. In Anwendung

    Barrierefreiheitsanforderungen (EAA): Barrierefreiheitsanforderungen gelten

    Unter anderem für Websites, Apps, elektronische Tickets und Reiseinformationen in Echtzeit von Personenbeförderungsdiensten.

  5. In Anwendung

    EMSWe: Europäisches Umfeld zentraler Meldestellen für den Seeverkehr gilt

    Meldungen zum Hafenanlauf über harmonisierte nationale zentrale Meldestellen.

  6. In Anwendung

    IVS-Richtlinie: Erste Fristen für Straßendaten am nationalen Zugangspunkt

    Verkehrsvorschriften, Baustellen und sicherheitsrelevante Ereignisse im TEN-V-Kernnetz; weitere Netzteile und Datenarten folgen bis 2028.

  7. In Anwendung

    TSI Telematikanwendungen: TSI Telematikanwendungen in Kraft

    Eine TSI für Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr ersetzt TAP und TAF, mit gestaffelter Anwendung bis zum Netzfahrplan 2030.

  8. In Anwendung

    CER-Richtlinie: Mitgliedstaaten bestimmen kritische Einrichtungen

    Die bestimmten Einrichtungen führen danach Risikobewertungen durch und ergreifen Resilienzmaßnahmen.

  9. Stand: 15. Oktober 2026

  10. Bevorstehend

    eFTI: Behörden akzeptieren elektronische Frachtbeförderungsinformationen

    Die zuständigen Behörden müssen vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen akzeptieren, die über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellt werden.

  11. Bevorstehend

    KI-Verordnung: Pflichten für Hochrisiko-KI gelten

    Einschließlich KI als Sicherheitsbauteil in Verwaltung und Betrieb des Straßenverkehrs, in der 2026 geänderten Fassung.

  12. Bevorstehend

    Kapazitätsverordnung Schiene: Digitale Werkzeuge für Kapazität und Verkehrsmanagement

    Regeln für den Informationsaustausch im Verkehrsmanagement und für digitale Kapazitätswerkzeuge gelten; das neue Kapazitätsverfahren folgt ab dem Netzfahrplan 2031.

Regulierung und Standards im Überblick

Die Rechtsakte, die Daten-, Integrations- und KI-Vorhaben bei Infrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen am häufigsten prägen, und was sie für ein Vorhaben bedeuten.

Diese Übersicht dient als Grundlage für Planungsgespräche. Sie ist keine Rechts- oder Regulierungsberatung, und nationale Umsetzung und sektorspezifisches Recht ergänzen eigene Anforderungen. Stand der Termine: 15. Oktober 2026.

NIS-2-Richtlinie im VerkehrssektorGeltungsbereichEU-weit

Verkehr ist ein Sektor mit hoher Kritikalität. Im Schienenverkehr betrifft das Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen; im Luftverkehr Luftfahrtunternehmen, Flughafenleitungsorgane und Betreiber von Verkehrsmanagement- und Verkehrssteuerungssystemen; in der Schifffahrt Passagier- und Frachtbeförderungsunternehmen, Leitungsorgane von Häfen und Betreiber von Schiffsverkehrsdiensten; und im Straßenverkehr Straßenverkehrsbehörden, die für Verkehrsmanagement und Verkehrssteuerung zuständig sind, sowie Betreiber intelligenter Verkehrssysteme. Die Pflichten umfassen Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Sicherheit der Lieferkette.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

OT-Sicherheit, Lieferantensteuerung und Vorfallprozesse brauchen Nachweise, nicht nur Richtlinien. Wir gestalten Plattformen und Integrationen von Anfang an mit Zugriffskontrolle, Protokollierung und Vorfalldaten.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)

IVS-Richtlinie und nationale ZugangspunkteGeltungsbereichEU-weit

Die Richtlinie 2010/40/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2661 geänderten Fassung ist der Rahmen für intelligente Verkehrssysteme. Ihre delegierten Verordnungen verlangen, dass festgelegte Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten in jedem Mitgliedstaat über einen nationalen Zugangspunkt in Standardformaten zugänglich gemacht werden, mit Fristen, die die Abdeckung Schritt für Schritt erweitern.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Daten, die bisher auf Anfrage veröffentlicht wurden, müssen jetzt verfügbar, aktuell und maschinenlesbar sein. Wir entwickeln die Datenpipelines, die Formatkonvertierung und die Qualitätsüberwachung dahinter.

QuelleRichtlinie (EU) 2023/2661, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Multimodale ReiseinformationenGeltungsbereichEU-weit

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/490, legt fest, welche statischen und dynamischen Reisedaten aller Verkehrsträger Verkehrsbehörden und Verkehrsunternehmen über den nationalen Zugangspunkt bereitstellen: NeTEx für Fahrpläne und Netze, SIRI für Echtzeitinformationen. Daten zu Störungen und zum Echtzeitstatus sind für das TEN-V-Gesamtnetz ab dem 1. Dezember 2025 bereitzustellen, für das übrige Netz ab dem 1. Dezember 2028.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Fahrpläne, Haltestellen, Angaben zur Barrierefreiheit und Echtzeitdaten brauchen eine einheitliche Quelle. Wir verbinden die Systeme für Planung und Betrieb mit NeTEx- und SIRI-Feeds und prüfen diese vor der Veröffentlichung.

QuelleDelegierte Verordnung (EU) 2017/1926, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Barrierefreiheitsanforderungen (EAA) im PersonenverkehrGeltungsbereichEU-weit

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites, mobile Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste sowie Reiseinformationen in Echtzeit von Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, umgesetzt über nationale Gesetze.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Reiseplaner, Ticketshops und Störungsmeldungen fallen darunter. Wir gestalten und testen sie nach WCAG 2.2 AA und halten die Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell.

QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Fahrgastrechte im EisenbahnverkehrGeltungsbereichEU-weit

Die Verordnung (EU) 2021/782 gilt seit dem 7. Juni 2023. Eisenbahnunternehmen und Fahrkartenverkäufer müssen Fahrgästen vor und während der Fahrt Reiseinformationen geben, wenn möglich auf Basis von Echtzeitdaten, und Hilfeleistung, Weiterreise mit geänderter Streckenführung und Entschädigung innerhalb festgelegter Fristen abwickeln. Infrastrukturbetreiber stellen Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufern und Bahnhofsbetreibern Echtzeitdaten zu Ankünften und Abfahrten bereit.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Störungsinformationen und Entschädigungsanträge sind Datenprozesse. Wir verbinden Betrieb, Vertrieb und Kundenservice, sodass Fahrgäste einheitliche Antworten erhalten und Anträge fristgerecht bearbeitet werden.

QuelleVerordnung (EU) 2021/782, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Bahntelematik und KapazitätGeltungsbereichEU-weit

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/253, die TSI Telematikanwendungen, ersetzt die getrennten TSI für Telematikanwendungen im Personenverkehr (TAP) und im Güterverkehr (TAF), mit gestaffelter Anwendung und Fahrplandaten, die kostenlos über die nationalen Zugangspunkte verfügbar sind. Die Verordnung (EU) 2026/1184 über die Kapazität der Eisenbahninfrastruktur ergänzt ab Ende 2027 Regeln für die digitale Kapazitätsplanung und den Informationsaustausch im Verkehrsmanagement.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Fahrplan-, Trassen- und Zuglaufdaten wechseln zu gemeinsamen Nachrichtenformaten und gemeinsam genutzten Werkzeugen. Wir binden die Systeme für Planung, Betrieb und Kundenservice daran an, ohne die Systeme zu stören, mit denen die Züge fahren.

QuelleDurchführungsverordnung (EU) 2026/253, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER)GeltungsbereichEU-weit

Die CER-Richtlinie betrifft die physische und organisatorische Resilienz kritischer Einrichtungen, mit Verkehr als einem ihrer Sektoren. Die Mitgliedstaaten bestimmen kritische Einrichtungen bis zum 17. Juli 2026; diese bewerten danach ihre Risiken und ergreifen technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Notfall- und Kontinuitätsplanung umfasst Cyber- und physische Ereignisse. Die Systeme, die wir entwickeln, kommen mit dokumentierten Abhängigkeiten und getesteten Wiederanlaufwegen.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2557, EUR-Lex (öffnet externe Website)

KI-Verordnung und VerkehrGeltungsbereichEU-weit

KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs des Straßenverkehrs verwendet werden sollen, gelten nach Anhang III als hochriskant; in der 2026 geänderten Fassung gelten diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems, Schiffsausrüstung, Fahrzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge erreichen die Anforderungen den Sektor über die in Anhang I Abschnitt B aufgeführten Rechtsvorschriften, in dem Maße, wie deren delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte angepasst werden.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wir klassifizieren jeden Anwendungsfall früh. Assistenten und Analysen, die Menschen informieren, werden anders entworfen und dokumentiert als Systeme, die in den Verkehr eingreifen; Letztere bleiben außen vor, sofern das Hochrisiko-Regime nicht eingeplant ist.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Beispielhafte Anwendungsfälle

Beispiel zur Veranschaulichung
  1. Prüfbefunde in das Anlagenregister

    Prüfberichte zu Brücken, Tunneln und Gleisen werden gelesen, jeder Befund wird der Anlage zugeordnet und als Instandhaltungsmeldung vorgeschlagen, die eine Fachkraft bestätigt.

  2. Arbeitsanweisungen und Historie für den Außendienst

    Teams im Außendienst fragen in der eigenen Sprache und erhalten Arbeitsanweisung, Anlagenhistorie und die passenden Pläne, mit Quellen. Betriebliche Entscheidungen bleiben bei der Leitstelle.

  3. Fragen zu Störungen in Spitzenzeiten

    Fahrgäste erhalten den aktuellen Status, Alternativen und ihre Entschädigungsmöglichkeiten aus den Quellsystemen; Beschwerden und besondere Hilfeleistungen übernehmen Mitarbeitende.

  4. Fracht- und Genehmigungsunterlagen

    Beförderungspapiere, Genehmigungen und Zertifikate werden gelesen und auf Vollständigkeit geprüft, bevor jemand aus Disposition oder Kontrolle die Ausnahmen bearbeitet.

  5. Alte Planungssysteme hinter APIs

    Ein älteres System für Fahrplan-, Sperrpausen- oder Instandhaltungsplanung wird mit dokumentierten APIs gekapselt und Funktion für Funktion ersetzt, während der Betrieb weiterläuft.

Plattformen in Verkehr und Infrastruktur

  • SAP

    Gold Partner

    SAP S/4HANA für das Anlagenmanagement, einschließlich Linear Asset Management für Gleise, Straßen und Rohrleitungen, mit Instandhaltungsplanung, Beschaffung und Finanzwesen in einem System.

  • Salesforce

    Summit Partner

    Kundenservice, Kundenkonten im Personen- und Güterverkehr und Außendienst, integriert mit den Systemen für Ticketing, Betrieb und Anlagen.

  • Odoo

    Gold Partner

    Projekte, Außendienst, Lager und Rechnungsstellung für Auftragnehmer, Terminalbetreiber und kleinere Verkehrsunternehmen.

Die Partnerstufen sind die von FromNine gehaltenen. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.

Belgien

Ostbelgien im belgischen Verkehrsnetz

In Belgien teilen sich mehrere Ebenen und Betreiber das Verkehrsnetz. Infrabel ist Infrastrukturbetreiber der Schiene, die NMBS/SNCB Eisenbahnunternehmen. Den regionalen öffentlichen Verkehr betreiben De Lijn in Flandern, die TEC in der Wallonie, zu der auch das deutschsprachige Gebiet gehört, und die MIVB/STIB in Brüssel. Für die Straßen sind das Agentschap Wegen en Verkehr und der SPW Mobilité et Infrastructures zuständig, für die Flugsicherung skeyes.

Nationaler Zugangspunkt für Daten intelligenter Verkehrssysteme ist transportdata.be, mit multimodalen Reiseinformationen, Echtzeit-Verkehrsinformationen und sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen. Der Verkehr ist einer der Sektoren des belgischen NIS2-Gesetzes, mit dem Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) als nationaler Behörde, die mit den Sektorbehörden zusammenarbeitet, und CyberFundamentals als Referenzrahmen. Wir entwickeln Datenflüsse zu transportdata.be und IT/OT-Architekturen, deren Maßnahmen sich auf CyberFundamentals abbilden lassen, mit Dokumentation auf Deutsch, Französisch oder Niederländisch.

Häufige Fragen

Steuert Ihre Software Züge, Verkehr oder Schiffe?

Nein. Standardmäßig lesen Analysen und Assistenten nur Betriebsdaten. Fahrstraßen, Fahrterlaubnisse, Verkehrssteuerung und Leit- und Sicherungstechnik bleiben bei den Systemen und dem Personal, die dafür verantwortlich sind, unter Ihrem Änderungsmanagement.

Entwickeln Sie sicherheitsrelevante Software für Signal- oder Steuerungstechnik?

Nein. Wir entwickeln keine Software, die nach den CENELEC-Sicherheitsnormen für Bahnanwendungen oder vergleichbaren Sicherheitsregimen zertifiziert werden muss. Wir binden diese Systeme über festgelegte, dokumentierte Schnittstellen an, in der Regel nur lesend, und halten unsere Komponenten außerhalb ihres Sicherheitsnachweises.

Mit welchen Datenstandards arbeiten Sie?

IFC 4.3 und railML für Infrastruktur- und Anlagendaten, NeTEx und SIRI für Fahrpläne und Echtzeitinformationen im öffentlichen Verkehr und DATEX II für Straßenverkehrsdaten. Systeme mit eigenen Formaten bilden wir in der Integrationsschicht auf diese Standards ab.

Können Sie die Veröffentlichung unserer Daten am nationalen Zugangspunkt übernehmen?

Wir entwickeln und betreiben die Datenpipelines, die Formatkonvertierung und die Qualitätsprüfungen hinter der Veröffentlichung. Die Entscheidung, was Sie veröffentlichen, und die Verantwortung dafür bleiben bei Ihnen.

Wie unterstützen Sie NIS-2 als Lieferant eines Verkehrsunternehmens?

Unser Informationssicherheits-Managementsystem ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Wir vereinbaren Sicherheitsanforderungen und Vorfallmeldung vertraglich, arbeiten mit minimalen, protokollierten Zugriffsrechten auf Ihre Umgebungen und dokumentieren unsere Komponenten so, dass sie in Ihre Risikobewertung der Lieferkette passen.

Müssen wir unsere Anlagen- oder Planungssysteme ersetzen?

Nein. Wir integrieren standardmäßig und modernisieren schrittweise: zuerst APIs um das bestehende System, dann Funktion für Funktion, wo es sich lohnt, mit Abgleich, bis der alte Weg stillgelegt werden kann.

Sprechen wir über Ihr Verkehrs- oder Infrastrukturvorhaben

Anlagen- und Prüfdaten verbinden, Open Data an transportdata.be liefern oder IT/OT-Datenflüsse nach dem belgischen NIS2-Gesetz absichern? Beginnen Sie mit einem Korridor, einer Anlagenklasse oder einem Datenfluss.