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Staat & Gemeinden

Gebaut für Verwaltungen, die Rechenschaft ablegen.

Online-Dienste für Ministerien, Verwaltungen und Gemeinden: Wir konzipieren, entwickeln und betreiben sie barrierefrei nach Gesetz, mit Sicherheit als Grundeinstellung, anschlussfähig an MyGuichet.lu und die staatlichen Register und so beschrieben, dass Ihr Team sie nach Vertragsende weiterführen kann. Unsere Arbeitsweise stammt aus über 600 Projekten für öffentliche Auftraggeber in der EU.

Für Ministerien, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden, die Menschen in drei Sprachen bedienen und dabei EU-Recht und luxemburgisches Recht zugleich einhalten.

Moderner Verwaltungsbau mit kantiger Fassade aus Glas und Naturstein
  1. 28. Juni 2025

    Barrierefreiheit für Produkte und Dienste

    Seit diesem Tag gelten die Anforderungen der Richtlinie auch für zentrale private Dienstleistungen, in Luxemburg über das Gesetz vom 8. März 2023.

    QuelleRichtlinie (EU) 2019/882 (öffnet externe Website)

  2. 24. Dezember 2026

    Frist für die EUDI-Wallet

    Bis dahin bietet jeder EU-Staat eine Wallet an; Dienste mit Online-Identifizierung akzeptieren sie neben LuxTrust und eID-Ausweis.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1183 (öffnet externe Website)

  3. 2. Dezember 2027

    Pflichten für Hochrisiko-KI

    Dazu gehört die Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Betreiber, in der 2026 geänderten Fassung der KI-Verordnung.

    QuelleVerordnung (EU) 2024/1689 (öffnet externe Website)

600+Projekte für öffentliche Auftraggeber

  • Öffentliche Auftraggeber in der gesamten EU

Nachweise

  • ISO/IEC 27001 zertifiziertZertifiziertes Management der Informationssicherheit
  • Summit Partner · SalesforceAuf den Plattformen, die viele Verwaltungen bereits nutzen
  • Gold Partner · SAP und OdooAuf den Plattformen, die viele Verwaltungen bereits nutzen

Öffentliche Auftraggeber, mit denen wir arbeiten

  • Infrabel BE
  • Skeyes BE
  • Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) AT
  • Austro Control AT
  • Bulgarian Ports Infrastructure Company BG
  • HŽ Infrastruktura HR
  • Cyprus Ports Authority CY
  • Správa železnic CZ
  • DPP Prague CZ
  • Naviair DK
  • Energinet DK
  • Elering EE
  • Fintraffic FI
  • Fingrid FI
  • RATP Group FR
  • EYDAP GR
  • HungaroControl HU
  • EirGrid IE
  • ANAS IT
  • Augstsprieguma tīkls (AST) LV
  • Lithuanian Airports LT
  • Litgrid LT
  • LuxAirport LU
  • Indis Malta MT
  • TenneT NL
  • PANSA PL
  • Infraestruturas de Portugal PT
  • Transelectrica RO
  • NDS SK
  • Enaire ES

Was sich für Ministerien, Verwaltungen und Gemeinden ändert

  1. Viele Vorschriften auf einmal

    Binnen weniger Jahre kommen KI-Verordnung, das NIS2-Gesetz vom 5. Mai 2026, eIDAS 2, die Verordnung für ein interoperables Europa und der Data Act auf dieselben Systeme zu. Jede Regel verlangt Unterlagen, Risikobewertungen oder Meldungen, und in Lastenheften auf marches.public.lu steht immer öfter die Frage, welchen Beitrag der Anbieter dazu leistet.

    QuelleÜberblick über die EU-Digitalvorschriften

  2. Ein Zugang für alle Anliegen

    Wer in Luxemburg einen Antrag stellt, erwartet, ihn auf MyGuichet.lu einzureichen, den Stand zu verfolgen und die Entscheidung online zu erhalten, auf Deutsch, Französisch oder Englisch und ohne Nachweise doppelt vorzulegen. Für wichtige grenzüberschreitende Verfahren ist das Once-Only-Prinzip bereits Pflicht.

    QuelleVerordnung (EU) 2018/1724

  3. Erfahrung geht in den Ruhestand

    Erfahrene Mitarbeitende der Verwaltung und die Entwickler, die alte Fachsoftware noch durchschauen, gehen in den Ruhestand, und Ersatz ist knapp. Ihr Wissen gehört deshalb in beschriebene Abläufe und Werkzeuge, die auch neue Kolleginnen und Kollegen sicher bedienen.

  4. KI unter öffentlicher Beobachtung

    Mit KI lassen sich Rückstände abbauen. Gleichzeitig muss eine Verwaltung Entscheidungen erklären, Zuständigkeiten an Personen knüpfen und ihre Systeme offenlegen. Deshalb ändert sich, wie KI gebaut wird, und nicht nur, wie man sie einkauft.

Herausforderungen und unsere Antworten

  1. Die Herausforderung

    Die Fachsoftware für die Dossiers ist Jahrzehnte alt, und jede Gesetzesänderung macht ein Release zum Wagnis.

    Unsere Antwort

    Erneuerung in Etappen: Eine stabile Schnittstelle bleibt nach außen gleich, dahinter lösen wir Funktionen heraus, übernehmen Daten mit Abgleich und schalten Altmodule einzeln ab. Für Bürgerinnen und Bürger gibt es keinen riskanten Stichtag.

  2. Die Herausforderung

    Wer einen Antrag stellt, legt Bescheinigungen vor, die der Staat längst hat.

    Unsere Antwort

    Wir verbinden Dienste mit den Registern, die die Daten führen, und mit den Austauschplattformen des Staates. Abgerufen wird einmal und nur mit Rechtsgrundlage; jeder Abruf landet im Protokoll.

  3. Die Herausforderung

    Telefon und Schalter beantworten Fragen, die online längst geklärt sein könnten.

    Unsere Antwort

    Ein Serviceassistent auf Deutsch und Französisch, gestützt auf Ihre veröffentlichten Verfahren, ohne Antworten außerhalb freigegebener Quellen und mit klarer Übergabe an Ihr Team.

  4. Die Herausforderung

    Eingehende Dossiers werden von Hand gelesen, sortiert und abgeschrieben.

    Unsere Antwort

    Die Dokumentenverarbeitung ordnet Unterlagen auf Deutsch, Französisch und Englisch zu und liest Werte aus. Bei Unsicherheit entscheidet ein Mensch, und die Fachsoftware bekommt saubere Daten samt Prüfpfad.

  5. Die Herausforderung

    KI-Pilotprojekte kommen über die Rechts- und Ethikprüfung nicht hinaus.

    Unsere Antwort

    Die Prüfung ist bei uns von Anfang an eingeplant. Wir liefern die Risikoeinstufung, Material für die Folgenabschätzungen zu Datenschutz und Grundrechten, Protokolle, ein Konzept für die menschliche Aufsicht und Angaben für Transparenzregister.

  6. Die Herausforderung

    Fachwissen liegt verstreut in Intranets, PDF-Dateien und den Köpfen einzelner Mitarbeitender.

    Unsere Antwort

    Eine Wissenssuche mit Rechteprüfung, die bei jeder Antwort Gesetz, großherzogliche Verordnung, Rundschreiben oder Verfahrensbeschreibung angibt. Mitarbeitende kontrollieren die Quelle, bevor sie handeln.

Die Fristen, an denen sich öffentliche Dienste ausrichten

Diese Daten wirken sich heute schon auf Architektur und Vergaben aus. Luxemburgische Gesetze und EU-Durchführungsrechtsakte können weitere Termine setzen.

  1. Bereits anwendbar

    Verordnung für ein interoperables Europa: Verordnung gilt

    Regeln für die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg und für das Teilen von Lösungen zwischen Verwaltungen.

  2. Bereits anwendbar

    NIS2: Nationale NIS2-Regeln

    Die nationalen Gesetze gelten jeweils ab ihrer Verabschiedung. In Luxemburg ist das Gesetz vom 5. Mai 2026 seit dem 10. Mai 2026 in Kraft; die öffentliche Verwaltung fällt mit Pflichten zu Risikomanagement und Meldung darunter.

  3. Bereits anwendbar

    Verordnung für ein interoperables Europa: Interoperabilitäts­bewertung verpflichtend

    Vor Entscheidungen über neue oder wesentlich geänderte transeuropäische digitale Dienste.

  4. Bereits anwendbar

    KI-Verordnung: Verbotene KI-Praktiken

    Etwa Social Scoring durch staatliche Stellen. Zugleich beginnt die Pflicht, Personal in KI-Kompetenz zu schulen.

  5. Bereits anwendbar

    European Accessibility Act: Barrierefreiheits­anforderungen gelten

    Für zentrale Produkte und Dienste, in Luxemburg über das Gesetz vom 8. März 2023.

  6. Bereits anwendbar

    Data Act: Data Act gilt

    Datenzugang für Behörden in Ausnahmelagen und ein Recht auf den Wechsel des Cloud-Anbieters.

  7. Bereits anwendbar

    KI-Verordnung: Transparenz­pflichten gelten

    Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erfahren; generierte Inhalte brauchen eine Kennzeichnung.

  8. Stand: 2. Oktober 2026

  9. Steht bevor

    eIDAS 2: EUDI-Wallets verfügbar

    Mindestens eine Wallet pro Mitgliedstaat; Dienste, die online identifizieren, akzeptieren sie.

  10. Steht bevor

    KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten gelten

    Gilt für eigenständige Hochrisiko-Systeme, etwa beim Zugang zu Leistungen der öffentlichen Hand, nach der Änderung von 2026.

Vorschriften und Normen im Überblick

Welche Regeln in Lastenheften des luxemburgischen Staates und der Gemeinden am häufigsten auftauchen, kurz erklärt und mit den Folgen für Ihr Projekt. Luxemburgische Gesetze nennen wir mit Datum; verbindlich ist der französische Text.

Diese Übersicht dient der Vorbereitung von Gesprächen und ist keine Rechtsberatung. Nationale Umsetzungen unterscheiden sich, und in Luxemburg ist nur der französische Gesetzestext verbindlich. Stand der Daten: 2. Oktober 2026.

KI-Verordnung (AI Act)GeltungsbereichEU-weit

Die Verordnung ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko. Hochriskant sind etwa Systeme, die bei Sozialleistungen und wesentlichen öffentlichen Diensten, bei Migration, Asyl und Grenzkontrolle oder in Justiz und Strafverfolgung eingesetzt werden.

Setzt eine Verwaltung ein solches System ein, schätzt sie die Folgen für die Grundrechte ab (Artikel 27), bestimmt, wer es beaufsichtigt, und bewahrt Protokolle auf. Seit der Änderung von 2026 ist der Stichtag dafür der 2. Dezember 2027. Die nationale Aufsicht soll in Luxemburg der Gesetzentwurf Nr. 8476 regeln, der noch nicht verabschiedet ist.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Die Einstufung erfolgt bei uns in der Analysephase. Aufsicht und Protokolle sind Teil der Lösung, und Ihr Rechtsdienst erhält die technischen Unterlagen. Ob ein Vorhaben rechtlich zulässig ist, beurteilen Ihre Juristinnen und Juristen.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex (öffnet externe Website)

NIS2 und das Gesetz vom 5. Mai 2026GeltungsbereichEU-weit

Luxemburg hat die Richtlinie mit dem Gesetz vom 5. Mai 2026 (loi du 5 mai 2026) umgesetzt, in Kraft seit dem 10. Mai 2026. Für die meisten Sektoren, darunter die öffentliche Verwaltung, ist das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) zuständig. Wesentliche und wichtige Einrichtungen managen ihre Risiken, sichern ihre Lieferkette ab und melden Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Sicherheitsanforderungen gehören in jeden Vertrag. Unsere Schutzmaßnahmen sind beschrieben, Vorfälle melden wir auf den vereinbarten Wegen, und Sie erhalten die Belege, die Sie gegenüber dem ILR vorlegen müssen.

QuelleRichtlinie (EU) 2022/2555, EUR-Lex (öffnet externe Website)

eIDAS 2 und die EUDI-WalletGeltungsbereichEU-weit

Bis zum 24. Dezember 2026 stellt jeder Mitgliedstaat mindestens eine Wallet für die europäische digitale Identität bereit. Online-Dienste, die eine elektronische Identifizierung verlangen, müssen sie annehmen, neben den bestehenden Mitteln wie LuxTrust und dem luxemburgischen eID-Ausweis auf MyGuichet.lu.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Login, geteilte Attribute und Signaturen sollen auch mit der Wallet laufen. Unsere Anbindung ist so gebaut, dass ein weiteres Identifizierungsmittel per Konfiguration hinzukommt, ohne Neuentwicklung.

QuelleVerordnung (EU) 2024/1183, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Verordnung für ein interoperables EuropaGeltungsbereichEU-weit

Gilt seit dem 12. Juli 2024. Vor einer Entscheidung über neue oder stark veränderte transeuropäische digitale Dienste ist seit dem 12. Januar 2025 eine Interoperabilitätsbewertung fällig. Öffentliche Stellen sollen Lösungen, auch quelloffene, teilen und wiederverwenden.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Wir erarbeiten die Grundlagen für diese Bewertung mit Ihnen, nutzen vorhandene Bausteine und beschreiben Schnittstellen so, dass andere Verwaltungen Ihre Lösung übernehmen können.

QuelleVerordnung (EU) 2024/903, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Single Digital Gateway und Once-OnlyGeltungsbereichEU-weit

Bei wichtigen Verfahren über die Grenze hinweg dürfen Antragstellende seit dem 12. Dezember 2023 verlangen, dass die Behörden ihre Nachweise untereinander über das Once-Only Technical System anfordern, statt sie selbst hochzuladen. Für ein Land mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern ist das besonders relevant.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Der Austausch braucht eine Einwilligung, eine Vorschau für die antragstellende Person und ein Protokoll. Wir binden staatliche Austauschplattformen und Once-Only-Anschlüsse in den Ablauf des Verfahrens ein.

QuelleVerordnung (EU) 2018/1724, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Gesetz vom 28. Mai 2019 und EN 301 549GeltungsbereichEU-weit

Für Websites und Apps des öffentlichen Sektors ist die Norm EN 301 549 maßgeblich, die die WCAG einschließt; dazu kommt eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Weg. In Luxemburg setzt das Gesetz vom 28. Mai 2019 die Richtlinie (EU) 2016/2102 um; der Service information et presse (SIP) überwacht die Einhaltung mit den Referenzrahmen RAWeb und RAAM.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Unser Maßstab ist WCAG 2.2 AA. Wir prüfen mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln und halten mit Ihnen die Erklärung so aktuell, dass sie einer Kontrolle durch den SIP standhält.

QuelleRichtlinie (EU) 2016/2102, EUR-Lex (öffnet externe Website)

European Accessibility Act und Gesetz vom 8. März 2023GeltungsbereichEU-weit

Seit dem 28. Juni 2025 gelten Barrierefreiheitsanforderungen für zentrale Produkte und Dienste wie Bankdienstleistungen, Onlinehandel, E-Books und Personenverkehr. In Luxemburg setzt das geänderte Gesetz vom 8. März 2023 sie um, die Marktüberwachung liegt beim OSAPS. Es richtet sich an Wirtschaftsakteure und nicht direkt an Verwaltungen, doch öffentliche Aufträge greifen die Anforderungen auf, und Dienste mit privaten Partnern können darunter fallen.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Damit zieht sich Barrierefreiheit durch alle Beteiligten. Bei uns ist sie Teil der Abnahme statt einer Prüfung in letzter Minute.

QuelleRichtlinie (EU) 2019/882, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Data ActGeltungsbereichEU-weit

Anwendbar seit dem 12. September 2025. In Ausnahmesituationen dürfen öffentliche Stellen Unternehmensdaten anfordern, und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter erlauben; die Gebühren dafür entfallen stufenweise bis Januar 2027.

Was das für Ihr Vorhaben heißt

Ausstiegspläne und Datenübertragbarkeit sind bei uns Teil der Cloud-Architektur. Ein Anbieterwechsel wird so zum planbaren Projekt statt zur Notlage.

QuelleVerordnung (EU) 2023/2854, EUR-Lex (öffnet externe Website)

Öffentliche Aufträge nach den Regeln, Los für Los.

In Luxemburg vergeben öffentliche Auftraggeber nach dem Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge (loi du 8 avril 2018 sur les marchés publics) und der großherzoglichen Verordnung vom selben Tag, die die Richtlinie 2014/24/EU umsetzen: im offenen, nicht offenen oder Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder über Rahmenverträge. Unterlagen und Angebote laufen über das Portal für öffentliche Aufträge (marches.public.lu).

Innerhalb dieses Rahmens beantworten wir ein Lastenheft Punkt für Punkt, mit namentlich genanntem Team, nachvollziehbarer Preisstruktur und einem Plan, den die Bewertungskommission bewerten kann. Ob wir allein oder mit Partnern anbieten, hängt vom Los ab.

  1. Markterkundung

    Wir sagen, was technisch machbar ist, und nehmen keinen Einfluss auf das Lastenheft. Frühe Gespräche verhindern Ausschreibungen, auf die niemand sinnvoll bieten kann.

  2. Lastenheft und Rückfragen

    Wir lesen das Lastenheft vor dem Hintergrund von Gesetz, Normen und Ihrer bestehenden IT und stellen Fragen ausschließlich über den offiziellen Kanal auf marches.public.lu.

  3. Angebot

    Architektur, Zeitplan, Team, Sicherheits- und Barrierefreiheitskonzept sowie von Beginn an ein Ausstiegsplan, klar gegliedert.

  4. Zuschlag und Projektstart

    Nach Ablauf der Stillhaltefrist: benannte Personen, Einweisung in Ihre Sicherheitsregeln und ein vereinbartes erstes Release.

  5. Umsetzung und Übergabe

    Reporting gegen die Vertragskennzahlen, eine beschriebene Übergabe und die Rückgabe aller Daten, sodass ein späteres Vergabeverfahren ohne Altlasten startet.

Datenhoheit und Sicherheit

Datenstandort von Anfang an festgelegt

Rechenzentrumsregionen in der EU, die Kontrolle über die Schlüssel und die Orte, von denen aus Support geleistet wird, legen wir vor der Entwicklung gemeinsam fest und schreiben sie in die Architektur.

Ausstieg mitgedacht

Offene Standards, beschriebene Datenmodelle und Infrastruktur als Code halten die Kosten eines Wechsels sichtbar, so wie der Data Act es vorsieht.

Open Source, wo es passt

Wiederverwendbare öffentliche Bausteine und quelloffene Optionen prüfen wir zuerst, im Sinne der Verordnung für ein interoperables Europa.

Zertifiziertes Sicherheitsmanagement

FromNine ist ISO/IEC 27001 zertifiziert. Unsere Sicherheitsmaßnahmen, die Steuerung von Unterauftragnehmern und das Vorfallmanagement laufen über dieses Managementsystem.

Umsetzung im Sinne von NIS2

Pro Vertrag legen wir fest, wie Vorfälle gemeldet, Schwachstellen behoben und Unterauftragnehmer offengelegt werden, passend zu Ihren Pflichten aus dem Gesetz vom 5. Mai 2026.

Interoperabilität und Once-Only

Beispiel zur Veranschaulichung
Person oderUnternehmeneID oder EUDI-WalletOnline-PortalServiceassistentFachsoftwarePrüfung durchSachbearbeitungZugriffsprotokollOnce-Only TechnicalSystemStaatliche AustauschplattformAndererMitgliedstaatPersonenregisterUnternehmensregisterSteuer- undSozialdaten
So greift ein Once-Only-Dienst ineinander

Identität, Online-Portal und Fachsoftware liegen über einer Austauschschicht, die aus den maßgeblichen Registern liest.

Diagramm als Text lesen

Privatpersonen und Unternehmen melden sich mit LuxTrust, dem eID-Ausweis oder einer EUDI-Wallet am Online-Portal an. Dort beantwortet ein Serviceassistent Fragen und führt zum richtigen Formular.

Das Portal übergibt den Antrag an die Fachsoftware, in der die Sachbearbeitung Ausnahmen prüft und entscheidet.

Portal und Fachsoftware lesen die benötigten Daten über eine staatliche Plattform für den Datenaustausch. Die Plattform holt sie aus maßgeblichen Registern wie dem Personenregister, dem Unternehmensregister sowie Steuer- und Sozialdaten und protokolliert jeden Zugriff.

Bei Verfahren über die Grenze reicht die Plattform Anfragen an das Once-Only Technical System weiter, das Nachweise mit Behörden in anderen EU-Staaten tauscht.

  • Register statt Kopien

    Dienste holen Daten über staatliche Austauschplattformen aus dem Register, das für sie zuständig ist, statt eigene Kopien zu führen.

  • Standards zuerst

    Unsere Schnittstellen folgen dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen, nationalen Vorgaben und gängigen semantischen Standards.

  • Rechtsgrundlage und Protokoll

    Kein Datenabruf ohne Rechtsgrundlage und Zweck; jeder wird so protokolliert, dass Betroffene und Prüfstellen ihn nachverfolgen können.

  • Bereit für Verfahren über die Grenze

    Verfahren im Anwendungsbereich des Single Digital Gateway werden über nationale Zugangspunkte an das Once-Only Technical System angeschlossen.

Barriere­freiheit ist Gesetz

  • WCAG 2.2 AA als Untergrenze

    RAWeb und EN 301 549 stützen sich auf die WCAG. Wir zielen auf WCAG 2.2 AA und sind damit für die geltenden Anforderungen und die nächste Überarbeitung gerüstet.

  • Geprüft mit Werkzeugen und mit Menschen

    Automatisierte Tests bei jedem Build, Handprüfungen mit Screenreader und reiner Tastaturbedienung und Nutzertests mit Menschen mit Behinderung, wenn Sie diese organisieren können.

  • Verständlich in jeder angebotenen Sprache

    Inhalte, die auf die Aufgabe der Lesenden zugeschnitten sind, in gleicher Qualität auf Deutsch, Französisch und in jeder weiteren Sprache, die der Dienst anbieten muss.

  • Erklärungen, die stimmen

    Wir helfen Ihnen, Erklärung zur Barrierefreiheit und Rückmeldeweg aktuell zu halten, während sich der Dienst weiterentwickelt.

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Identität

  • Heutige eID-Mittel

    Anbindung der Mittel, die MyGuichet.lu annimmt: LuxTrust, der luxemburgische eID-Ausweis und notifizierte eIDAS-Mittel aus anderen EU- und EWR-Staaten, über die offiziellen Schnittstellen. Bei Diensten für mehrere Länder kommen weitere Verfahren der Nachbarstaaten hinzu.

  • Als Nächstes die EU-Wallet

    Anmeldung per Wallet und überprüfbare Nachweise kommen neben die bestehenden Mittel. Die Bürgerinnen und Bürger wählen, und der Dienst muss sich nicht aufspalten.

  • Wenig Daten, klare Einwilligung

    Nicht mehr Angaben anfordern als nötig, offen zeigen, was geteilt wird, und die Einwilligung dokumentieren.

  • Vollmachten und Vertretung

    Anträge im Namen einer Firma oder einer anderen Person, ohne die kaum ein Leistungs- oder Genehmigungsverfahren auskommt.

Für welche Bereiche des Staates wir bauen

  • Soziale Sicherheit und Beschäftigung

    Leistungen, Beiträge und Arbeitsvermittlung, oft für Menschen, die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten. Entscheidungen betreffen den Lebensunterhalt, jeder Schritt muss begründbar sein.

  • Gemeinden und Gemeinde­syndikate

    Genehmigungen, kommunale Abgaben, Kontakt mit der Bevölkerung und gemeinsame Dienste mehrerer Gemeinden.

  • Justiz und öffentliche Sicherheit

    Akten und Dokumente mit enger Rechtevergabe, festen Aufbewahrungsfristen und einer belegbaren Beweiskette.

  • Bildung und Forschung

    Verwaltung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden, Förderverwaltung und Dienste für Forschungsdaten.

  • Ministerien und öffentliche Einrichtungen

    Gemeinsame Plattformen, Register und Verwaltungssysteme, die mehrere Ministerien nutzen.

Anwendungsbeispiele (zur Veranschaulichung)

Beispiel zur Veranschaulichung
  1. Eingang von Anträgen auf Leistungen

    Ein Antrag kommt mit Belegen auf Deutsch, Französisch oder Englisch an. Das System ordnet die Unterlagen zu und meldet, was fehlt; die Sachbearbeitung prüft jede Markierung, bevor entschieden wird.

  2. Bürgerassistent einer Gemeinde in zwei Sprachen

    Beantwortet Fragen zu Verfahren der Gemeinde auf Deutsch und Französisch, nennt die Seite, auf die sich die Antwort stützt, und übergibt an die Mitarbeitenden, sobald eine Abwägung nötig ist.

  3. Suche in Gesetzen und Reglementen

    Mitarbeitende einer Verwaltung durchsuchen Rundschreiben, Gemeindereglemente und Verfahrensbeschreibungen an einer Stelle. Die Treffer beachten Zugriffsrechte, und jede Antwort verweist auf ihre Quelle.

  4. Genehmigungssystem in Etappen ablösen

    Die Software einer Gemeinde für Bau- und Gewerbegenehmigungen wird hinter einer gleichbleibenden Schnittstelle Stück für Stück ersetzt, mit Datenabgleich nach jedem Schritt; das alte System wird zum Schluss abgeschaltet.

  5. Anfragen auf Zugang zu Dokumenten

    Eingehende Anfragen werden registriert, die einschlägigen Dokumente gesucht und Vorschläge für Schwärzungen erstellt. Herausgegeben wird erst nach Freigabe durch die zuständige Person.

Zwei Abläufe von Anfang bis Ende

Wie die Teile im Alltag zusammenspielen. Es sind Beispielabläufe zur Veranschaulichung, keine Projekte von Auftraggebern.

Bürgerservice: von der Frage bis zum erledigten Antrag

Beispielhafter Ablauf
  1. Schritt 01Anmelden

    Anmeldung mit LuxTrust, dem luxemburgischen eID-Ausweis oder einer EUDI-Wallet. Der Dienst fragt nur die Angaben ab, die er tatsächlich benötigt.

  2. Schritt 02Fragen oder beantragen

    Der Serviceassistent antwortet auf Deutsch oder Französisch aus freigegebenen Quellen oder führt direkt zum richtigen Formular.

  3. Schritt 03Aus Registern vorbefüllen

    Was der Staat schon weiß, kommt einmalig aus dem Register und wird zur Bestätigung angezeigt.

  4. Schritt 04Mit Kontext weiterleiten

    Das zuständige Team sieht den Antrag mit allen bisherigen Schritten und muss nichts erneut erfragen.

  5. Schritt 05Mitarbeitende entscheiden

    Menschliche Kontrolle. Sonderfälle und Ermessensfragen bleiben bei den Mitarbeitenden. Der Assistent trifft keine Entscheidung über Ansprüche oder Leistungen.

  6. Schritt 06Benachrichtigen

    Stand und Entscheidung landen im digitalen Postfach der Person, mit einem klaren Weg zu Einspruch oder Beschwerde.

Dossierbearbeitung: vom Eingang zur nachvollziehbaren Entscheidung

Beispielhafter Ablauf
  1. Schritt 01Eingang

    Dossiers treffen über MyGuichet.lu, per E-Mail oder auf Papier ein; eingescannte Post läuft in denselben Eingangskorb.

  2. Schritt 02Erkennen und auslesen

    Dokumente werden nach Art erkannt und wichtige Felder ausgelesen, jeweils mit einem Konfidenzwert.

  3. Schritt 03Vollständigkeit prüfen

    Prüfregeln erkennen Lücken und bereiten ein Schreiben zur Nachreichung vor.

  4. Schritt 04Prüfung durch die Sachbearbeitung

    Menschliche Kontrolle. Unsichere Werte bestätigt die Sachbearbeitung, die auch entscheidet. Was das System vorschlägt, ist klar als Vorschlag markiert.

  5. Schritt 05Festhalten

    Die Fachsoftware und das Prüfprotokoll speichern Entscheidung, Begründung und Datengrundlage.

  6. Schritt 06Messen

    Korrekturen fließen in den Testdatensatz, sodass die Qualität bei jedem Release gemessen wird.

Plattformen im öffentlichen Sektor

  • Salesforce

    Summit Partner

    Dossierverwaltung, Anlaufstellen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und Förderverfahren, verbunden mit den Registern im Hintergrund und mit staatlichen Anmeldediensten.

  • SAP

    Gold Partner

    Finanzen, Personal und Einkauf für Verwaltungen, und SAP an Fachsoftware und Datenplattformen angebunden, ohne den Kern aus dem Gleichgewicht zu bringen.

  • Odoo

    Gold Partner

    Eine pragmatische Verwaltungssoftware für kleinere öffentliche Einrichtungen, Gemeinden und Gemeindesyndikate, mit Open-Source-Lizenzmodellen, die es zu prüfen gilt.

Die Partnerstufen sind die von FromNine. Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.

Luxemburg

Luxemburg: EU-Rahmen, eigene Systeme

Das Ministerium für Digitalisierung ist für das CTIE (Centre des technologies de l’information de l’État) zuständig, das die IT des Staates sowie Guichet.lu und MyGuichet.lu betreibt. Auf MyGuichet.lu melden sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit LuxTrust, dem luxemburgischen eID-Ausweis oder notifizierten eIDAS-Mitteln aus anderen EU- und EWR-Staaten an. Guichet.lu ist für Unternehmen die zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsverfahren.

Vergaben richten sich nach dem Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge und laufen über das Portal marches.public.lu, wo die elektronische Kommunikation für Verfahren nach Buch II und III seit dem 18. Oktober 2018 Pflicht ist. Seit dem 18. März 2023 stellt jeder Auftragnehmer strukturierte E-Rechnungen, ausschließlich über Peppol oder MyGuichet.lu; neben Peppol BIS Billing 3.0 wird auch XRechnung angenommen.

Für Cybersicherheit gilt das Gesetz vom 5. Mai 2026 mit dem ILR als zuständiger Behörde, für die Barrierefreiheit öffentlicher Websites das Gesetz vom 28. Mai 2019 mit dem SIP. Wir planen eine Architektur, die diese Vorgaben in Konfiguration und Dokumentation abbildet, und Inhalte in den Sprachen, in denen die jeweilige Verwaltung arbeitet.

Häufige Fragen

Welche Erfahrung haben Sie im öffentlichen Sektor?

Unsere Erfahrung umfasst über 600 Projekte für öffentliche Auftraggeber in der EU, abgeschlossen und laufend, auch in Luxemburg. Namen öffentlicher Stellen veröffentlichen wir nur, wenn diese zustimmen. Referenzen legen wir im Vergabeverfahren vor, so wie es der Auftraggeber im Lastenheft verlangt.

Können wir über unseren Rahmenvertrag bei Ihnen bestellen?

Sagen Sie uns, um welchen Vertrag, welches Los oder welches Einkaufssystem es geht. Wir prüfen dann, ob eine Teilnahme möglich ist und in welcher Form, direkt oder gemeinsam mit Partnern.

Wie gehen Sie in öffentlichen Diensten mit der KI-Verordnung um?

Am Beginn steht die Einstufung des Anwendungsfalls. Ist er hochriskant, zum Beispiel bei Entscheidungen über Leistungen, sehen wir Aufsicht durch Menschen, Protokolle und Unterlagen vor und arbeiten Ihrer Grundrechte-Folgenabschätzung zu. Die künftige nationale Aufsicht beschreibt der Gesetzentwurf Nr. 8476; wir verfolgen ihn, bis er verabschiedet ist.

Wo liegen unsere Daten?

Das entscheiden Sie. Wir gehen von Daten in der EU aus und klären vor der Entwicklung Rechenzentren, Schlüsselhoheit und Support-Standorte, auf Wunsch mit souveränen Cloud-Angeboten. Das Ergebnis steht in der Architekturbeschreibung.

Erfüllen Ihre Lösungen das Gesetz vom 28. Mai 2019?

Ja. WCAG 2.2 AA ist unser Zielniveau, auf dem EN 301 549 und der luxemburgische Referenzrahmen RAWeb aufbauen. Wir verbinden automatische mit manuellen Tests und unterstützen Sie bei der Pflege Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Können Dienste mehrere Sprachen unterstützen?

Ja. Für Verwaltungen in Luxemburg ist das der Normalfall: Masken, Texte, Assistenten und Handbücher gibt es in jeder Sprache, die Ihr Publikum nutzt, ohne Qualitätsgefälle zwischen den Fassungen. Wir selbst arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch und vereinbaren die Projektsprache beim Start.

Ihr Vorhaben für Staat oder Gemeinde besprechen

Steht ein Lastenheft, eine Modernisierung oder ein KI-Dienst unter der KI-Verordnung an? Unser Team kennt Vergaberecht, Barrierefreiheitsvorgaben und mehrsprachige Verwaltungsdienste aus vielen EU-Staaten. Das erste Gespräch kann auf Deutsch oder Französisch stattfinden.