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Verkehr & Infrastruktur

Anlagen-, Verkehrs- und Fahrgastdaten, die den Betrieb am Laufen halten.

Für Infrastrukturbetreiber auf Schiene und Straße, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen, Seilbahnen, Häfen und Flughäfen bauen wir Integration über Anlagen-, Betriebs- und Fahrgastsysteme, Datenplattformen für Instandhaltung und Open Data, Wissen für Außendienst und Leitstelle und eine IT/OT-Sicherheit, die auf das NISG 2026 ausgelegt ist.

Für Infrastrukturbetreiber, Verkehrsverbünde, Seilbahnen und Logistikunternehmen in Österreich, deren Verkehr über Grenzen und durch die Alpen läuft und die europäische wie österreichische Regeln zugleich erfüllen.

Luftbild gestapelter Container in Reihen an einem Terminal, ein Container violett beleuchtet
  1. 28. Juni 2025

    Barrierefreie Personenverkehrs­dienste

    Websites, Apps, elektronische Tickets und Echtzeit-Reiseinformation im Personenverkehr müssen barrierefrei sein, in Österreich nach dem BaFG.

    QuelleRichtlinie (EU) 2019/882 (öffnet externe Website)

  2. 17. Juli 2026

    Kritische Einrichtungen bestimmt

    Bis zu diesem Stichtag legt jeder Mitgliedstaat fest, welche Einrichtungen in Verkehr, Energie und weiteren Sektoren als kritisch gelten. Für sie folgen Risikoanalysen und Vorkehrungen zur Widerstandsfähigkeit.

    QuelleRichtlinie (EU) 2022/2557 (öffnet externe Website)

  3. 2. Dezember 2027

    KI-Verordnung für den Straßenverkehr

    KI als Sicherheitsbauteil in Steuerung und Betrieb des Straßenverkehrs gilt als hochriskant; Geltungsbeginn in der 2026 geänderten Fassung.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1689 (öffnet externe Website)

Was sich für Infrastruktur­betreiber und Verkehrs­unternehmen ändert

  1. Kapazität ist das knappste Gut

    Auf Schiene und Straße, an Schleusen und Terminals bleibt kaum Reserve, und Baustellen, Wartungsfenster und Fahrplan beanspruchen dieselbe Kapazität. Laut überarbeiteter TEN-V-Verordnung soll das Kernnetz 2030 fertig sein, das erweiterte Kernnetz 2040. Erneuerung und laufender Betrieb lassen sich daher nur zusammen planen, gerade auf den Transitkorridoren durch die Alpen.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1679

  2. Daten­bereit­stellung wird Pflicht

    Nach der überarbeiteten IVS-Richtlinie und den zugehörigen delegierten Rechtsakten müssen Straßenbehörden und Verkehrsunternehmen bestimmte Daten am nationalen Zugangspunkt bereitstellen, etwa in DATEX II, NeTEx oder SIRI. Aus dem einstigen Open-Data-Projekt wird so ein Dauerbetrieb, an dessen Qualität man gemessen wird.

    QuelleRichtlinie (EU) 2023/2661

  3. Betriebs­technik fällt unter das Cyberrecht

    NIS2 zählt Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr zu den Sektoren mit hoher Kritikalität, von Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zu Hafenbehörden und Verkehrssteuerung auf der Straße; in Österreich gilt dafür das NISG 2026. IEC 62443 und die Bahnspezifikation CLC/TS 50701 geben der Technik einen gemeinsamen Ansatz für Zonen, Kanäle und Sicherheitsstufen.

    QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555

  4. Anlagen altern, das Wissen auch

    Ältere Brücken, Tunnel, Stellwerke und Kaianlagen verlangen häufigere Prüfungen und fundiertere Entscheidungen, während die Fachleute mit ihrer Geschichte im Kopf in Pension gehen. Zustand, Prüfberichte und Pläne müssen deshalb gebündelt und für die nächste Generation auffindbar sein.

Heraus­forderungen und was wir bauen

  1. Die Herausforderung

    Planungsmodelle, GIS, Instandhaltungssysteme und Tabellen führen jeweils eine andere Version derselben Anlage.

    Unsere Antwort

    Wir integrieren über offene Formate wie IFC 4.3 und railML und ein Ereignis-Backbone. Planung, Errichtung und Erhaltung arbeiten dann mit demselben Anlagenverzeichnis, in dem jede Netzänderung genau einmal landet.

  2. Die Herausforderung

    Prüfberichte, Fotos und Mängelnotizen kommen schneller, als die Technik sie bearbeiten kann.

    Unsere Antwort

    Die Dokumentenverarbeitung liest Prüf- und Vermessungsberichte, hängt jeden Befund an die betroffene Anlage und bereitet eine Instandhaltungsmeldung zur Bestätigung durch die Technik vor, die Fundstelle im Bericht inklusive.

  3. Die Herausforderung

    Fahrgäste erwarten verlässliche Auskunft über alle Verkehrsunternehmen hinweg, und das Gesetz verlangt inzwischen auch Open Data.

    Unsere Antwort

    Eine Datenplattform führt Fahrpläne, Echtzeitpositionen und Störungen zusammen, liefert NeTEx-, SIRI- oder DATEX-II-Feeds an den nationalen Zugangspunkt und überwacht Vollständigkeit und Aktualität, etwa für einen Verkehrsverbund.

  4. Die Herausforderung

    Jeder neue Datenfluss aus Stellwerken, Tunnelleittechnik oder Verkehrssteuerung vergrößert die Angriffsfläche.

    Unsere Antwort

    IT/OT-Architekturen mit Zonen und Kanälen nach IEC 62443 und CLC/TS 50701, Einweg-Datenübertragung, wo das Risiko es verlangt, zentraler Identität und der Protokollierung, auf der die Meldung von Vorfällen nach dem NISG 2026 aufbaut.

  5. Die Herausforderung

    Außendienst und Leitstelle suchen Arbeitsanweisungen, Pläne und Auftragshistorie in mehreren Systemen.

    Unsere Antwort

    Ein Wissensassistent über Arbeitsanweisungen, Anlagenakten, Prüfberichte und frühere Aufträge, mit Angabe von Dokument und Revisionsstand. Er informiert; Fahrstraßen, Fahrterlaubnisse und Einstellungen der Verkehrssteuerung bleiben ihm entzogen.

  6. Die Herausforderung

    Bei Störungen, Baustellen und Fahrplanwechseln ist das Kundenservice überlastet.

    Unsere Antwort

    Ein Serviceassistent erklärt Störungen, Verbindungen und Entschädigungsansprüche anhand der Quellsysteme und reicht Beschwerden und Sonderfälle an Mitarbeitende weiter, in den Sprachen, die Ihre Fahrgäste sprechen.

Referenz­landschaft für Verkehrs-IT und OT

An den Leitebenen ändern wir nichts. Oberhalb der Zonengrenze macht eine Integrationsschicht aus Ereignissen und offenen Standards die Betriebsdaten für Anlagenwirtschaft, Auswertung, Wissensdienste und Open Data nutzbar.

Beispiel zur Veranschaulichung
L4Unternehmen: ERP, Anlagenwirtschaft, Ticketing undKundensystemeL3Betrieb: Verkehrssteuerung, Fahrplan- undKapazitätsplanung, Hafen- und FlughafenbetriebL2Prozessleitung: Stellwerksbedienung, SCADA für Tunnelund StraßenverkehrL1Feldtechnik: Signale, Weichenantriebe, Achszähler,Sensoren und WechselverkehrszeichenL0Physisches Netz: Gleise, Straßen, Brücken, Tunnel,Kaimauern und SchleusenZONENGRENZE (IEC 62443, CLC/TS 50701)Datenintegration: Ereignisse, offene StandardsPlattform für Anlagen-, Verkehrs-und FahrgastdatenAuswertung von Zustand, Kapazitätund PünktlichkeitWissensassistent für Außendienstund LeitstelleOpen-Data-Feeds undBehördenberichte
Leitebenen im Verkehr, Integrations­schicht und Plattform für Netzdaten

Betriebsdaten überschreiten die Zonengrenze einmal, über die Integrationsschicht, und jeder Service darüber verwendet sie weiter.

Diagramm als Text lesen

Gezeigt werden fünf Ebenen, oben beginnend. Ebene 4 ist das Unternehmen mit ERP, Anlagenwirtschaft, Ticketing und Kundensystemen. Ebene 3 ist der Betrieb mit Verkehrssteuerung, Fahrplan- und Kapazitätsplanung sowie Hafen- und Flughafenbetrieb. Auf Ebene 2 liegen Stellwerksbedienung und SCADA für Tunnel und Straße, auf Ebene 1 Signale, Weichenantriebe, Achszähler, Sensorik und Wechselverkehrszeichen. Ebene 0 ist das Netz selbst: Gleise, Straßen, Brücken, Tunnel, Kaianlagen und Schleusen.

Zwischen Ebene 4 und den tieferen Ebenen verläuft eine Zonengrenze gemäß IEC 62443 und CLC/TS 50701.

Aus den Ebenen 1 bis 4 fließen die Daten in eine Integrationsschicht aus Ereignissen und offenen Standards. Daraus wird eine Plattform für Anlagen-, Verkehrs- und Fahrgastdaten gespeist, die Zustands-, Kapazitäts- und Pünktlichkeitsanalysen, einen Wissensassistenten für Außendienst und Leitstelle sowie Open-Data-Feeds und Behördenberichte bedient.

  • Der Betrieb behält die Kontrolle

    Auswertungen und Assistenten lesen nur. Fahrstraßen, Fahrterlaubnisse und Verkehrssteuerung bleiben beim Betriebsleitsystem, beim Stellwerk und beim diensthabenden Personal.

  • Zonen und Kommunikations­kanäle

    Netzsegmente schneiden wir nach IEC 62443 und CLC/TS 50701 zu, beschreiben jeden Übergang und setzen bei entsprechendem Risiko auf Einweg-Übertragung aus der Leitzone.

  • Ein Anlagen­verzeichnis

    Mit IFC 4.3 und railML sprechen Planung, Bau und Erhaltung dieselbe Sprache. Eine Netzänderung wird einmal eingetragen und dann überall genutzt.

  • Open Data von Anfang an

    Die Feeds an den nationalen Zugangspunkt kommen von derselben Plattform wie die internen Berichte und durchlaufen vor jeder Veröffentlichung eine Prüfung auf Lücken und Verspätung.

Die Termine für Verkehr und Infrastruktur

Regeln zu Barrierefreiheit, Datenbereitstellung, Cybersicherheit und Resilienz folgen dicht aufeinander, und Bahn-, Güterverkehrs- und Schifffahrtsrecht bringen eigene Termine.

  1. Anwendbar

    Fahrgastrechte Bahn: Neu gefasste Fahrgastrechte gelten

    Reiseinformation, durchgehende Fahrkarten und Entschädigungsregeln für Bahnreisende in der ganzen EU.

  2. Anwendbar

    TEN-V: Überarbeitete TEN-V-Verordnung in Kraft

    Fertigstellung des Kernnetzes bis Ende 2030, des erweiterten Kernnetzes bis Ende 2040 und des Gesamtnetzes bis Ende 2050.

  3. Anwendbar

    NIS2: Nationale NIS2-Regeln

    Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr sind erfasst; in Österreich über das NISG 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026.

  4. Anwendbar

    Barriere­freiheits­gesetz: Barriere­freiheits­anforderungen gelten

    Auch für Websites, Apps, elektronische Tickets und Echtzeit-Reiseinformation im Personenverkehr, in Österreich über das BaFG.

  5. Anwendbar

    EMSWe: Europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr gilt

    Meldungen zu Hafenanläufen über harmonisierte nationale Single Windows.

  6. Anwendbar

    IVS-Richtlinie: Erste Fristen für Straßendaten am nationalen Zugangspunkt

    Zunächst Verkehrsregeln, Baustellen und sicherheitsrelevante Ereignisse im Kernnetz des TEN-V; bis 2028 kommen weitere Strecken und Datenarten dazu.

  7. Anwendbar

    Telematik-TSI Bahn: Telematik-TSI in Kraft

    Eine TSI für Personen- und Gütertelematik ersetzt TAP und TAF, mit gestaffelter Anwendung bis zum Netzfahrplan 2030.

  8. Anwendbar

    CER-Richtlinie: Mitglied­staaten bestimmen kritische Einrichtungen

    Die bestimmten Einrichtungen bewerten danach ihre Risiken und treffen Resilienzmaßnahmen.

  9. Stand 15. Oktober 2026

  10. Bevorstehend

    eFTI: Behörden akzeptieren elektronische Fracht­beförderungs­informationen

    Zuständige Behörden müssen behördlich verlangte Frachtinformationen annehmen, die über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellt werden.

  11. Bevorstehend

    KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten gelten

    Auch für KI als Sicherheitsbauteil in Steuerung und Betrieb des Straßenverkehrs, in der 2026 geänderten Fassung.

  12. Bevorstehend

    Verordnung über Fahrweg­kapazität: Digitale Werkzeuge für Kapazität und Verkehrs­steuerung

    Regeln zum Informationsaustausch in der Verkehrssteuerung und zu digitalen Kapazitätswerkzeugen gelten; das neue Kapazitätsverfahren folgt ab dem Netzfahrplan 2031.

Regelwerke und Standards im Überblick

Die Vorschriften, die Daten-, Integrations- und KI-Projekte bei Infrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen am häufigsten prägen, und was sie für die Umsetzung bedeuten.

Diese Übersicht dient als Grundlage für Planungsgespräche und ist weder Rechts- noch Regulierungsberatung. Österreichische Gesetze und Sektorvorschriften ergänzen eigene Anforderungen. Termine geprüft am 15. Oktober 2026.

NIS2 und NISG 2026 im VerkehrGeltungsbereichEU-weit

NIS2 stuft den Verkehr als hochkritisch ein. Bei der Bahn trifft das Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen, in der Luftfahrt Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber und Betreiber von Verkehrsmanagementsystemen, in der Schifffahrt Reedereien, Häfen und Verkehrsdienste und auf der Straße die für Verkehrssteuerung zuständigen Behörden sowie Betreiber intelligenter Verkehrssysteme. Verlangt werden Risikomanagement, Vorfallsmeldungen und eine sichere Lieferkette. Österreich setzt die Richtlinie seit 1. Oktober 2026 mit dem NISG 2026 um; Behörde ist das Bundesamt für Cybersicherheit (BCS).

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

OT-Sicherheit, Prüfung von Lieferanten und Prozesse für Vorfälle brauchen Nachweise, nicht nur Richtlinien. Wir planen Plattformen und Integrationen mit Zugriffskontrolle, Protokollierung und Vorfallsdaten von Anfang an.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)

IVS-Richtlinie und nationale ZugangspunkteGeltungsbereichEU-weit

Intelligente Verkehrssysteme regelt die Richtlinie 2010/40/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2661. Delegierte Verordnungen dazu schreiben vor, welche Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten jeder Mitgliedstaat über seinen nationalen Zugangspunkt in Standardformaten anbieten muss; die Fristen dehnen die Abdeckung Schritt für Schritt aus.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Was bisher nur auf Nachfrage herausging, muss nun laufend, aktuell und maschinenlesbar bereitstehen. Dafür bauen wir Datenstrecken, Formatkonvertierung und Qualitätsmonitoring.

QuelleRichtlinie (EU) 2023/2661, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Multimodale Reise­informationGeltungsbereichEU-weit

Welche statischen und dynamischen Reisedaten Verkehrsbehörden und Verkehrsunternehmen über alle Verkehrsträger am nationalen Zugangspunkt anbieten, regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/490. Fahrpläne und Netze laufen über NeTEx, Echtzeitdaten über SIRI. Für das TEN-V-Gesamtnetz sind Störungs- und Echtzeitdaten seit 1. Dezember 2025 bereitzustellen, für alle übrigen Strecken ab 1. Dezember 2028.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Fahrplan, Haltestellen, Barrierefreiheitsangaben und Echtzeitlage müssen aus einer Quelle kommen. Wir koppeln Planungs- und Betriebsleitsysteme an NeTEx- und SIRI-Feeds und prüfen jede Lieferung vor der Freigabe.

QuelleDelegierte Verordnung (EU) 2017/1926, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Barriere­freiheits­gesetz (BaFG) im Personen­verkehrGeltungsbereichEU-weit

Seit 28. Juni 2025 müssen Websites, mobile Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste sowie Echtzeit-Reiseinformation im Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr die Barrierefreiheitsanforderungen des European Accessibility Act erfüllen. In Österreich setzt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ihn um; die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Reiseauskunft, Ticketverkauf und Störungsmeldungen fallen darunter. Wir gestalten und prüfen sie nach WCAG 2.2 AA und pflegen mit Ihnen die Barrierefreiheitserklärung.

QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Fahrgastrechte im Eisenbahn­verkehrGeltungsbereichEU-weit

Die Verordnung (EU) 2021/782 gilt seit 7. Juni 2023. Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrkartenverkäufer müssen Fahrgäste vor und während der Fahrt informieren, wo möglich auf Basis von Echtzeitdaten, und Hilfeleistung, Umleitung und Entschädigung in festen Fristen abwickeln. Eisenbahninfrastrukturunternehmen geben Echtzeitdaten zu Ankünften und Abfahrten an Verkehrsunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Bahnhofsbetreiber weiter.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Störungsauskunft und Entschädigung sind letztlich Datenprozesse. Wir verbinden Betrieb, Vertrieb und Kundendienst, damit die Auskunft überall gleich lautet und Ansprüche rechtzeitig bearbeitet werden.

QuelleVerordnung (EU) 2021/782, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Bahntelematik und KapazitätGeltungsbereichEU-weit

Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/253 gibt es eine einzige Telematik-TSI statt getrennter Regeln für den Personenverkehr (TAP) und den Güterverkehr (TAF); sie gilt gestaffelt, und Fahrplandaten sind gratis über die nationalen Zugangspunkte abrufbar. Ende 2027 kommen mit der Verordnung (EU) 2026/1184 zur Fahrwegkapazität Vorgaben für digitale Kapazitätsplanung und den Datenaustausch in der Verkehrssteuerung.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Fahrplan, Trassen und Zuglauf werden künftig in gemeinsamen Formaten und Werkzeugen ausgetauscht. Wir schließen Planung, Betrieb und Kundensysteme daran an und lassen die Systeme, die den Zugverkehr führen, dabei unberührt.

QuelleDurchführungs­verordnung (EU) 2026/253, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Richtlinie über die Resilienz kritischer EinrichtungenGeltungsbereichEU-weit

Bei der CER-Richtlinie geht es um die physische und organisatorische Widerstandskraft kritischer Einrichtungen, auch im Verkehr. Bis 17. Juli 2026 benennen die Mitgliedstaaten diese Einrichtungen, die danach Risiken analysieren und technische, sicherheitliche und organisatorische Vorkehrungen treffen.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Die Notfallplanung umfasst Cyber- und physische Ereignisse. Unsere Systeme kommen mit dokumentierten Abhängigkeiten und getesteten Wiederanlaufwegen.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2557, EUR-Lex (öffnet externe Website)

KI-Verordnung und VerkehrGeltungsbereichEU-weit

Nach Anhang III ist KI hochriskant, wenn sie als Sicherheitsbauteil für Steuerung und Betrieb des Straßenverkehrs gedacht ist; in der 2026 geänderten Fassung gilt das ab 2. Dezember 2027. Bei Bahn-Interoperabilität, Schiffsausrüstung, Fahrzeugen und Drohnen kommen die Anforderungen über das Sektorrecht aus Anhang I Abschnitt B, sobald dessen delegierte und Durchführungsrechtsakte nachgezogen werden.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Die Einstufung jedes Anwendungsfalls erfolgt bei uns am Anfang. Ein Assistent oder eine Auswertung, die Menschen informiert, wird anders gebaut und dokumentiert als ein System, das in den Verkehr eingreift; solche Systeme fassen wir nur an, wenn das Hochrisiko-Regime von vornherein eingeplant ist.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Anwendungs­fälle zur Veranschau­lichung

Beispiel zur Veranschaulichung
  1. Prüfbefunde ins Anlagen­verzeichnis

    Aus Prüfberichten für Brücken, Tunnel und Gleisanlagen wird jeder Befund herausgelesen, mit der richtigen Anlage verknüpft und als Instandhaltungsmeldung zur Bestätigung vorgelegt.

  2. Arbeits­anweisungen und Historie für den Außendienst

    Wer draußen arbeitet, fragt in der eigenen Sprache und bekommt Arbeitsanweisung, Anlagengeschichte und die zugehörigen Pläne samt Quelle. Über den Betrieb entscheidet weiterhin die Leitstelle.

  3. Störungsfragen zu Spitzenzeiten

    Fahrgäste eines Verkehrsverbunds oder Gäste eines Seilbahnbetreibers erhalten aktuellen Status, Alternativen und ihre Entschädigungsmöglichkeiten aus den Quellsystemen; Beschwerden und besondere Hilfeleistung übernehmen Mitarbeitende.

  4. Fracht- und Genehmigungs­unterlagen

    Beförderungspapiere, Genehmigungen und Bescheinigungen einer Spedition auf einem Transitkorridor werden gelesen und auf Vollständigkeit geprüft, bevor Disposition oder Kontrolle sich die Abweichungen ansehen.

  5. Alte Planungs­systeme hinter APIs

    Ein in die Jahre gekommenes System für Fahrplan, Sperrpausen oder Instandhaltungsplanung erhält beschriebene Schnittstellen und wird Modul um Modul abgelöst, ohne den Betrieb zu unterbrechen.

Plattformen in Verkehr und Infrastruktur

  • SAP

    Gold Partner

    SAP S/4HANA für die Anlagenwirtschaft, einschließlich linearer Anlagen wie Gleise, Straßen und Leitungen, mit Instandhaltungsplanung, Beschaffung und Finanzen in einem System.

  • Salesforce

    Summit Partner

    Kundenservice, Konten für Fahrgäste und Frachtkundschaft und Außendienst, verbunden mit Ticketing, Betrieb und Anlagensystemen.

  • Odoo

    Gold Partner

    Projekte, Außendienst, Lager und Fakturierung für Baufirmen, Terminalbetreiber und kleinere Verkehrsunternehmen.

Die Partnerstufen sind jene von FromNine. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.

Österreich

Transitland im europäischen Netz

Züge, Lkw und Schiffe queren täglich Grenzen, und durch Österreich führen wichtige Transitkorridore zwischen Nord- und Südeuropa sowie nach Mittel- und Osteuropa. TEN-V, IVS-Richtlinie, Eisenbahn-Interoperabilität und NIS2 gelten EU-weit; nationale Zugangspunkte, Datenprofile, Sicherheitsbehörden und das nationale Cybersicherheitsrecht unterscheiden sich je Mitgliedstaat. In Österreich gelten das NISG 2026 mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BCS) und für barrierefreie Fahrgastdienste das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Wir bauen Integrations- und Datenplattformen auf europäischen Standards wie IFC, railML, NeTEx, SIRI und DATEX II und halten nationale Profile und Meldungen in eigenen Adaptern. Ein Verkehrsverbund, ein Seilbahnbetreiber oder ein Logistikunternehmen mit Standorten in mehreren Ländern behält so eine Architektur.

Häufige Fragen

Steuert Ihre Software Züge, Verkehr oder Schiffe?

Nein. Auswertungen und Assistenten lesen Betriebsdaten standardmäßig nur. Fahrstraßen, Fahrterlaubnisse, Verkehrssteuerung und Signaltechnik bleiben bei den Systemen und dem Personal, die dafür verantwortlich sind, unter Ihrer Änderungssteuerung.

Entwickeln Sie sicherheitsrelevante Signal- oder Steuerungssoftware?

Nein. Was nach den CENELEC-Bahnnormen oder ähnlichen Sicherheitsregimen zertifiziert werden muss, gehört nicht zu unserem Angebot. Solche Systeme koppeln wir über definierte, beschriebene Schnittstellen an, in der Regel lesend, und unsere Komponenten bleiben außerhalb ihres Sicherheitsnachweises.

Mit welchen Datenstandards arbeiten Sie?

Für Infrastruktur und Anlagen IFC 4.3 und railML, für Fahrplan und Echtzeitlage im öffentlichen Verkehr NeTEx und SIRI, für Daten des Straßenverkehrs DATEX II. Abweichende Formate einzelner Systeme übersetzen wir in der Integrationsschicht in diese Standards.

Können Sie die Lieferung unserer Daten an den nationalen Zugangspunkt übernehmen?

Datenstrecken, Formatkonvertierung und Qualitätsprüfung vor der Veröffentlichung bauen und betreiben wir. Was veröffentlicht wird, bestimmen und verantworten aber Sie.

Wie unterstützen Sie als Lieferant eines Verkehrsunternehmens beim NISG 2026?

Unsere Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Sicherheitsvorgaben und Meldewege halten wir vertraglich fest, auf Ihre Umgebungen greifen wir nur mit den nötigsten Rechten und protokolliert zu, und unsere Komponenten beschreiben wir so, dass sie sich in Ihre Lieferkettenbewertung einfügen.

Müssen wir unsere Anlagen- oder Planungssysteme ersetzen?

Nein. Wir beginnen mit Integration und erneuern schrittweise: erst Schnittstellen rund um das vorhandene System, danach Funktion um Funktion, wo es wirtschaftlich ist, mit laufendem Abgleich, bis das Altsystem abgeschaltet werden kann.

Ihr Vorhaben in Verkehr oder Infrastruktur besprechen

Sie wollen Anlagen- und Prüfdaten verbinden, Open Data an einen nationalen Zugangspunkt liefern oder IT/OT-Datenflüsse absichern? Beginnen Sie mit einem Korridor, einer Anlagenklasse oder einem Datenfluss.