Bereits anwendbar
Fahrgastrechte Bahn: Neugefasste Fahrgastrechte gelten
Reiseinformation, durchgehende Fahrkarten und Entschädigung für Bahnreisende in der ganzen EU.
Verkehr & Infrastruktur
Für Betreiber von Schienen- und Straßeninfrastruktur, Bus- und Bahnunternehmen, Speditionen sowie Hafen- und Terminalbetreiber in Luxemburg und der Großregion verbinden wir Anlagen-, Betriebs- und Fahrgastsysteme, bauen Datenplattformen für Instandhaltung und offene Daten, bringen Wissen zu Außendienst und Leitstelle und sichern IT und OT so ab, wie das luxemburgische NIS2-Gesetz es verlangt.
Für Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen und Speditionen in Luxemburg und der Großregion, deren Netze an der Grenze nicht enden und die mit mehreren nationalen Regelwerken arbeiten.

28. Juni 2025
Barrierefreie Fahrgastdienste
Websites, Apps, E-Tickets und Echtzeitinformationen im Personenverkehr müssen barrierefrei sein, in Luxemburg nach dem Gesetz vom 8. März 2023.
17. Juli 2026
Kritische Einrichtungen bestimmt
Bis dahin mussten die EU-Staaten festlegen, wer im Verkehr und in anderen Sektoren als kritisch gilt; danach folgen Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen.
2. Dezember 2027
KI im Straßenverkehr
KI als Sicherheitskomponente der Verkehrssteuerung auf der Straße gilt als hochriskant; Termin nach der Änderung von 2026.
Gleise, Straßen, Schleusen und Terminals sind fast ausgelastet, und Baustellen, Wartungsfenster und Fahrpläne konkurrieren um dieselben Zeitfenster. Die neue TEN-V-Verordnung setzt Fristen: Kernnetz bis 2030, erweitertes Kernnetz bis 2040. Erneuerung und Betrieb müssen deshalb gemeinsam geplant werden, auch auf den Achsen durch die Großregion.
Die überarbeitete IVS-Richtlinie und ihre delegierten Rechtsakte verpflichten Straßenbehörden und Verkehrsunternehmen, festgelegte Daten über einen Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen, in Standards wie DATEX II, NeTEx und SIRI. Aus dem Open-Data-Projekt wird damit ein Dienst mit Qualitätsanspruch.
NIS2 zählt Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr zu den hochkritischen Sektoren, vom Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen bis zur Hafenbehörde und Verkehrssteuerung auf der Straße. In Luxemburg gilt dafür das Gesetz vom 5. Mai 2026, und das ILR ist für die meisten Sektoren zuständig. IEC 62443 und die Bahnspezifikation CLC/TS 50701 geben der Technik eine gemeinsame Linie für Zonen, Übergänge und Sicherheitsstufen.
Brücken, Tunnel, Stellwerke und Kaimauern aus früheren Jahrzehnten brauchen häufigere Prüfungen und bessere Entscheidungen, während die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrer Geschichte im Kopf in den Ruhestand gehen. Zustandsdaten, Prüfberichte und Pläne gehören an einen Ort, auffindbar für die nächsten Teams.
Planungsmodelle, GIS, Instandhaltungssysteme und Tabellen führen jeweils eine andere Fassung derselben Anlage.
Wir integrieren auf offenen Standards wie IFC 4.3 und railML mit einem Event-Backbone. Planung, Bau und Unterhalt teilen dann ein Anlagenregister, und jede Änderung am Netz wird nur einmal erfasst.
Prüfberichte, Fotos und Mängelnotizen kommen schneller, als die Technik sie bearbeiten kann.
Die Dokumentenverarbeitung liest Prüf- und Vermessungsberichte, ordnet jeden Befund dem Bauwerk zu und schlägt eine Instandhaltungsmeldung vor, die eine Fachkraft bestätigt; die Quellseite hängt daran.
Fahrgäste erwarten verlässliche Auskunft über Betreibergrenzen und Landesgrenzen hinweg, und das Recht verlangt offene Daten.
Eine Datenplattform führt Fahrpläne, Echtzeitpositionen und Störungen zusammen, liefert NeTEx-, SIRI- oder DATEX-II-Feeds an den Nationalen Zugangspunkt und überwacht Vollständigkeit und Aktualität.
Jede neue Datenverbindung aus Stellwerk, Tunnelleittechnik oder Verkehrsrechner vergrößert die Angriffsfläche.
Segmentierung nach IEC 62443 und CLC/TS 50701, Einwegübertragung bei hohem Risiko, zentrales Identitätsmanagement und die Protokolle, ohne die eine Meldung an das ILR binnen 24 Stunden nicht gelingt.
Außendienst und Leitstelle suchen Anweisungen, Pläne und Auftragshistorie in mehreren Systemen.
Ein Wissensassistent durchsucht Betriebsanweisungen, Anlagenakten, Prüfberichte und frühere Aufträge und nennt Dokument und Revision. Er informiert, stellt aber nie eine Fahrstraße, erteilt keine Fahrerlaubnis und verändert keine Verkehrssteuerung.
Bei Störungen, Baustellen und Fahrplanwechseln ist der Kundendienst überlastet.
Ein Serviceassistent beantwortet Fragen zu Störungen, Verbindungen und Entschädigung aus den Quellsystemen, auf Deutsch, Französisch und Englisch, und gibt Beschwerden und Sonderfälle an Ihr Team weiter.
Die Leitebenen bleiben, wie sie sind. Eine Integrationsschicht auf Basis von Ereignissen und offenen Standards stellt Betriebsdaten oberhalb der Zonengrenze bereit, wo Anlagen-, Analyse-, Wissens- und Open-Data-Dienste sie verwenden.
Nur über die Integrationsschicht gelangen Betriebsdaten aus der geschützten Zone; darüber nutzen alle Dienste dieselbe Quelle.
Dargestellt sind fünf Ebenen. Ebene 4 ist das Unternehmen mit ERP, Anlagenverwaltung, Vertriebs- und Kundensystemen. Ebene 3 umfasst den Betrieb mit Verkehrsmanagement, Fahrplan- und Kapazitätsplanung sowie Hafen- und Terminalbetrieb. Ebene 2 ist die Leittechnik mit Stellwerkssteuerung und SCADA für Tunnel und Straßenverkehr, Ebene 1 die Feldtechnik mit Signalen, Weichenantrieben, Achszählern, Sensoren und Anzeigetafeln, Ebene 0 das physische Netz aus Gleisen, Straßen, Brücken, Tunneln, Kais und Schleusen.
Zwischen Ebene 4 und den übrigen Ebenen liegt eine Zonengrenze gemäß IEC 62443 und CLC/TS 50701.
Von den Ebenen 1 bis 4 gelangen Daten in eine Integrationsschicht auf Basis von Ereignissen und offenen Standards. Sie versorgt eine Datenplattform für Anlagen, Verkehr und Fahrgäste, auf der Zustands-, Kapazitäts- und Pünktlichkeitsanalysen, ein Wissensassistent für Außendienst und Leitstelle sowie Open-Data-Feeds und Regulierungsberichte aufsetzen.
Unsere Software liest. Fahrstraßen, Fahrerlaubnisse und Verkehrssteuerung bleiben beim Betriebsleitsystem, beim Stellwerk und bei der diensthabenden Person.
Segmente nach IEC 62443 und CLC/TS 50701, jeder Übergang beschrieben; bei hohem Risiko verlassen Daten die Leitzone nur in eine Richtung.
Mit IFC 4.3 und railML sprechen Planung, Bau und Unterhalt dieselbe Sprache, und eine Änderung am Netz wird einmal erfasst und überall genutzt.
Die Feeds für den Nationalen Zugangspunkt stammen aus derselben Plattform wie das interne Reporting und werden vor der Veröffentlichung auf Lücken und Verzug geprüft.
Vorgaben zu Barrierefreiheit, Datenaustausch, Cybersicherheit und Resilienz kommen in kurzen Abständen, und Bahn-, Fracht- und Seeverkehrsrecht setzen eigene Termine.
Bereits anwendbar
Reiseinformation, durchgehende Fahrkarten und Entschädigung für Bahnreisende in der ganzen EU.
Bereits anwendbar
Kernnetz bis Ende 2030, erweitertes Kernnetz bis Ende 2040, Gesamtnetz bis Ende 2050.
Bereits anwendbar
Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr sind erfasst; in Luxemburg seit dem 10. Mai 2026 durch das Gesetz vom 5. Mai 2026.
Bereits anwendbar
Auch für Websites, Apps, E-Tickets und Echtzeitinformation im Personenverkehr; in Luxemburg über das Gesetz vom 8. März 2023.
Bereits anwendbar
Meldungen zum Hafenanlauf über harmonisierte nationale Single Windows.
Bereits anwendbar
Verkehrsregeln, Baustellen und sicherheitsrelevante Ereignisse im TEN-V-Kernnetz; weitere Netze und Datenarten folgen bis 2028.
Bereits anwendbar
Eine TSI für Personen- und Gütertelematik löst TAP und TAF ab, gestaffelt bis zum Netzfahrplan 2030.
Bereits anwendbar
Danach folgen Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen der Betroffenen.
Stand: 15. Oktober 2026
Steht bevor
Zuständige Behörden müssen Frachtangaben annehmen, die über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellt werden; für grenzüberschreitende Speditionen in der Großregion besonders relevant.
Steht bevor
Auch für KI als Sicherheitskomponente der Straßenverkehrssteuerung, nach der Änderung von 2026.
Steht bevor
Regeln zum Austausch von Verkehrsmanagementdaten und zu digitalen Kapazitätswerkzeugen gelten; das neue Kapazitätsverfahren folgt ab dem Netzfahrplan 2031.
Diese Regeln prägen Daten-, Integrations- und KI-Vorhaben bei Infrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen am stärksten; dazu jeweils, was sie für ein Projekt bedeuten.
Zur Orientierung in Planungsgesprächen, ohne rechtliche oder regulatorische Beratung zu ersetzen. Nationale Umsetzung und Sektorrecht bringen eigene Anforderungen; in Luxemburg ist der französische Gesetzestext verbindlich. Stand der Daten: 15. Oktober 2026.
Verkehr ist ein Sektor mit hoher Kritikalität. Bei der Bahn betrifft das Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen, in der Luftfahrt Luftfahrtunternehmen, Flughafenleitungsorgane und Verkehrsmanagement, in der Schifffahrt Reedereien, Hafenleitungsorgane und Verkehrsdienste, auf der Straße die für die Verkehrssteuerung zuständigen Behörden und Betreiber intelligenter Verkehrssysteme. Gefordert sind Risikomanagement, Vorfallmeldung und eine sichere Lieferkette. In Luxemburg setzt das Gesetz vom 5. Mai 2026 (loi du 5 mai 2026) die Richtlinie um; Vorfälle sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.
OT-Sicherheit, Lieferantenbewertung und Vorfallprozesse müssen belegt sein, nicht nur beschrieben. Zugriffskontrolle, Protokolle und Vorfalldaten sind in unseren Plattformen und Schnittstellen vom Start weg vorhanden.
QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die Richtlinie 2010/40/EU, geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2661, bildet den Rahmen für intelligente Verkehrssysteme. Ihre delegierten Verordnungen schreiben vor, dass festgelegte Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten in jedem Mitgliedstaat über einen Nationalen Zugangspunkt in Standardformaten bereitstehen, mit Fristen, die den Umfang schrittweise ausdehnen.
Was früher auf Anfrage herausgegeben wurde, muss jetzt ständig, aktuell und maschinenlesbar verfügbar sein. Wir bauen die Datenstrecken, die Formatumwandlung und die Qualitätsüberwachung dahinter.
QuelleRichtlinie (EU) 2023/2661, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/490, legt fest, welche statischen und dynamischen Reisedaten aller Verkehrsträger Behörden und Betreiber über den Nationalen Zugangspunkt bereitstellen: NeTEx für Fahrpläne und Netze, SIRI für Echtzeitdaten. Störungs- und Echtzeitdaten für das TEN-V-Gesamtnetz sind seit dem 1. Dezember 2025 fällig, für das übrige Netz ab dem 1. Dezember 2028.
Fahrpläne, Haltestellen, Angaben zur Barrierefreiheit und Echtzeitdaten brauchen eine einheitliche Quelle. Wir verbinden Planungs- und Betriebssysteme mit NeTEx- und SIRI-Feeds und prüfen sie vor der Veröffentlichung.
QuelleDelegierte Verordnung (EU) 2017/1926, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste sowie Echtzeit-Reiseinformationen im Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffspersonenverkehr barrierefrei sein, umgesetzt durch nationale Gesetze. In Luxemburg ist das das geänderte Gesetz vom 8. März 2023; die Marktüberwachung liegt beim OSAPS.
Reiseplaner, Ticketshops und Störungsmeldungen fallen darunter. Wir gestalten und testen sie nach WCAG 2.2 AA und halten die Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell.
QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die Verordnung (EU) 2021/782 gilt seit dem 7. Juni 2023. Eisenbahnunternehmen und Fahrkartenverkäufer informieren Fahrgäste vor und während der Reise, möglichst auf Basis von Echtzeitdaten, und regeln Hilfeleistung, Umleitung und Entschädigung in festen Fristen. Infrastrukturbetreiber geben Echtzeitdaten zu Ankunft und Abfahrt an Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Bahnhofsbetreiber weiter.
Störungsinformation und Entschädigungsanträge sind Datenprozesse. Wir verbinden Betrieb, Vertrieb und Kundenservice, damit Fahrgäste einheitliche Antworten bekommen und Anträge fristgerecht erledigt werden.
QuelleVerordnung (EU) 2021/782, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/253, die Telematik-TSI, ersetzt die getrennten TSI für Personen- (TAP) und Güterverkehr (TAF), mit gestaffelter Anwendung und Fahrplandaten, die kostenlos über die Nationalen Zugangspunkte bereitstehen. Die Verordnung (EU) 2026/1184 über Schieneninfrastrukturkapazität ergänzt ab Ende 2027 Regeln für digitale Kapazitätsplanung und den Austausch von Verkehrsmanagementinformationen.
Fahrplan-, Trassen- und Zuglaufdaten wandern in gemeinsame Nachrichtenformate und Werkzeuge. Wir binden Planung, Betrieb und Kundensysteme daran an, ohne die Systeme zu stören, die den Zugbetrieb führen.
QuelleDurchführungsverordnung (EU) 2026/253, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Die CER-Richtlinie schützt kritische Einrichtungen vor physischen und organisatorischen Störungen, der Verkehr gehört dazu. Bis zum 17. Juli 2026 hatten die Mitgliedstaaten diese Einrichtungen zu bestimmen, die anschließend Risiken analysieren und technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen umsetzen.
Ein Notfallplan muss Cyberangriff und Hochwasser gleichermaßen abdecken. Zu jedem System liefern wir die Abhängigkeiten und getestete Wiederanlaufpläne.
QuelleRichtlinie (EU) 2022/2557, EUR-Lex (öffnet externe Website)
KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten bei Steuerung und Betrieb des Straßenverkehrs dienen sollen, sind nach Anhang III hochriskant; nach der Änderung von 2026 ab dem 2. Dezember 2027. Für Bahn-Interoperabilität, Schiffsausrüstung, Fahrzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge kommen die Anforderungen über die in Anhang I Abschnitt B genannten Rechtsakte, sobald deren delegierte und Durchführungsrechtsakte angepasst sind.
Die Einordnung steht am Projektanfang. Assistenten und Auswertungen, die Menschen informieren, bauen und dokumentieren wir anders als Systeme mit Eingriff in den Verkehr; Letztere nur, wenn das Hochrisiko-Verfahren eingeplant ist.
QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)
Prüfberichte zu Brücken, Tunneln und Gleisen werden gelesen, jeder Befund dem Bauwerk zugeordnet und als Wartungsauftrag vorgeschlagen, den eine Fachkraft freigibt.
Teams fragen auf Deutsch, Französisch oder Englisch und erhalten Anweisung, Anlagenhistorie und Pläne mit Quelle. Betriebliche Entscheidungen trifft die Leitstelle.
Ein regionaler Busbetreiber gibt Fahrgästen, darunter vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, aktuellen Stand, Alternativen und Entschädigungsoptionen aus den Quellsystemen; Beschwerden und besondere Hilfe übernimmt das Personal.
Frachtpapiere, Genehmigungen und Zertifikate aus mehreren Ländern der Großregion werden gelesen und auf Vollständigkeit geprüft, bevor Disposition oder Kontrolle sich die Abweichungen ansehen.
Ein älteres System für Fahrplan-, Sperrpausen- oder Instandhaltungsplanung erhält dokumentierte APIs und wird Funktion um Funktion ersetzt, während der Betrieb weiterläuft.
SAP S/4HANA Asset Management, auch für lineare Anlagen wie Gleise, Straßen und Leitungen, mit Instandhaltungsplanung, Einkauf und Finanzen in einem System.
Kundendienst, Konten für Fahrgäste und Frachtkunden sowie Field Service, angebunden an Vertrieb, Betrieb und Anlagensysteme, mehrsprachig für die Großregion.
Projekte, Einsätze, Lager und Fakturierung für Bauunternehmen, Terminalbetreiber, Speditionen und kleinere Verkehrsunternehmen.
Die Partnerstufen sind die von FromNine. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.
Luxemburg
Züge, Busse und Lastwagen überqueren in der Großregion täglich Grenzen, die Regeln dafür sind aber nur zum Teil europäisch. TEN-V, die IVS-Richtlinie, Bahn-Interoperabilität und NIS2 gelten EU-weit; Nationale Zugangspunkte, Datenprofile, Sicherheitsbehörden und Cybersicherheitsgesetze unterscheiden sich von Staat zu Staat. Infrastrukturbetreiber stimmen sich in Gremien wie RailNetEurope und den European Rail Infrastructure Managers ab, Sicherheit und Interoperabilität der Bahn laufen über die Eisenbahnagentur der EU.
In Luxemburg reguliert das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) unter anderem den Schienenverkehr und ist nach dem Gesetz vom 5. Mai 2026 (loi du 5 mai 2026) für die meisten NIS2-Sektoren zuständig. Für barrierefreie Fahrgastdienste gilt das Gesetz vom 8. März 2023.
Wir bauen Integrations- und Datenplattformen auf europäischen Standards wie IFC, railML, NeTEx, SIRI und DATEX II und kapseln nationale Profile und Meldungen in eigenen Adaptern. Wer in Luxemburg und den Nachbarländern tätig ist, behält so eine einzige Architektur.
Nein. Unsere Lösungen haben im Normalfall nur Lesezugriff auf Betriebsdaten. Fahrstraßen, Fahrerlaubnisse, Verkehrssteuerung und Signaltechnik verantworten die zuständigen Systeme und Personen, nach Ihrem Change-Prozess.
Nein. Software, die nach den CENELEC-Normen für die Bahnsicherheit oder vergleichbaren Regimen zertifiziert werden muss, entwickeln wir nicht. Wir binden solche Systeme über definierte, dokumentierte Schnittstellen an, meist nur lesend, und halten unsere Komponenten außerhalb ihres Sicherheitsnachweises.
Für Infrastruktur- und Anlagendaten IFC 4.3 und railML, für Fahrpläne und Echtzeitdaten im öffentlichen Verkehr NeTEx und SIRI, für Straßenverkehrsdaten DATEX II. Systeme mit eigenen Formaten bilden wir in der Integrationsschicht auf diese Standards ab, auch wenn Daten aus mehreren Ländern der Großregion zusammenkommen.
Wir bauen und betreiben die Datenstrecken, die Formatumwandlung und die Qualitätsprüfungen dahinter. Was veröffentlicht wird, entscheiden und verantworten Sie.
Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Sicherheitsanforderungen und Benachrichtigung bei Vorfällen regeln wir im Vertrag, sodass Ihre Meldung binnen 24 Stunden möglich bleibt. Zugriffe auf Ihre Umgebungen laufen mit minimalen Rechten und protokolliert, und unsere Komponenten sind für Ihre Risikobewertung der Lieferkette dokumentiert.
Nein. Zuerst bekommt das vorhandene System eine API-Schicht, danach ersetzen wir Funktionen einzeln, wo es sich lohnt, und gleichen die Ergebnisse ab, bis der alte Weg abgeschaltet werden kann.
Ob Anlagen- und Prüfdaten verbinden, offene Daten am Nationalen Zugangspunkt veröffentlichen oder Datenflüsse zwischen IT und OT absichern: Der Einstieg ist ein Korridor, eine Anlagenklasse oder ein Datenstrom. Das erste Gespräch führen wir auf Deutsch oder Französisch.