Das System bereitet jedes Dossier vor. Entscheiden wird ein Mensch.
Ob Genehmigung, Förderung, Leistung, Schadenfall oder Einspruch: Bis jemand entscheidet, wandert ein Antrag durch viele Hände. Wir bauen Abläufe, die strukturierte Daten übernehmen, fehlende Unterlagen in einer einzigen Nachforderung anfragen, vorhandene Registerdaten selbst abrufen, versionierte Regeln anwenden und das Schreiben vorbereiten. Die Sachbearbeitung hat dadurch Zeit für die eigentliche Bewertung.
Für Verwaltungen, Gemeinden und Versicherer in Luxemburg, deren Anträge und Fälle oft aus mehreren Ländern der Großregion kommen, jeweils mit eigenen Registern, Regeln und Fristen.
Eingang strukturiert, zum Beispiel aus MyGuichet.lu, dann Vollständigkeitscheck. Bei Lücken geht genau eine Nachforderung hinaus, und das Dossier ruht, bis alles da ist. Danach holt das System Registerangaben, rechnet die gültige Regelversion durch und schreibt eine Übersicht, in der jede Angabe ihre Quelle nennt. Eine Person prüft, entscheidet und gibt den aus der Mustervorlage erzeugten Bescheid frei; erst dann wird er verschickt und archiviert.
Vorher und nachher
Was sich für Sachbearbeitung und Antragstellende ändert
Heute
Mit dem System
Heute
Heute: Dossiers im Pendelverkehr
Eine fehlende Anlage fällt Wochen nach Eingang auf, die Nachforderung geht per Brief hinaus, und so lange ruht das Dossier.
Mit dem System
Mit dem System: Vollständig, bevor es losgeht
Schon beim Eingang wird geprüft, ob alles da ist, und die antragstellende Person erhält eine einzige Nachforderung mit genau den fehlenden Punkten.
Heute
Heute: Nachweise, die längst vorliegen
Antragstellende reichen Auszüge und Bescheinigungen ein, die ein Register bereits führt, und die Mitarbeitenden tippen sie in die Fachsoftware ab.
Mit dem System
Mit dem System: Registerdaten abgerufen statt angefordert
Was ein Register verbindlich führt, holt das System über die Schnittstelle, mit protokolliertem Zweck, und zeigt es der Sachbearbeitung samt Herkunft.
Heute
Heute: Gleicher Fall, anderes Ergebnis
Jede Sachbearbeiterin prüft nach eigenen Notizen, jeder Sachbearbeiter nimmt ein altes Schreiben als Muster. Ähnliche Fälle enden unterschiedlich, und hinterher weiß niemand, welcher Regelstand galt.
Mit dem System
Mit dem System: Ein Regelwerk, nachvollziehbar
Kriterien laufen als versionierte Entscheidungsmodelle mit Testfällen, Schreiben beginnen mit genehmigten Vorlagen, und im Dossier steht, welcher Regelstand angewendet wurde.
Heute
Heute: Fristen in Tabellen
Gesetzliche Fristen werden von Hand verfolgt; ältere Dossiers rutschen nach unten, bis sie eilig werden.
Mit dem System
Mit dem System: Fristen im Blick
Jedes Dossier trägt seine gesetzliche Frist. Teamleitungen sehen, wo es eng wird, und der Rückstand ist nach Alter und Antragsart sichtbar.
Workflow
So läuft der Ablauf
Die Maschine liefert zu: Eingangsdaten, Registerangaben, Regelauswertung, belegte Übersicht und Textentwurf. Das Urteil fällt die bearbeitende Person, mit allen Informationen in einer Ansicht.
Beispielhafter Ablauf
7 Schritte · 2 menschliche Prüfungen
Legende
System
Agent
Person
Menschliche Prüfung
Ausnahmepfad
Dossierbearbeitung: Beispielablauf mit Nachforderung
Diagramm als Text lesen
Regelfall: Eingang und Check, Registerabruf, Regelauswertung, Übersicht mit Belegen, Prüfung und Entscheidung durch einen Menschen, zuletzt Bescheid und Versand.
Fehlen bei der Vollständigkeitsprüfung Unterlagen, verlässt das Dossier den Hauptpfad, und die antragstellende Person erhält eine einzige Nachforderung. Sind die Unterlagen eingegangen und geprüft, kehrt das Dossier beim Registerabruf in den Hauptpfad zurück.
Menschliche Kontrolle an zwei Stellen: bei der Entscheidung selbst und bei der Freigabe des Bescheids. Vorbereiten und Formulieren darf das System, entscheiden und verschicken nicht.
01
Schritt 1: Antrag annehmen und prüfenSystem
Anträge treffen als strukturierte Daten aus dem Portal, aus Onlineformularen oder aus der Dokumentenverarbeitung ein. Das Dossier wird unter seiner Antragsart angelegt, die gesetzliche Frist ab Eingangsdatum gesetzt und geprüft, ob die für diese Antragsart nötigen Unterlagen vorliegen.
02
Schritt 2: Fehlendes nachfordernSystem
Über den Kanal, den die antragstellende Person genutzt hat, geht eine einzige Nachforderung hinaus: welche Unterlagen oder Angaben fehlen und bis wann. Eingehende Unterlagen werden gegen dieselbe Liste geprüft; wie sich das auf die Frist auswirkt, wird nach den Vorgaben des Verfahrens festgehalten.
Ausnahmepfad: Antrag unvollständig· Zurück zu Schritt 3
03
Schritt 3: Registerdaten abrufenSystem
Was ein amtliches Register bereits führt, fragt das System über dessen Schnittstelle ab, gestützt auf die Identität der antragstellenden Person und die Rechtsgrundlage des Verfahrens. Fällt ein Verfahren unter das Single Digital Gateway, können Nachweise aus einem anderen EU-Staat auf Antrag über das Once-Only Technical System kommen. Für jede Abfrage wird der Zweck mitgeschrieben.
04
Schritt 4: Versionierte Regeln anwendenSystem
Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, rechnet ein versioniertes Entscheidungsmodell aus (DMN oder Regeln als Code), das auf die zugrunde liegende Vorschrift verweist. Heraus kommt eine Liste aller Kriterien mit Status erfüllt, nicht erfüllt oder zu prüfen, dazu die verwendeten Fakten und die Regelversion.
05
Schritt 5: Zusammenfassung mit QuellenAgent
Aus Antrag, Anhängen und Registerangaben erstellt ein Modell eine Übersicht für die bearbeitende Person: Sachverhalt, Termine, Summen, Lücken und Unstimmigkeiten. Zu jeder Angabe gibt es einen Link auf die Seite oder den Auszug, woher sie kommt. Ob ein Anspruch besteht, beurteilt die Übersicht nicht, und sie empfiehlt auch kein Ergebnis.
06
Schritt 6: Bewerten und entscheidenPerson
Auf einem Bildschirm sieht die Sachbearbeitung Regelergebnisse, Zusammenfassung und Belege. Sie bewertet, was die Regeln offen lassen, trifft die Entscheidung und begründet sie. Ein Regelergebnis darf sie mit dokumentiertem Grund verwerfen.
Menschliche Prüfung
Die Entscheidung trifft immer die Sachbearbeitung. Keine Entscheidung mit Rechtswirkung beruht ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung; je Antragsart, Betrag oder Ergebnis kann ein Vier-Augen-Prinzip gelten.
07
Schritt 7: Bescheid erstellen und versendenSystem
Das Schreiben entsteht aus der genehmigten Vorlage für Antragsart und Ergebnis, mit der Begründung der Sachbearbeitung und den Rechtsgrundlagen, auf Wunsch in der Sprache des Antrags. Nach der Freigabe wird es unterzeichnet, versandt und im Dossier abgelegt. Ein Einspruch oder eine Klage eröffnet ein verknüpftes Dossier mit Originalakte, Regelstand und Begründung.
Menschliche Prüfung
Kein Schreiben geht hinaus, bevor die Sachbearbeitung den endgültigen Text freigegeben hat.
Komponenten
Was wir bauen würden
01
Eingangs- und Vollständigkeitsprüfung
Nimmt Eingänge aus Portalen, Onlineformularen und der Dokumentenverarbeitung an, prüft sie gegen eine Checkliste je Antragsart und schickt Nachforderungen über den Kanal der antragstellenden Person.
Schnittstellen zu verbindlichen Quellen, Basisregistern und nationalen Plattformen für den Datenaustausch sowie zum Once-Only Technical System, wo ein Verfahren darunter fällt, jeweils mit Zweckprotokoll.
Regeln für Anspruch und Berechnung als DMN oder Programmcode, mit Gültigkeitsdatum, Quellenangabe zur Rechtsnorm und Testfällen in einer Form, die auch Ihre Rechtsabteilung versteht.
Modellgestützte Zusammenfassungen mit Quellverweis für jede Aussage, ein Testdatensatz aus abgeschlossenen Dossiers und keinerlei Rolle bei der Prüfung des Anspruchs.
Ein Bildschirm für Belege, Regelergebnisse, Zusammenfassung, Entscheidung und Begründung, wo möglich in die vorhandene Fachsoftware eingebaut, mit Vorlagen in der Verantwortung Ihrer Rechtsabteilung, auf Französisch, Deutsch oder Englisch.
Benachrichtigung über Postfach im Portal, E-Mail und elektronische Einschreiben
Kontrollen
Eingebaute Kontrollen
Zugriffsgrenzen
Rollen legen fest, welche Antragsarten und Abteilungen jemand sieht. Ein Register wird nur auf der gesetzlichen Grundlage des Verfahrens und nur nach den benötigten Feldern gefragt, jedes Mal mit Aktenzeichen und Zweck im Protokoll. Der Dienst für Übersichten hat Lesezugriff auf das Dossier und keinerlei Schreibrechte.
Menschliche Prüfung
Entschieden wird ausnahmslos von Mitarbeitenden, die Regelauswertung, Übersicht und Belege gleichzeitig vor Augen haben. Was rechtlich wirkt oder Menschen ähnlich stark betrifft, stützt sich nie allein auf Automatik (Art. 22 DSGVO). Wer vom Regelergebnis abweicht, darf das und schreibt den Grund dazu; so bleibt die Prüfung eine echte.
Nachvollziehbarkeit
Im Protokoll eines Dossiers stehen: Eingangsdaten, sämtliche Registerabfragen samt Antwort, die verwendete Regelversion mit dem Resultat für jedes Kriterium, die Übersicht mit Quellen und Modellstand, Entscheidung, Begründung und der verschickte Bescheid. Kommt ein Einspruch oder eine Prüfung, ist klar, welcher Rechts- und Sachstand am Entscheidungstag zugrunde lag.
Datenschutz
Aus Registern kommen nur die Felder, ohne die eine Regel nicht auskommt. Wie lange Dossiers bleiben und wann sie vernichtet werden, regelt Ihr Aktenplan je Verfahren; die Verarbeitung bleibt in der vereinbarten Region, und externe Modelle werden nicht mit Dossierdaten trainiert. In Luxemburg wacht die CNPD über die Einhaltung der DSGVO.
KI-Transparenz
Jeder Bescheid enthält Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Gründe und Rechtsbehelfsbelehrung. Die Mitwirkung eines Modells ist beschrieben, im internen KI-Verzeichnis eingetragen und gegebenenfalls in einem öffentlichen Algorithmenregister sichtbar.
Kennzahlen
Woran wir den Erfolg messen würden
Die Kennzahlen gelten je Antragsart; die Ausgangsbasis entnehmen wir Ihren heutigen Dossierdaten, bevor sich etwas ändert.
Woran wir den Erfolg messen würden
Kennzahl
Warum sie zählt
Wie wir sie messen würden
01Durchlaufzeit je Antragsart
Warum sie zähltDie Zahl, die Antragstellende spüren, getrennt nach Antragsart, damit ein schnelles Verfahren kein langsames verdeckt.
Wie wir sie messen würdenZeit vom Eingang bis zum Versand des Bescheids und vom vollständigen Dossier bis zum Versand, aus den Zeitstempeln.
02Anteil vollständiger Anträge beim Eingang
Warum sie zähltZeigt, ob Formulare, vorausgefüllte Daten und Checklisten das Hin und Her verhindern.
Wie wir sie messen würdenDossiers, die die Vollständigkeitsprüfung beim ersten Einreichen bestehen, je Kanal und Antragsart.
03Nachforderungen je Dossier
Warum sie zähltJede Nachforderung kostet die antragstellende Person Zeit und die Sachbearbeitung einen weiteren Schritt.
Wie wir sie messen würdenNachforderungen und Rückfragen je Dossier, nach Grund, aus dem Dossierprotokoll.
04Dossiers über der gesetzlichen Frist
Warum sie zähltDie rechtliche Untergrenze für Pünktlichkeit und ein frühes Zeichen für wachsenden Rückstand.
Wie wir sie messen würdenOffene und abgeschlossene Dossiers jenseits der Frist sowie Dossiers im Warnzeitraum, je Team und Antragsart.
05Einheitlichkeit der Entscheidungen in Stichproben
Warum sie zähltÄhnliche Fälle sollten zum selben Ergebnis führen, egal wer sie bearbeitet.
Wie wir sie messen würdenÜbereinstimmung zwischen der ursprünglichen Entscheidung und der Bewertung desselben Dossiers durch eine zweite Person, in einer Zufallsstichprobe.
06Anteil erfolgreicher Einsprüche
Warum sie zähltErfolgreiche Einsprüche zeigen, wo Regeln, Belege oder Begründungen Aufmerksamkeit brauchen.
Wie wir sie messen würdenGanz oder teilweise erfolgreiche Einsprüche und Klagen, nach Grund und angewendetem Regelstand.
Ziele werden erst nach einer Ausgangsmessung festgelegt.
Einführung
So würden wir einführen
Phase 01
Analyse und Regelaufnahme
Eine Antragsart und ihre Rechtsgrundlage. Wir erfassen, wie Dossiers heute laufen, schreiben die Kriterien mit Ihren Juristinnen und Juristen als Entscheidungsmodell und stellen anonymisierte, abgeschlossene Dossiers als Testfälle zusammen.
Abschlusskriterien
Regelwerk juristisch geprüft
Testfälle mit erwarteten Ergebnissen vereinbart
Ausgangsbasis je Kennzahl erfasst
Datenschutz-Folgenabschätzung und Einstufung nach KI-Verordnung begonnen
Phase 02
Bauen und nachspielen
Eingang, Registerkonnektoren, Regeln und Arbeitsplatz für die gewählte Antragsart. Abgeschlossene Dossiers laufen erneut durch Regeln und Zusammenfassungsdienst und werden mit den damaligen Entscheidungen verglichen.
Abschlusskriterien
Regelergebnisse stimmen mit den Testfällen überein oder jede Abweichung ist erklärt
Quellverweise in Stichproben der Zusammenfassungen geprüft
Registerzugriff von den Datenverantwortlichen genehmigt
Phase 03
Kontrollierter Betrieb
Neu eingehende Anträge dieses Verfahrens gehen durch die Lösung. Entschieden wird wie gewohnt, und ein Teil der Bescheide wird zusätzlich von Kolleginnen oder Kollegen gegengeprüft.
Abschlusskriterien
Stichproben zeigen einheitliche Entscheidungen
Teamleitungen nutzen die Fristüberwachung
Betriebshandbuch, Monitoring und Rückfallweg vorhanden
Phase 04
Weitere Antragsarten
Weitere Antragsarten nutzen Eingang, Konnektoren und Arbeitsplatz mit, jede mit eigenem Regelwerk, eigenen Testfällen und juristischer Prüfung.
Abschlusskriterien
Verfahren für Regeländerungen liegt bei Ihrem Team
Genehmigungen bei einer Gemeinde, Förderungen und Leistungen bei einer staatlichen Verwaltung, mit Anträgen über MyGuichet.lu, einmal abgerufenen Registerdaten und überwachten Fristen je Verfahren.
Schadenfälle und Beschwerden bei Versicherern, mit Deckungsregeln je Bedingungswerk, Entscheidungen durch die Schadenbearbeitung und Antwortfristen für Beschwerden im Blick.
Anträge auf Kostenübernahme und Vorabgenehmigung bei Zusatzversicherern, mit versionierten Regeln je Tarif; die medizinische Bewertung bleibt beim Fachpersonal.
Anschluss- und Einspeiseanfragen bei Energieversorgern, mit Vollständigkeitsprüfung der technischen Daten beim Eingang und Fristverfolgung für jede Anfrage.
Anträge für Sondertransporte und Baustellen im Straßenraum, bei denen Route, Fahrzeug und Arbeiten vor der Entscheidung mit Netzdaten und anderen Genehmigungen abgeglichen werden.
Beispiel zur Veranschaulichung
Förderanträge über MyGuichet.lu
Ausgangslage
Eine staatliche Verwaltung betreut ein Förderprogramm für Unternehmen. Die Anträge kommen über ein Verfahren auf MyGuichet.lu auf Französisch, Deutsch oder Englisch, Auszüge zu Gesellschaften in Luxemburg und den Nachbarländern hängen als PDF an, und fehlende Anlagen werden per E-Mail nachgefordert.
System
Für jedes Sitzland der antragstellenden Gesellschaft gibt es eine eigene Checkliste. Wo ein Handelsregister eine Schnittstelle anbietet, kommen die Firmendaten von dort, sonst liest die Dokumentenverarbeitung sie aus dem PDF. Förder- und Kofinanzierungsregeln laufen als versioniertes Entscheidungsmodell, und ein Modell fasst jeden Antrag mit Verweisen auf die Quellseiten zusammen.
Menschliche Kontrolle
Über jeden Antrag befinden Mitarbeitende der Verwaltung; ausgewählte Fälle sieht sich eine zweite Person an. Bescheide entstehen aus genehmigten Vorlagen in der Sprache des Antrags, und Zahlungen gibt das Finanzsystem erst nach unterzeichneter Entscheidung frei.
Was wir messen würden
Anteil vollständiger Anträge je Herkunftsland, Nachforderungen je Dossier, Einheitlichkeit in Stichproben und Durchlaufzeit je Förderaufruf.
Luxemburg
Dossiers über Grenzen hinweg
Wer in Luxemburg Anträge bearbeitet, hat es oft mit Menschen und Unternehmen zu tun, die in Deutschland, Frankreich oder Belgien wohnen oder dort Gesellschaften haben. Dann kommen nationale Register, Verfahrensregeln und Nachweise in mehreren Sprachen zusammen. Wir entwerfen einen Ablauf mit Regelwerken und Registerkonnektoren je Land, damit jeder Antrag denselben kontrollierten Weg nimmt, gleich woher er kommt. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Luxemburg ist MyGuichet.lu oft der Eingang, mit Anmeldung über LuxTrust, den luxemburgischen eID-Ausweis oder notifizierte eIDAS-Mittel anderer Mitgliedstaaten.
Für die Verfahren, die die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor (Single Digital Gateway) auflistet, gilt seit dem 12. Dezember 2023: Auf Verlangen der Nutzerin oder des Nutzers tauschen die zuständigen Stellen Nachweise direkt über das Once-Only Technical System aus. Die Entscheidung trifft weiterhin ein Mensch: Nach der DSGVO hat jede Person das Recht, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet. KI-Systeme, die von oder im Auftrag öffentlicher Stellen den Anspruch auf grundlegende öffentliche Unterstützungsleistungen beurteilen, gelten nach der KI-Verordnung als hochriskant.
Nein. Seine Arbeit endet vor der Entscheidung: Dossier anlegen, Registerdaten holen, Regeln durchrechnen, Zusammenfassung mit Belegen schreiben, Bescheid vorformulieren. Prüfen, entscheiden und den Text freigeben tut die Sachbearbeitung. Art. 22 DSGVO schützt Menschen vor Entscheidungen, die allein maschinell zustande kommen und sie rechtlich oder ähnlich spürbar treffen. Unser Ablauf verlangt deshalb jedes Mal eine inhaltliche Prüfung durch eine Person, nicht nur ein Häkchen.
02Was bedeutet die KI-Verordnung hier?
Maßgeblich ist, was das Modell tut. Hochriskant nach Anhang III Nr. 5 Buchst. a sind Systeme, mit denen Behörden oder Stellen in deren Auftrag prüfen, ob jemand grundlegende öffentliche Unterstützungsleistungen und Dienste erhält, oder mit denen sie solche Leistungen gewähren, einschränken, widerrufen oder zurückfordern. Buchst. b erfasst die Bonitätsbewertung natürlicher Personen, außer zur Betrugsaufdeckung; das betrifft am Finanzplatz Luxemburg vor allem Banken. Laut der 2026 geänderten Verordnung greifen diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Wie Luxemburg die Aufsicht organisiert, soll der Gesetzentwurf Nr. 8476 regeln, der die CNPD als horizontale Marktüberwachungsbehörde vorsieht und noch nicht verabschiedet ist.
Wirkt ein Modell an der Anspruchsprüfung mit, richten wir die Lösung vom ersten Tag an auf die Hochrisiko-Anforderungen aus. Unsere Grundeinstellung ist eine andere: Die Kriterien prüft ein versioniertes Regelwerk, die Entscheidung fällt ein Mensch, und das Modell beschränkt sich auf Zusammenfassen und Formulieren. Die Einstufung, dass ein Baustein deshalb nicht hochriskant ist, hält Ihre Rechtsabteilung fest; wir liefern ihr die technischen Angaben dazu. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur KI-Verordnung für öffentliche Stellen.
03Müssen wir unsere Fachsoftware ersetzen?
Nein. Die neuen Bausteine hängen sich per API an Ihr bestehendes System oder werden, wenn die Plattform es zulässt, direkt darin gebaut, beispielsweise auf Salesforce. Ein Systemwechsel ist eine getrennte Frage und nur dann sinnvoll, wenn die Fachsoftware selbst bremst; den stufenweisen Weg dorthin zeigt die Seite zu Altsystemen.
04Wie bleiben die Regeln auf dem Stand der Gesetzgebung?
Hinter jedem Regelwerk steht ein Entscheidungsmodell mit Versionsnummer, Verweis auf die umgesetzte Bestimmung und Testfällen mit Sollergebnis. Erscheint im Mémorial ein neues Gesetz oder eine großherzogliche Verordnung, sieht Ihre Rechtsabteilung die angepasste Version durch, die Tests werden aktualisiert und laufen erneut, und die Version bekommt ihr Startdatum. Da in Luxemburg nur der französische Gesetzestext verbindlich ist, verweisen die Regeln auf diese Fassung. Jedes Dossier wird nach dem Stand bewertet, der für es gilt, und das Dossier hält fest, welcher das war.
05Wie erfahren Antragstellende, wie ihr Dossier bearbeitet wurde?
Aus dem Schreiben gehen Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Gründe und Rechtsbehelfe hervor. Das Portal kann zusätzlich anzeigen, welche Angaben aus welchem Register stammen. Arbeitet ein Modell bei der Vorbereitung mit, ist das beschrieben und, sofern ein öffentliches Algorithmenregister besteht, dort eingetragen. Wer den Bearbeitungsstand wissen will, bekommt Auskunft über die Serviceassistenz auf Basis derselben Daten; dass dort ein KI-System antwortet, wird offen gesagt, so wie es Art. 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 vorschreibt.
06Wie sieht ein erster Umfang aus?
Eine Antragsart mit klarer Rechtsgrundlage und genug Fällen, um zu messen, und ein Regelwerk. Daran bewähren sich Eingang, Registeranbindung, Regeln, Zusammenfassung und Schreiben an echten Dossiers, bevor weitere Antragsarten folgen. Unsere Arbeitsweise beschreibt Analyse- und Umsetzungsphasen.
Ihre Antragsarten besprechen
Wählen Sie ein Verfahren aus und sagen Sie uns, welche Register es braucht und aus welchen Ländern die Anträge kommen. Darauf bauen wir den Entwurf einer ersten Version.