Anwendbar
Interoperable Europe Act: Verordnung anwendbar
Ein Rahmen für grenzüberschreitende Interoperabilität und die Wiederverwendung von Lösungen der Verwaltung.
Öffentliche Verwaltung
Wir entwerfen, entwickeln und betreiben digitale Services für die öffentliche Verwaltung: barrierefrei, wie es das Gesetz verlangt, von Beginn an sicher, offen für den Datenaustausch und so dokumentiert, dass sie die Vertragslaufzeit überdauern. Geprägt hat uns die Arbeit an über 600 Projekten für öffentliche Auftraggeber in der gesamten Europäischen Union.
Für Bundesministerien, Ämter der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und Gemeinden, die allen Menschen dienen und dabei EU-Recht und österreichisches Recht zugleich erfüllen.

28. Juni 2025
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt
Barrierefreiheit ist damit auch für wichtige private Dienste Pflicht, zusätzlich zu den Regeln, die für Bund, Länder und Gemeinden ohnehin gelten.
24. Dezember 2026
EUDI-Wallet fällig
Jeder Mitgliedstaat stellt mindestens eine Wallet bereit, und Behördenservices mit Identifizierung müssen sie neben ID Austria akzeptieren.
2. Dezember 2027
Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung
Darunter die Grundrechte-Folgenabschätzung für Behörden, die solche Systeme einsetzen, in der 2026 geänderten Fassung.
600+Projekte für öffentliche Auftraggeber in der EU
KI-Verordnung, NISG 2026, eIDAS 2, der Interoperable Europe Act und der Data Act treffen innerhalb weniger Jahre dieselbe IT. Jedes Regelwerk bringt Dokumentations-, Risiko- und Meldepflichten, und Ausschreibungsunterlagen fragen inzwischen, wie ein Anbieter dabei unterstützt.
Bürgerinnen und Bürger wollen Ansuchen online stellen, den Stand verfolgen und den Bescheid digital erhalten, ohne dieselben Nachweise zweimal vorzulegen. Digital Austria setzt deshalb auf ID Austria und Once-Only, und für wichtige grenzüberschreitende Verfahren ist Once-Only bereits Pflicht.
Langjährige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und jene, die den alten Code noch kennen, gehen schneller in Pension, als Nachfolge gefunden wird. Was heute in Köpfen und Altsystemen steckt, muss in dokumentierte Services und Werkzeuge wandern, mit denen die nächste Generation arbeiten kann.
KI kann Wartezeiten und Rückstände bei Akten verkürzen. Eine Behörde muss aber jede Erledigung begründen können, eine verantwortliche Person benennen und offenlegen, welche Systeme sie verwendet. Das verändert die Gestaltung der KI selbst, nicht nur ihre Beschaffung.
Die Fachanwendungen für die Aktenbearbeitung sind Jahrzehnte alt, und jede Gesetzesnovelle bedeutet ein riskantes Release.
Wir modernisieren schrittweise hinter stabilen Schnittstellen: Services herauslösen, Daten mit Abgleich migrieren, Module einzeln abschalten. Bürgerinnen und Bürger bleiben von einer Umstellung auf einen Schlag verschont.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen reichen immer wieder dieselben Nachweise ein.
Wir binden Services an die führenden Register und die Datenaustauschplattformen an. Daten werden einmal abgerufen, auf gesetzlicher Grundlage, und jeder Zugriff wird protokolliert.
Hotlines und Parteienverkehr fangen Fragen ab, die eigentlich die Website beantworten sollte.
Serviceassistenten, die auf Ihren veröffentlichten Regeln und Abläufen aufbauen, mehrsprachig antworten, nichts außerhalb freigegebener Quellen sagen und klar an Bedienstete übergeben.
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verlieren Stunden mit Lesen, Sortieren und Abtippen eingehender Unterlagen.
Dokumentenverarbeitung klassifiziert und liest die Daten aus, eine Person prüft unsichere Felder, und der Akt erhält strukturierte Daten samt lückenlosem Prüfpfad.
KI-Pilotprojekte bleiben bei der rechtlichen und ethischen Prüfung hängen.
Wir planen die Prüfung von der ersten Analyse an mit: Risikoeinstufung, Zuarbeit für Datenschutz- und Grundrechte-Folgenabschätzung, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Unterlagen für Transparenzregister.
Das Wissen über Gesetze, Erlässe und Abläufe ist über Intranet, PDF-Dateien und Köpfe verstreut.
Eine Wissenssuche, die Berechtigungen beachtet und zu jeder Antwort das Gesetz, den Erlass oder die Richtlinie nennt, sodass Bedienstete vor dem Handeln nachprüfen können.
Termine, die Architektur- und Vergabeentscheidungen schon heute bestimmen. Österreichische Gesetze und Durchführungsrechtsakte können eigene Fristen ergänzen.
Anwendbar
Ein Rahmen für grenzüberschreitende Interoperabilität und die Wiederverwendung von Lösungen der Verwaltung.
Anwendbar
Die nationalen Gesetze gelten mit ihrem Beschluss; in Österreich ist es das NISG 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026. Verwaltungseinrichtungen fallen damit unter Risikomanagement und Meldepflichten.
Anwendbar
Vor Entscheidungen über neue oder wesentlich geänderte transeuropäische digitale Services.
Anwendbar
Darunter Social Scoring durch Behörden. Ab demselben Tag gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz.
Anwendbar
Für wichtige Produkte und Dienste, in Österreich über das BaFG.
Anwendbar
Mit Datenanfragen öffentlicher Stellen bei außergewöhnlichem Bedarf und Regeln für den Cloud-Wechsel.
Anwendbar
Menschen müssen erfahren, wenn sie mit einem KI-System sprechen, und erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen.
Stand 2. Oktober 2026
Bevorstehend
Jeder Mitgliedstaat bietet mindestens eine Wallet an; Behördenservices mit Online-Identifizierung müssen sie akzeptieren.
Bevorstehend
Für eigenständige Hochrisiko-Anwendungen wie den Zugang zu öffentlichen Leistungen, in der 2026 geänderten Fassung.
Die Vorschriften, die eine Leistungsbeschreibung in der Verwaltung am häufigsten prägen, verständlich erklärt und mit ihrer Bedeutung für Ihr Vorhaben.
Diese Übersicht dient als Grundlage für Planungsgespräche und ist keine Rechtsberatung. Die österreichische Umsetzung kann im Detail abweichen. Termine geprüft am 2. Oktober 2026.
Die Verordnung regelt KI-Systeme nach ihrem Risiko. Als hochriskant gilt KI, die über den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen und Sozialleistungen, über Migration, Asyl und Grenzkontrolle oder in Justiz und Strafverfolgung mitentscheidet.
Setzt eine Behörde ein Hochrisiko-System ein, muss sie eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Artikel 27) durchführen, menschliche Aufsicht festlegen und Protokolle aufbewahren. Nach der 2026 geänderten Fassung gelten diese Pflichten ab 2. Dezember 2027. Eine nationale Marktüberwachungsbehörde ist in Österreich noch nicht benannt (Stand Herbst 2026); Auskunft gibt die KI-Servicestelle der RTR.
Wir stufen jeden Anwendungsfall schon in der Analyse ein, bauen Aufsicht und Protokollierung in das System ein und erstellen die technische Dokumentation für Ihre Rechtsabteilung. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihren eigenen Juristinnen und Juristen.
QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die Zentralverwaltung fällt unter NIS2, und die Mitgliedstaaten können regionale und lokale Verwaltungen einbeziehen. In Österreich setzt das NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) die Richtlinie seit 1. Oktober 2026 um; zuständig ist das Bundesamt für Cybersicherheit (BCS), eine dem Bundesminister für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gefordert sind Risikomanagement, Sicherheit in der Lieferkette und eine gestufte Meldung von Vorfällen, beginnend mit einer Frühwarnung binnen 24 Stunden.
Rechnen Sie mit Sicherheitsklauseln in jedem Vertrag. Wir dokumentieren unsere Maßnahmen, melden Vorfälle über die vereinbarten Wege und liefern Ihnen die Nachweise, die Sie gegenüber dem BCS brauchen.
QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Bis 24. Dezember 2026 muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine EU-Brieftasche für die digitale Identität anbieten. Behördenservices, die eine elektronische Identifizierung verlangen, müssen sie annehmen, und zwar zusätzlich zu nationalen Lösungen wie ID Austria.
Anmeldung, Weitergabe von Attributen und elektronische Signatur müssen mit der Wallet funktionieren. Wir binden Identitäten so an, dass ein neuer Nachweistyp eine Frage der Konfiguration ist und keinen Neubau verlangt.
QuelleVerordnung (EU) 2024/1183, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Gilt seit 12. Juli 2024. Seit 12. Jänner 2025 prüfen öffentliche Stellen die Interoperabilität, bevor sie über neue oder wesentlich geänderte transeuropäische digitale Services entscheiden. Lösungen sollen geteilt und wiederverwendet werden, Open Source eingeschlossen.
Wir erarbeiten die Unterlagen für die Prüfung gemeinsam mit Ihnen, verwenden vorhandene Bausteine weiter und dokumentieren Schnittstellen so, dass andere Stellen übernehmen können, was Sie aufbauen.
QuelleVerordnung (EU) 2024/903, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Seit 12. Dezember 2023 können Personen bei wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren verlangen, dass Behörden Nachweise direkt über das Once-Only Technical System austauschen, statt sie selbst hochzuladen.
Der Austausch von Nachweisen braucht Zustimmung, eine Vorschau und ein Protokoll. Wir binden nationale Austauschplattformen und Once-Only-Konnektoren direkt in den Ablauf des Service ein.
QuelleVerordnung (EU) 2018/1724, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Websites und mobile Apps öffentlicher Stellen müssen die harmonisierte Norm EN 301 549 erfüllen, die auf WCAG aufbaut, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit veröffentlichen. Für den Bund setzt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die Richtlinie um; die Überwachung und die Beschwerdestelle liegen bei der FFG.
Wir entwickeln nach WCAG 2.2 AA, testen mit assistiven Technologien und helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell zu halten.
QuelleRichtlinie (EU) 2016/2102, EUR-Lex (öffnet externe Website)
In Österreich als Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023) umgesetzt und seit 28. Juni 2025 anwendbar, etwa für Bankdienste, Online-Handel, E-Books und Verkehrsdienste; die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice. Das Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure, nicht unmittelbar an Behörden. Öffentliche Ausschreibungen greifen seine Anforderungen aber auf, und Services, die gemeinsam mit privaten Partnern betrieben werden, können erfasst sein.
Barrierefreiheit betrifft damit die gesamte Lieferkette. Wir verankern sie in den Abnahmekriterien, statt sie am Ende zu prüfen.
QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Gilt seit 12. September 2025. Bei außergewöhnlichem Bedarf dürfen öffentliche Stellen Daten von Unternehmen anfordern. Cloud- und andere Datenverarbeitungsdienste müssen einen Anbieterwechsel ermöglichen, und die Wechselentgelte fallen bis Jänner 2027 schrittweise weg.
Wir planen Ausstiegspläne und Datenportabilität in jede Cloud-Architektur ein. Ein Anbieterwechsel wird so zu einem geplanten Projekt und nicht zur Krise.
QuelleVerordnung (EU) 2023/2854, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Öffentliche Auftraggeber in Österreich beschaffen nach dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das die Richtlinie 2014/24/EU umsetzt und durch das Vergaberechtsgesetz 2026 geändert wurde: offene und nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Rahmenvereinbarungen mit Abrufen. Bekanntmachungen erscheinen über Kerndaten auf data.gv.at, und Bundesdienststellen rufen vieles über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ab.
Wir arbeiten innerhalb dieser Regeln: Wir beantworten Ausschreibungsunterlagen Punkt für Punkt, nennen das Team namentlich, legen die Preisbildung offen und liefern Umsetzungspläne, die eine Bewertungskommission einordnen kann. Je nach Los bieten wir allein oder in einer Bietergemeinschaft an.
Wir sagen, was technisch realistisch ist, ohne die Leistungsbeschreibung zu lenken. Ein frühes Gespräch senkt das Risiko von Ausschreibungen, die niemand erfüllen kann.
Wir lesen die Ausschreibungsunterlagen gegen Gesetz, Normen und Ihre bestehende IT und stellen Fragen ausschließlich über den vorgesehenen Weg.
Eine gegliederte Antwort: Architektur, Plan, Team, Sicherheits- und Barrierefreiheitskonzept und von Anfang an ein Ausstiegsplan.
Nach Ablauf der Stillhaltefrist: benannte Personen, Einführung in Ihre Sicherheitsvorgaben und ein vereinbartes erstes Release.
Berichte entlang der vertraglichen Kennzahlen, dokumentierte Übergabe und Rückgabe der Daten, damit die nächste Vergabe auf sauberem Stand beginnt.
Hosting-Regionen, die Hoheit über die Schlüssel und die Orte, von denen aus Support zugreift, legen wir vor dem Bau mit Ihnen fest und halten sie in der Architektur fest.
Offene Standards, dokumentierte Datenmodelle und Infrastructure as Code halten die Wechselkosten sichtbar, so wie es der Data Act vorsieht.
Zuerst prüfen wir wiederverwendbare Komponenten der Verwaltung und Open-Source-Optionen, im Sinne des Interoperable Europe Act und der Open-Source-Grundsätze des öffentlichen Sektors.
FromNine ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Maßnahmen, Lieferantensteuerung und Umgang mit Vorfällen folgen einem zertifizierten Managementsystem für Informationssicherheit.
Meldewege, Umgang mit Schwachstellen und Transparenz in der Lieferkette vereinbaren wir je Vertrag, damit Sie Ihre eigenen Pflichten nach dem NISG 2026 erfüllen.
Identität, Serviceportal und Aktensystem liegen auf einer Austauschschicht, die aus den führenden Registern liest.
Eine Person oder ein Unternehmen meldet sich mit ID Austria oder einer EUDI-Wallet an einem Serviceportal an. Ein Serviceassistent beantwortet Fragen und öffnet das passende Formular.
Das Portal gibt das Ansuchen an das Aktensystem weiter. Dort prüfen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Sonderfälle und treffen die Entscheidung.
Portal und Aktensystem lesen die nötigen Daten über eine nationale Austauschplattform. Diese holt die Daten aus führenden Registern wie dem Melderegister, dem Unternehmensregister und Steuer- und Leistungsdaten und schreibt jeden Zugriff in ein Protokoll.
Bei grenzüberschreitenden Verfahren ist die Austauschplattform mit dem Once-Only Technical System verbunden, das Nachweise mit Behörden anderer Mitgliedstaaten austauscht.
Services holen Daten aus dem Register, das sie führt, über die Austauschplattformen der Verwaltung, statt eigene Kopien anzulegen.
Der Europäische Interoperabilitätsrahmen, nationale Referenzarchitekturen und semantische Standards bestimmen die Schnittstellen, die wir entwerfen.
Jeder Austausch hat eine Rechtsgrundlage, einen Zweck und einen Protokolleintrag, den Bürgerinnen, Bürger und Prüfende nachverfolgen können.
Verfahren, die unter das Single Digital Gateway fallen, verbinden sich über nationale Zugangspunkte mit dem Once-Only Technical System.
EN 301 549 baut auf WCAG auf. Wir entwerfen und testen nach WCAG 2.2 AA, damit Services die heutigen Regeln und die nächste Fassung erfüllen.
Automatische Prüfungen in der Auslieferung, manuelle Audits mit Screenreader und Tastatur und, wo Sie es ermöglichen, Tests mit Menschen mit Behinderungen.
Inhalte, die sich an der Aufgabe der Lesenden orientieren, in derselben Qualität in jeder Sprache, die der Service anbieten muss.
Wir helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit, beim Bund nach dem WZG, und den Feedback-Weg aktuell zu halten, während sich der Service verändert.
Anbindung an ID Austria und, für Unternehmen, an das Unternehmensserviceportal (USP), das seit August 2026 mit ID Austria verbunden ist; dazu weitere nationale Lösungen in der EU über die offiziellen Schnittstellen.
Anmeldung per Wallet und überprüfbare Nachweise kommen zu den bestehenden Verfahren dazu. Die Person wählt, und der Service muss sich nicht aufspalten.
Nur die Attribute abfragen, die ein Service braucht, der Person zeigen, was weitergegeben wird, und es festhalten.
Handeln für ein Unternehmen oder eine andere Person, wie es die meisten Förder- und Genehmigungsverfahren verlangen.
Leistungen, Beiträge und Arbeitsmarktservices, bei denen Entscheidungen Existenzen berühren und jeder Schritt begründbar sein muss.
Genehmigungen, Gemeindeabgaben, Bürgerservice und gemeinsame Services von Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und Magistraten.
Akten- und Dokumentenflüsse mit strenger Zugriffskontrolle, Aufbewahrungsregeln und lückenloser Protokollierung der Beweiskette.
Studierendenverwaltung, Abwicklung von Förderungen und Services für Forschungsdaten.
Gemeinsame Plattformen, Register und Backoffice-Systeme, die Bundesministerien und nachgeordnete Dienststellen nutzen.
Ansuchen und Beilagen einer Landesförderstelle werden klassifiziert und auf Vollständigkeit geprüft. Markierte Punkte sieht sich das Referat an, bevor ein Bescheid ergeht.
Beantwortet Fragen zu Verfahren auf Deutsch und in weiteren Sprachen, nennt die Seite, auf die er sich stützt, und übergibt während des Parteienverkehrs an Bedienstete, sobald eine Frage Ermessen verlangt.
Bedienstete einer Bundesdienststelle durchsuchen Erlässe, Richtlinien und Judikatur an einer Stelle. Die Ergebnisse beachten Zugriffsrechte, und jede Antwort verweist auf ihre Quelle.
Eine alte Fachanwendung für Genehmigungen wird Modul für Modul hinter einer stabilen API ersetzt. Die Daten werden bei jedem Schritt abgeglichen, das Altsystem wird zuletzt abgeschaltet.
Ersuchen werden erfasst, die einschlägigen Akten gefunden und Vorschläge für Schwärzungen vorbereitet. Jede Herausgabe genehmigt eine zuständige Person.
So greifen die Teile im Alltag ineinander. Es sind beispielhafte Abläufe, keine Kundenprojekte.
Die Person meldet sich mit ID Austria oder einer EUDI-Wallet an. Abgefragt werden nur die Attribute, die der Service tatsächlich braucht.
Ein Serviceassistent antwortet in der Sprache der Person aus freigegebenen Quellen oder öffnet das passende Online-Formular.
Bekannte Daten kommen einmal aus den führenden Registern und werden der Person zur Bestätigung angezeigt.
Das Ansuchen landet samt Vorgeschichte im zuständigen Referat. Niemand muss dieselbe Frage zweimal stellen.
Menschliche Kontrolle. Bedienstete bearbeiten Sonderfälle und alles, was Ermessen verlangt. Über Rechte oder Leistungen entscheidet der Assistent nie.
Status und Bescheid kommen elektronisch zugestellt, mit einem klaren Hinweis auf das Rechtsmittel.
Ansuchen kommen über das Portal, per E-Mail oder per Post. Gescannte Post landet in derselben Warteschlange.
Die Unterlagen werden klassifiziert, wichtige Felder ausgelesen, jedes mit einem Konfidenzwert.
Regeln stellen fest, was fehlt, und entwerfen ein Schreiben zur Nachreichung.
Menschliche Kontrolle. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter prüft unsichere Felder und trifft die Entscheidung. Vorschläge sind als Vorschläge gekennzeichnet.
Erledigung, Begründung und verwendete Daten gehen in den Akt und in das Prüfprotokoll.
Korrekturen fließen in die Testdaten ein, damit die Qualität mit jedem Release messbar bleibt.
Aktenbearbeitung, Servicestellen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie Förderabwicklung, verbunden mit Registern im Hintergrund und mit ID Austria.
Finanzen, Personal und Beschaffung für Verwaltungen, und SAP mit Fachanwendungen und Datenplattformen verbinden, ohne den Kern zu gefährden.
Ein pragmatisches Backoffice für kleinere Dienststellen, ausgegliederte Rechtsträger und Gemeindeverbände, mit Open-Source-Lizenzoptionen, die es abzuwägen gilt.
Die Partnerstufen sind jene von FromNine. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.
Österreich
Digital Austria setzt die Schwerpunkte des Bundes bis 2030: ID Austria, Once-Only, digitale Kompetenzen, Public AI und die EUDI-Wallet. Seit August 2026 ist ID Austria mit dem Unternehmensserviceportal (USP) verbunden, sodass sich Personen auch für ein Unternehmen anmelden können. Die IT-Infrastruktur des Bundes betreibt das Bundesrechenzentrum (BRZ).
Dazu kommen eigene Gesetze: das NISG 2026 mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BCS), das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) für Websites und Apps des Bundes, die e-Rechnung an den Bund seit 1. Jänner 2014 über das USP oder Peppol und das Bundesvergabegesetz 2018 mit Bekanntmachungen über Kerndaten auf data.gv.at. Zur KI-Verordnung berät die KI-Servicestelle der RTR; eine Marktüberwachungsbehörde ist noch nicht benannt (Stand Herbst 2026).
Wir planen eine Architektur, in der die gemeinsamen EU-Pflichten fest eingebaut sind und die österreichischen Besonderheiten in Konfiguration und Dokumentation liegen. Ansuchen mit ID-Austria-Anmeldung, Anbindungen an Register und Serviceassistenz für Gemeinden und Magistrate sind dabei die häufigsten Ansatzpunkte.
Wir haben über 600 Projekte für öffentliche Auftraggeber in der gesamten Europäischen Union umgesetzt oder setzen sie gerade um. Öffentliche Stellen nennen wir nur mit ihrer Zustimmung. Referenzen besprechen wir im Vergabeverfahren, zu den Bedingungen, die der öffentliche Auftraggeber festlegt.
Nennen Sie uns die Rahmenvereinbarung, das Los oder das Beschaffungssystem, über das Sie beschaffen, etwa bei der BBG. Wir klären dann, ob und wie wir mitwirken können, allein oder in einer Bietergemeinschaft.
Wir stufen den Anwendungsfall schon in der Analyse ein. Ist er hochriskant, etwa bei Entscheidungen über Sozialleistungen, planen wir menschliche Aufsicht, Protokollierung und Dokumentation in das System ein und liefern Unterlagen für Ihre Grundrechte-Folgenabschätzung. Fragen zur Auslegung beantwortet in Österreich derzeit die KI-Servicestelle der RTR.
Dort, wo Sie es festlegen. Wir planen die Datenhaltung in der EU und vereinbaren Hosting-Standorte, Schlüsselhoheit und Support-Standorte vor dem Bau mit Ihnen, wenn nötig mit souveränen Angeboten, und halten alles in der Architektur fest.
Ja. Wir entwerfen und testen nach WCAG 2.2 AA, der Grundlage von EN 301 549 und damit des WZG, kombinieren automatische mit manuellen Tests und helfen Ihnen, die Erklärung zur Barrierefreiheit zu pflegen.
Ja. Mehrsprachige Services gehören in unserer Arbeit für die Verwaltung zum Standard: Oberflächen, Inhalte, Assistenten und Dokumentation in den Sprachen, die Ihre Nutzerinnen und Nutzer brauchen, überall in gleicher Qualität. Ein erstes Gespräch führen wir gern auf Deutsch; die Projektsprache legen wir zu Beginn gemeinsam fest.
Sie bereiten eine Ausschreibung, eine Modernisierung oder einen KI-Service vor? Sprechen Sie mit einem Team, das Vergaberecht, Barrierefreiheit und mehrsprachige Behördenservices in vielen Mitgliedstaaten kennt.