Cookie-Richtlinie
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Inhalt
Diese Seite führt jedes Cookie und jeden Eintrag im Browserspeicher auf, den diese Website verwendet. Die Liste ist kurz, weil die Website nur speichert, was sie braucht, um Einstellungen zu behalten, die Sie selbst gewählt haben.
Kurz gesagt
Wir verwenden keine Cookies für Webanalyse, Werbung oder soziale Netzwerke, und über diese Website setzen auch keine Dritten Cookies. Deshalb sehen Sie kein Einwilligungsbanner.
Sollten wir einmal eine Technologie einsetzen, die Ihre Einwilligung braucht, fragen wir danach, bevor etwas gespeichert wird. Ablehnen wird dann auf der ersten Ebene genauso einfach sein wie Zustimmen, es gibt keine vorab angekreuzten Kästchen, und wir aktualisieren diese Seite.
Was wir speichern
Zwei der drei Einträge sind keine Cookies, sondern Werte im lokalen Speicher Ihres Browsers. Sie verlassen Ihr Gerät nie: Die Website liest sie in Ihrem Browser, um das gewählte Farbschema und Ihre Animationseinstellung anzuzeigen.
Das Sprach-Cookie wird an unseren Server gesendet, wenn Sie die Startadresse der Website ohne Sprachangabe aufrufen, damit wir Sie direkt zu der Fassung führen, die Sie zuletzt gewählt haben. Gespeichert wird erst, wenn Sie eine Auswahl treffen.
Cookies und Browserspeicher auf dieser Website Name Gesetzt von Zweck Kategorie Speicherdauer FN_LOCALE FromNine (Erstanbieter) Speichert die Sprache und Region, die Sie mit dem Umschalter gewählt haben, damit die Startadresse beim nächsten Besuch diese Fassung öffnet. Wird nur gesetzt, wenn Sie den Umschalter nutzen. Präferenzen 180 Tage fn-theme FromNine, lokaler Speicher Speichert, ob Sie das helle oder das dunkle Farbschema gewählt haben. Wird erst gespeichert, wenn Sie den Schalter für das Farbschema benutzen. Präferenzen Bis Sie ihn löschen fn-motion FromNine, lokaler Speicher Speichert, dass Sie Animationen angehalten haben. Bleibt nur gespeichert, solange die Animationen angehalten sind. Präferenzen Bis Sie ihn löschen Warum wir keine Einwilligung einholen
Nach § 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) braucht das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und der Zugriff darauf Ihre Einwilligung, außer es ist unbedingt erforderlich, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Die Regel gilt für jede Speicherung auf dem Endgerät, nicht nur für Cookies. Die Datenschutzbehörde und das Bundesverwaltungsgericht legen diese Ausnahme eng aus.
Jeder der drei Einträge wird erst gespeichert, wenn Sie selbst eine Einstellung wählen, und dient nur dazu, genau diese Einstellung zu behalten. Für andere Zwecke verwenden wir ihn nicht. Aus diesem Grund fragen wir keine Einwilligung ab. Für die Einhaltung von § 165 TKG 2021 sind die Fernmeldebehörden zuständig, für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutzbehörde.
Ihre Einstellungen löschen
Sie können alle drei Einträge jederzeit mit der Schaltfläche unten löschen oder über die Einstellungen Ihres Browsers, mit denen Sie Cookies und Websitedaten für diese Website auch blockieren können. Die Website funktioniert dann weiterhin; sie vergisst nur Ihre Einstellungen.
Änderungen dieser Richtlinie
Wir aktualisieren diese Seite, sobald wir ein Cookie oder einen Speichereintrag hinzufügen, ändern oder entfernen. Version und Datum oben auf der Seite zeigen, welche Fassung Sie lesen.
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