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Öffentliche Verwaltung

Gebaut für Verwaltungen, die Rechenschaft schulden.

Wir entwerfen, entwickeln und betreiben digitale Services für die öffentliche Verwaltung: barrierefrei, wie es das Gesetz verlangt, von Beginn an sicher, offen für den Datenaustausch und so dokumentiert, dass sie die Vertragslaufzeit überdauern. Geprägt hat uns die Arbeit an über 600 Projekten für öffentliche Auftraggeber in der gesamten Europäischen Union.

Für Bundesministerien, Ämter der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und Gemeinden, die allen Menschen dienen und dabei EU-Recht und österreichisches Recht zugleich erfüllen.

Geometrische Fassade aus Stein und Glas an einem modernen Amtsgebäude
  1. 28. Juni 2025

    Barriere­freiheits­gesetz (BaFG) gilt

    Barrierefreiheit ist damit auch für wichtige private Dienste Pflicht, zusätzlich zu den Regeln, die für Bund, Länder und Gemeinden ohnehin gelten.

    QuelleRichtlinie (EU) 2019/882 (öffnet externe Website)

  2. 24. Dezember 2026

    EUDI-Wallet fällig

    Jeder Mitgliedstaat stellt mindestens eine Wallet bereit, und Behördenservices mit Identifizierung müssen sie neben ID Austria akzeptieren.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1183 (öffnet externe Website)

  3. 2. Dezember 2027

    Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung

    Darunter die Grundrechte-Folgenabschätzung für Behörden, die solche Systeme einsetzen, in der 2026 geänderten Fassung.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1689 (öffnet externe Website)

600+Projekte für öffentliche Auftraggeber in der EU

  • Öffentliche Auftraggeber in der gesamten EU

Nachweise

  • Zertifiziert nach ISO/IEC 27001Zertifiziertes Management der Informationssicherheit
  • Summit Partner · SalesforceAuf den Plattformen, mit denen viele Verwaltungen bereits arbeiten
  • Gold Partner · SAP und OdooAuf den Plattformen, mit denen viele Verwaltungen bereits arbeiten

Öffentliche Auftraggeber, mit denen wir arbeiten

  • Infrabel BE
  • Skeyes BE
  • Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) AT
  • Austro Control AT
  • Bulgarian Ports Infrastructure Company BG
  • HŽ Infrastruktura HR
  • Cyprus Ports Authority CY
  • Správa železnic CZ
  • DPP Prague CZ
  • Naviair DK
  • Energinet DK
  • Elering EE
  • Fintraffic FI
  • Fingrid FI
  • RATP Group FR
  • EYDAP GR
  • HungaroControl HU
  • EirGrid IE
  • ANAS IT
  • Augstsprieguma tīkls (AST) LV
  • Lithuanian Airports LT
  • Litgrid LT
  • LuxAirport LU
  • Indis Malta MT
  • TenneT NL
  • PANSA PL
  • Infraestruturas de Portugal PT
  • Transelectrica RO
  • NDS SK
  • Enaire ES

Was sich für die Verwaltung ändert

  1. Viele Regeln, kurz hintereinander

    KI-Verordnung, NISG 2026, eIDAS 2, der Interoperable Europe Act und der Data Act treffen innerhalb weniger Jahre dieselbe IT. Jedes Regelwerk bringt Dokumentations-, Risiko- und Meldepflichten, und Ausschreibungsunterlagen fragen inzwischen, wie ein Anbieter dabei unterstützt.

    QuelleÜberblick über die EU-Digital­gesetz­gebung

  2. Ein Zugang statt vieler Schalter

    Bürgerinnen und Bürger wollen Ansuchen online stellen, den Stand verfolgen und den Bescheid digital erhalten, ohne dieselben Nachweise zweimal vorzulegen. Digital Austria setzt deshalb auf ID Austria und Once-Only, und für wichtige grenzüberschreitende Verfahren ist Once-Only bereits Pflicht.

    QuelleVerordnung (EU) 2018/1724

  3. Erfahrung geht in Pension

    Langjährige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und jene, die den alten Code noch kennen, gehen schneller in Pension, als Nachfolge gefunden wird. Was heute in Köpfen und Altsystemen steckt, muss in dokumentierte Services und Werkzeuge wandern, mit denen die nächste Generation arbeiten kann.

  4. KI unter öffentlicher Beobachtung

    KI kann Wartezeiten und Rückstände bei Akten verkürzen. Eine Behörde muss aber jede Erledigung begründen können, eine verantwortliche Person benennen und offenlegen, welche Systeme sie verwendet. Das verändert die Gestaltung der KI selbst, nicht nur ihre Beschaffung.

Heraus­forderungen und unsere Antwort

  1. Die Herausforderung

    Die Fachanwendungen für die Aktenbearbeitung sind Jahrzehnte alt, und jede Gesetzesnovelle bedeutet ein riskantes Release.

    Unsere Antwort

    Wir modernisieren schrittweise hinter stabilen Schnittstellen: Services herauslösen, Daten mit Abgleich migrieren, Module einzeln abschalten. Bürgerinnen und Bürger bleiben von einer Umstellung auf einen Schlag verschont.

  2. Die Herausforderung

    Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen reichen immer wieder dieselben Nachweise ein.

    Unsere Antwort

    Wir binden Services an die führenden Register und die Datenaustauschplattformen an. Daten werden einmal abgerufen, auf gesetzlicher Grundlage, und jeder Zugriff wird protokolliert.

  3. Die Herausforderung

    Hotlines und Parteienverkehr fangen Fragen ab, die eigentlich die Website beantworten sollte.

    Unsere Antwort

    Serviceassistenten, die auf Ihren veröffentlichten Regeln und Abläufen aufbauen, mehrsprachig antworten, nichts außerhalb freigegebener Quellen sagen und klar an Bedienstete übergeben.

  4. Die Herausforderung

    Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verlieren Stunden mit Lesen, Sortieren und Abtippen eingehender Unterlagen.

    Unsere Antwort

    Dokumentenverarbeitung klassifiziert und liest die Daten aus, eine Person prüft unsichere Felder, und der Akt erhält strukturierte Daten samt lückenlosem Prüfpfad.

  5. Die Herausforderung

    KI-Pilotprojekte bleiben bei der rechtlichen und ethischen Prüfung hängen.

    Unsere Antwort

    Wir planen die Prüfung von der ersten Analyse an mit: Risikoeinstufung, Zuarbeit für Datenschutz- und Grundrechte-Folgenabschätzung, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Unterlagen für Transparenzregister.

  6. Die Herausforderung

    Das Wissen über Gesetze, Erlässe und Abläufe ist über Intranet, PDF-Dateien und Köpfe verstreut.

    Unsere Antwort

    Eine Wissenssuche, die Berechtigungen beachtet und zu jeder Antwort das Gesetz, den Erlass oder die Richtlinie nennt, sodass Bedienstete vor dem Handeln nachprüfen können.

Die Termine, an denen sich öffentliche Services messen

Termine, die Architektur- und Vergabeentscheidungen schon heute bestimmen. Österreichische Gesetze und Durchführungsrechtsakte können eigene Fristen ergänzen.

  1. Anwendbar

    Interoperable Europe Act: Verordnung anwendbar

    Ein Rahmen für grenzüberschreitende Interoperabilität und die Wiederverwendung von Lösungen der Verwaltung.

  2. Anwendbar

    NIS2: Nationale NIS2-Regeln

    Die nationalen Gesetze gelten mit ihrem Beschluss; in Österreich ist es das NISG 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026. Verwaltungseinrichtungen fallen damit unter Risikomanagement und Meldepflichten.

  3. Anwendbar

    Interoperable Europe Act: Interoperabilitäts­prüfung verpflichtend

    Vor Entscheidungen über neue oder wesentlich geänderte transeuropäische digitale Services.

  4. Anwendbar

    KI-Verordnung: Verbotene KI-Praktiken untersagt

    Darunter Social Scoring durch Behörden. Ab demselben Tag gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz.

  5. Anwendbar

    Barriere­freiheits­gesetz: Barriere­freiheits­anforderungen gelten

    Für wichtige Produkte und Dienste, in Österreich über das BaFG.

  6. Anwendbar

    Data Act: Data Act anwendbar

    Mit Datenanfragen öffentlicher Stellen bei außergewöhnlichem Bedarf und Regeln für den Cloud-Wechsel.

  7. Anwendbar

    KI-Verordnung: Transparenz­pflichten gelten

    Menschen müssen erfahren, wenn sie mit einem KI-System sprechen, und erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen.

  8. Stand 2. Oktober 2026

  9. Bevorstehend

    eIDAS 2: EUDI-Wallets verfügbar

    Jeder Mitgliedstaat bietet mindestens eine Wallet an; Behördenservices mit Online-Identifizierung müssen sie akzeptieren.

  10. Bevorstehend

    KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten gelten

    Für eigenständige Hochrisiko-Anwendungen wie den Zugang zu öffentlichen Leistungen, in der 2026 geänderten Fassung.

Regelwerke und Standards im Überblick

Die Vorschriften, die eine Leistungsbeschreibung in der Verwaltung am häufigsten prägen, verständlich erklärt und mit ihrer Bedeutung für Ihr Vorhaben.

Diese Übersicht dient als Grundlage für Planungsgespräche und ist keine Rechtsberatung. Die österreichische Umsetzung kann im Detail abweichen. Termine geprüft am 2. Oktober 2026.

KI-Verordnung der EUGeltungsbereichEU-weit

Die Verordnung regelt KI-Systeme nach ihrem Risiko. Als hochriskant gilt KI, die über den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen und Sozialleistungen, über Migration, Asyl und Grenzkontrolle oder in Justiz und Strafverfolgung mitentscheidet.

Setzt eine Behörde ein Hochrisiko-System ein, muss sie eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Artikel 27) durchführen, menschliche Aufsicht festlegen und Protokolle aufbewahren. Nach der 2026 geänderten Fassung gelten diese Pflichten ab 2. Dezember 2027. Eine nationale Marktüberwachungsbehörde ist in Österreich noch nicht benannt (Stand Herbst 2026); Auskunft gibt die KI-Servicestelle der RTR.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wir stufen jeden Anwendungsfall schon in der Analyse ein, bauen Aufsicht und Protokollierung in das System ein und erstellen die technische Dokumentation für Ihre Rechtsabteilung. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihren eigenen Juristinnen und Juristen.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)

NIS2 und NISG 2026GeltungsbereichEU-weit

Die Zentralverwaltung fällt unter NIS2, und die Mitgliedstaaten können regionale und lokale Verwaltungen einbeziehen. In Österreich setzt das NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) die Richtlinie seit 1. Oktober 2026 um; zuständig ist das Bundesamt für Cybersicherheit (BCS), eine dem Bundesminister für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gefordert sind Risikomanagement, Sicherheit in der Lieferkette und eine gestufte Meldung von Vorfällen, beginnend mit einer Frühwarnung binnen 24 Stunden.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Rechnen Sie mit Sicherheitsklauseln in jedem Vertrag. Wir dokumentieren unsere Maßnahmen, melden Vorfälle über die vereinbarten Wege und liefern Ihnen die Nachweise, die Sie gegenüber dem BCS brauchen.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)

eIDAS 2, EUDI-Wallet und ID AustriaGeltungsbereichEU-weit

Bis 24. Dezember 2026 muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine EU-Brieftasche für die digitale Identität anbieten. Behördenservices, die eine elektronische Identifizierung verlangen, müssen sie annehmen, und zwar zusätzlich zu nationalen Lösungen wie ID Austria.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Anmeldung, Weitergabe von Attributen und elektronische Signatur müssen mit der Wallet funktionieren. Wir binden Identitäten so an, dass ein neuer Nachweistyp eine Frage der Konfiguration ist und keinen Neubau verlangt.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1183, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Interoperable Europe ActGeltungsbereichEU-weit

Gilt seit 12. Juli 2024. Seit 12. Jänner 2025 prüfen öffentliche Stellen die Interoperabilität, bevor sie über neue oder wesentlich geänderte transeuropäische digitale Services entscheiden. Lösungen sollen geteilt und wiederverwendet werden, Open Source eingeschlossen.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wir erarbeiten die Unterlagen für die Prüfung gemeinsam mit Ihnen, verwenden vorhandene Bausteine weiter und dokumentieren Schnittstellen so, dass andere Stellen übernehmen können, was Sie aufbauen.

QuelleVerordnung (EU) 2024/903, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Single Digital Gateway und Once-OnlyGeltungsbereichEU-weit

Seit 12. Dezember 2023 können Personen bei wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren verlangen, dass Behörden Nachweise direkt über das Once-Only Technical System austauschen, statt sie selbst hochzuladen.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Der Austausch von Nachweisen braucht Zustimmung, eine Vorschau und ein Protokoll. Wir binden nationale Austauschplattformen und Once-Only-Konnektoren direkt in den Ablauf des Service ein.

QuelleVerordnung (EU) 2018/1724, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Web-Zugänglich­keits-Gesetz und EN 301 549GeltungsbereichEU-weit

Websites und mobile Apps öffentlicher Stellen müssen die harmonisierte Norm EN 301 549 erfüllen, die auf WCAG aufbaut, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit veröffentlichen. Für den Bund setzt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die Richtlinie um; die Überwachung und die Beschwerdestelle liegen bei der FFG.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wir entwickeln nach WCAG 2.2 AA, testen mit assistiven Technologien und helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell zu halten.

QuelleRichtlinie (EU) 2016/2102, EUR-Lex (öffnet externe Website)

European Accessibility Act und BaFGGeltungsbereichEU-weit

In Österreich als Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023) umgesetzt und seit 28. Juni 2025 anwendbar, etwa für Bankdienste, Online-Handel, E-Books und Verkehrsdienste; die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice. Das Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, nicht unmittelbar an Behörden. Öffentliche Ausschreibungen greifen seine Anforderungen aber auf, und Services, die gemeinsam mit privaten Partnern betrieben werden, können erfasst sein.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Barrierefreiheit betrifft damit die gesamte Lieferkette. Wir verankern sie in den Abnahmekriterien, statt sie am Ende zu prüfen.

QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Data ActGeltungsbereichEU-weit

Gilt seit 12. September 2025. Bei außergewöhnlichem Bedarf dürfen öffentliche Stellen Daten von Unternehmen anfordern. Cloud- und andere Datenverarbeitungsdienste müssen einen Anbieterwechsel ermöglichen, und die Wechselentgelte fallen bis Jänner 2027 schrittweise weg.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wir planen Ausstiegspläne und Datenportabilität in jede Cloud-Architektur ein. Ein Anbieterwechsel wird so zu einem geplanten Projekt und nicht zur Krise.

QuelleVerordnung (EU) 2023/2854, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Vergabe­verfahren nach den Regeln, Los für Los.

Öffentliche Auftraggeber in Österreich beschaffen nach dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das die Richtlinie 2014/24/EU umsetzt und durch das Vergaberechtsgesetz 2026 geändert wurde: offene und nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Rahmenvereinbarungen mit Abrufen. Bekanntmachungen erscheinen über Kerndaten auf data.gv.at, und Bundesdienststellen rufen vieles über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ab.

Wir arbeiten innerhalb dieser Regeln: Wir beantworten Ausschreibungsunterlagen Punkt für Punkt, nennen das Team namentlich, legen die Preisbildung offen und liefern Umsetzungspläne, die eine Bewertungskommission einordnen kann. Je nach Los bieten wir allein oder in einer Bietergemeinschaft an.

  1. Markterkundung

    Wir sagen, was technisch realistisch ist, ohne die Leistungsbeschreibung zu lenken. Ein frühes Gespräch senkt das Risiko von Ausschreibungen, die niemand erfüllen kann.

  2. Ausschreibung und Fragen

    Wir lesen die Ausschreibungsunterlagen gegen Gesetz, Normen und Ihre bestehende IT und stellen Fragen ausschließlich über den vorgesehenen Weg.

  3. Angebot

    Eine gegliederte Antwort: Architektur, Plan, Team, Sicherheits- und Barrierefreiheitskonzept und von Anfang an ein Ausstiegsplan.

  4. Zuschlag und Start

    Nach Ablauf der Stillhaltefrist: benannte Personen, Einführung in Ihre Sicherheitsvorgaben und ein vereinbartes erstes Release.

  5. Umsetzung und Übergabe

    Berichte entlang der vertraglichen Kennzahlen, dokumentierte Übergabe und Rückgabe der Daten, damit die nächste Vergabe auf sauberem Stand beginnt.

Datenhoheit und Sicherheit

Daten bleiben in der EU

Hosting-Regionen, die Hoheit über die Schlüssel und die Orte, von denen aus Support zugreift, legen wir vor dem Bau mit Ihnen fest und halten sie in der Architektur fest.

Ausstieg eingeplant

Offene Standards, dokumentierte Datenmodelle und Infrastructure as Code halten die Wechselkosten sichtbar, so wie es der Data Act vorsieht.

Open Source, wo es passt

Zuerst prüfen wir wiederverwendbare Komponenten der Verwaltung und Open-Source-Optionen, im Sinne des Interoperable Europe Act und der Open-Source-Grundsätze des öffentlichen Sektors.

Zertifiziertes Sicherheits­management

FromNine ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Maßnahmen, Lieferantensteuerung und Umgang mit Vorfällen folgen einem zertifizierten Managementsystem für Informationssicherheit.

Umsetzung mit Blick auf das NISG 2026

Meldewege, Umgang mit Schwachstellen und Transparenz in der Lieferkette vereinbaren wir je Vertrag, damit Sie Ihre eigenen Pflichten nach dem NISG 2026 erfüllen.

Datenaustausch und Once-Only

Beispiel zur Veranschaulichung
Person oderUnternehmenID Austria oderEUDI-WalletServiceportalServiceassistentAktensystemPrüfung im ReferatZugriffsprotokollOnce-Only TechnicalSystemNationale AustauschplattformAndererMitgliedstaatMelderegisterUnternehmensregisterSteuer- undLeistungsdaten
So greift ein Once-Only-Service ineinander

Identität, Serviceportal und Aktensystem liegen auf einer Austauschschicht, die aus den führenden Registern liest.

Diagramm als Text lesen

Eine Person oder ein Unternehmen meldet sich mit ID Austria oder einer EUDI-Wallet an einem Serviceportal an. Ein Serviceassistent beantwortet Fragen und öffnet das passende Formular.

Das Portal gibt das Ansuchen an das Aktensystem weiter. Dort prüfen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Sonderfälle und treffen die Entscheidung.

Portal und Aktensystem lesen die nötigen Daten über eine nationale Austauschplattform. Diese holt die Daten aus führenden Registern wie dem Melderegister, dem Unternehmensregister und Steuer- und Leistungsdaten und schreibt jeden Zugriff in ein Protokoll.

Bei grenzüberschreitenden Verfahren ist die Austauschplattform mit dem Once-Only Technical System verbunden, das Nachweise mit Behörden anderer Mitgliedstaaten austauscht.

  • Aus dem Register, nicht aus Kopien

    Services holen Daten aus dem Register, das sie führt, über die Austauschplattformen der Verwaltung, statt eigene Kopien anzulegen.

  • Standards zuerst

    Der Europäische Interoperabilitätsrahmen, nationale Referenzarchitekturen und semantische Standards bestimmen die Schnittstellen, die wir entwerfen.

  • Rechts­grundlage und Protokoll

    Jeder Austausch hat eine Rechtsgrundlage, einen Zweck und einen Protokolleintrag, den Bürgerinnen, Bürger und Prüfende nachverfolgen können.

  • Bereit für Verfahren über Grenzen

    Verfahren, die unter das Single Digital Gateway fallen, verbinden sich über nationale Zugangspunkte mit dem Once-Only Technical System.

Barriere­freiheit ist Gesetz

  • WCAG 2.2 AA als Untergrenze

    EN 301 549 baut auf WCAG auf. Wir entwerfen und testen nach WCAG 2.2 AA, damit Services die heutigen Regeln und die nächste Fassung erfüllen.

  • Mit Werkzeugen und Menschen getestet

    Automatische Prüfungen in der Auslieferung, manuelle Audits mit Screenreader und Tastatur und, wo Sie es ermöglichen, Tests mit Menschen mit Behinderungen.

  • Verständliche Sprache

    Inhalte, die sich an der Aufgabe der Lesenden orientieren, in derselben Qualität in jeder Sprache, die der Service anbieten muss.

  • Erklärungen, die stimmen

    Wir helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit, beim Bund nach dem WZG, und den Feedback-Weg aktuell zu halten, während sich der Service verändert.

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Identität

  • ID Austria heute

    Anbindung an ID Austria und, für Unternehmen, an das Unternehmensserviceportal (USP), das seit August 2026 mit ID Austria verbunden ist; dazu weitere nationale Lösungen in der EU über die offiziellen Schnittstellen.

  • Als Nächstes die EUDI-Wallet

    Anmeldung per Wallet und überprüfbare Nachweise kommen zu den bestehenden Verfahren dazu. Die Person wählt, und der Service muss sich nicht aufspalten.

  • Wenig Daten, klare Zustimmung

    Nur die Attribute abfragen, die ein Service braucht, der Person zeigen, was weitergegeben wird, und es festhalten.

  • Vertretung und Vollmacht

    Handeln für ein Unternehmen oder eine andere Person, wie es die meisten Förder- und Genehmigungsverfahren verlangen.

Verwaltungs­bereiche, für die wir entwickeln

  • Soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt

    Leistungen, Beiträge und Arbeitsmarktservices, bei denen Entscheidungen Existenzen berühren und jeder Schritt begründbar sein muss.

  • Länder, Bezirke und Gemeinden

    Genehmigungen, Gemeindeabgaben, Bürgerservice und gemeinsame Services von Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und Magistraten.

  • Justiz und öffentliche Sicherheit

    Akten- und Dokumentenflüsse mit strenger Zugriffskontrolle, Aufbewahrungsregeln und lückenloser Protokollierung der Beweiskette.

  • Bildung und Forschung

    Studierendenverwaltung, Abwicklung von Förderungen und Services für Forschungsdaten.

  • Bund und ausgegliederte Rechtsträger

    Gemeinsame Plattformen, Register und Backoffice-Systeme, die Bundesministerien und nachgeordnete Dienststellen nutzen.

Anwendungs­fälle zur Veranschau­lichung

Beispiel zur Veranschaulichung
  1. Förderansuchen entgegennehmen

    Ansuchen und Beilagen einer Landesförderstelle werden klassifiziert und auf Vollständigkeit geprüft. Markierte Punkte sieht sich das Referat an, bevor ein Bescheid ergeht.

  2. Bürgerservice-Assistent für eine Stadtgemeinde

    Beantwortet Fragen zu Verfahren auf Deutsch und in weiteren Sprachen, nennt die Seite, auf die er sich stützt, und übergibt während des Parteienverkehrs an Bedienstete, sobald eine Frage Ermessen verlangt.

  3. Erlass- und Richtlinien­suche für Bedienstete

    Bedienstete einer Bundesdienststelle durchsuchen Erlässe, Richtlinien und Judikatur an einer Stelle. Die Ergebnisse beachten Zugriffsrechte, und jede Antwort verweist auf ihre Quelle.

  4. Genehmigungs­verfahren schrittweise ablösen

    Eine alte Fachanwendung für Genehmigungen wird Modul für Modul hinter einer stabilen API ersetzt. Die Daten werden bei jedem Schritt abgeglichen, das Altsystem wird zuletzt abgeschaltet.

  5. Auskunfts­ersuchen bearbeiten

    Ersuchen werden erfasst, die einschlägigen Akten gefunden und Vorschläge für Schwärzungen vorbereitet. Jede Herausgabe genehmigt eine zuständige Person.

Zwei Abläufe, von Anfang bis Ende

So greifen die Teile im Alltag ineinander. Es sind beispielhafte Abläufe, keine Kundenprojekte.

Bürgerservice: von der Frage bis zur Erledigung

Beispielhafter Ablauf
  1. Schritt 01Anmelden

    Die Person meldet sich mit ID Austria oder einer EUDI-Wallet an. Abgefragt werden nur die Attribute, die der Service tatsächlich braucht.

  2. Schritt 02Fragen oder ansuchen

    Ein Serviceassistent antwortet in der Sprache der Person aus freigegebenen Quellen oder öffnet das passende Online-Formular.

  3. Schritt 03Aus Registern befüllen

    Bekannte Daten kommen einmal aus den führenden Registern und werden der Person zur Bestätigung angezeigt.

  4. Schritt 04Mit Kontext weiterleiten

    Das Ansuchen landet samt Vorgeschichte im zuständigen Referat. Niemand muss dieselbe Frage zweimal stellen.

  5. Schritt 05Bedienstete entscheiden

    Menschliche Kontrolle. Bedienstete bearbeiten Sonderfälle und alles, was Ermessen verlangt. Über Rechte oder Leistungen entscheidet der Assistent nie.

  6. Schritt 06Zustellen

    Status und Bescheid kommen elektronisch zugestellt, mit einem klaren Hinweis auf das Rechtsmittel.

Akten­bearbeitung: vom Eingang bis zur nachvollzieh­baren Erledigung

Beispielhafter Ablauf
  1. Schritt 01Eingang

    Ansuchen kommen über das Portal, per E-Mail oder per Post. Gescannte Post landet in derselben Warteschlange.

  2. Schritt 02Klassifizieren und auslesen

    Die Unterlagen werden klassifiziert, wichtige Felder ausgelesen, jedes mit einem Konfidenzwert.

  3. Schritt 03Vollständig­keit prüfen

    Regeln stellen fest, was fehlt, und entwerfen ein Schreiben zur Nachreichung.

  4. Schritt 04Prüfung im Referat

    Menschliche Kontrolle. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter prüft unsichere Felder und trifft die Entscheidung. Vorschläge sind als Vorschläge gekennzeichnet.

  5. Schritt 05Im Akt festhalten

    Erledigung, Begründung und verwendete Daten gehen in den Akt und in das Prüfprotokoll.

  6. Schritt 06Messen

    Korrekturen fließen in die Testdaten ein, damit die Qualität mit jedem Release messbar bleibt.

Plattformen in der Verwaltung

  • Salesforce

    Summit Partner

    Aktenbearbeitung, Servicestellen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie Förderabwicklung, verbunden mit Registern im Hintergrund und mit ID Austria.

  • SAP

    Gold Partner

    Finanzen, Personal und Beschaffung für Verwaltungen, und SAP mit Fachanwendungen und Datenplattformen verbinden, ohne den Kern zu gefährden.

  • Odoo

    Gold Partner

    Ein pragmatisches Backoffice für kleinere Dienststellen, ausgegliederte Rechtsträger und Gemeindeverbände, mit Open-Source-Lizenzoptionen, die es abzuwägen gilt.

Die Partnerstufen sind jene von FromNine. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.

Österreich

Was in Österreich dazukommt

Digital Austria setzt die Schwerpunkte des Bundes bis 2030: ID Austria, Once-Only, digitale Kompetenzen, Public AI und die EUDI-Wallet. Seit August 2026 ist ID Austria mit dem Unternehmensserviceportal (USP) verbunden, sodass sich Personen auch für ein Unternehmen anmelden können. Die IT-Infrastruktur des Bundes betreibt das Bundesrechenzentrum (BRZ).

Dazu kommen eigene Gesetze: das NISG 2026 mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BCS), das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) für Websites und Apps des Bundes, die e-Rechnung an den Bund seit 1. Jänner 2014 über das USP oder Peppol und das Bundesvergabegesetz 2018 mit Bekanntmachungen über Kerndaten auf data.gv.at. Zur KI-Verordnung berät die KI-Servicestelle der RTR; eine Marktüberwachungsbehörde ist noch nicht benannt (Stand Herbst 2026).

Wir planen eine Architektur, in der die gemeinsamen EU-Pflichten fest eingebaut sind und die österreichischen Besonderheiten in Konfiguration und Dokumentation liegen. Ansuchen mit ID-Austria-Anmeldung, Anbindungen an Register und Serviceassistenz für Gemeinden und Magistrate sind dabei die häufigsten Ansatzpunkte.

Häufige Fragen

Welche Erfahrung haben Sie mit der öffentlichen Verwaltung?

Wir haben über 600 Projekte für öffentliche Auftraggeber in der gesamten Europäischen Union umgesetzt oder setzen sie gerade um. Öffentliche Stellen nennen wir nur mit ihrer Zustimmung. Referenzen besprechen wir im Vergabeverfahren, zu den Bedingungen, die der öffentliche Auftraggeber festlegt.

Können wir über eine Rahmenvereinbarung abrufen?

Nennen Sie uns die Rahmenvereinbarung, das Los oder das Beschaffungssystem, über das Sie beschaffen, etwa bei der BBG. Wir klären dann, ob und wie wir mitwirken können, allein oder in einer Bietergemeinschaft.

Wie gehen Sie in Behördenservices mit der KI-Verordnung um?

Wir stufen den Anwendungsfall schon in der Analyse ein. Ist er hochriskant, etwa bei Entscheidungen über Sozialleistungen, planen wir menschliche Aufsicht, Protokollierung und Dokumentation in das System ein und liefern Unterlagen für Ihre Grundrechte-Folgenabschätzung. Fragen zur Auslegung beantwortet in Österreich derzeit die KI-Servicestelle der RTR.

Wo liegen unsere Daten?

Dort, wo Sie es festlegen. Wir planen die Datenhaltung in der EU und vereinbaren Hosting-Standorte, Schlüsselhoheit und Support-Standorte vor dem Bau mit Ihnen, wenn nötig mit souveränen Angeboten, und halten alles in der Architektur fest.

Entwickeln Sie nach den Barrierefreiheitsgesetzen?

Ja. Wir entwerfen und testen nach WCAG 2.2 AA, der Grundlage von EN 301 549 und damit des WZG, kombinieren automatische mit manuellen Tests und helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit zu pflegen.

Können Services mehrere Sprachen unterstützen?

Ja. Mehrsprachige Services gehören in unserer Arbeit für die Verwaltung zum Standard: Oberflächen, Inhalte, Assistenten und Dokumentation in den Sprachen, die Ihre Nutzerinnen und Nutzer brauchen, überall in gleicher Qualität. Ein erstes Gespräch führen wir gern auf Deutsch; die Projektsprache legen wir zu Beginn gemeinsam fest.

Ihr Vorhaben in der Verwaltung besprechen

Sie bereiten eine Ausschreibung, eine Modernisierung oder einen KI-Service vor? Sprechen Sie mit einem Team, das Vergaberecht, Barrierefreiheit und mehrsprachige Behördenservices in vielen Mitgliedstaaten kennt.