Ein Familienunternehmen mit Töchtern in Deutschland und Slowenien oder eine Bundesdienststelle, die Daten mit Partnern in anderen Mitgliedstaaten austauscht, arbeitet unter Regeln, die einander ähneln, aber nicht gleich sind. Die DSGVO gilt EU-weit, in Österreich ergänzt durch das Datenschutzgesetz (DSG) und beaufsichtigt von der Datenschutzbehörde (DSB). Der Data Act gibt Nutzerinnen und Nutzern Rechte an Daten vernetzter Produkte und Dienste.
Die öffentliche Verwaltung baut mit Digital Austria auf das Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Daten nur einmal angeben. Das setzt Register und Datenprodukte voraus, deren Herkunft, Zweck und Aktualität geklärt sind.
Im Datenvertrag jedes Produkts steht, an welchem Ort, zu welchem Zweck und wie lange Daten verarbeitet werden dürfen. Die Plattform zieht daraus die Regel für jedes Land und kommt ohne getrennte Datenkopien aus.