Zum Hauptinhalt springen
FromNine
Menü

PlattformenArchitektur

E-Rechnung in Luxemburg: Peppol bei öffentlichen Aufträgen und der Weg bis 2030

Wer in Luxemburg einen öffentlichen Auftrag ausführt, rechnet seit dem 18. März 2023 strukturiert elektronisch ab, über Peppol oder MyGuichet.lu, unabhängig vom Betrag. Ab 2030 kommt die EU-Pflicht für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Unternehmen hinzu, und Belgien, Deutschland und Frankreich sind schon weiter. Was eine E-Rechnung ausmacht, wie das Netz funktioniert und worauf es bei der ERP-Anbindung ankommt.

Von
FromNine Redaktion
Veröffentlicht
Lesezeit
8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste

  1. Seit dem 18. März 2023 schickt jeder Wirtschaftsteilnehmer Rechnungen zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Luxemburg als strukturierte E-Rechnung, ausschließlich über Peppol oder MyGuichet.lu. Eine PDF per E-Mail wird nicht angenommen.
  2. Angenommen werden unter anderem Peppol BIS Billing 3.0 und XRechnung (UBL oder CII). Ein Lieferant aus Deutschland, Belgien oder den Niederlanden kann also mit dem Format abrechnen, das er ohnehin erzeugt; XRechnung allerdings seit dem 1. Oktober 2026 nur noch ab Version 3.0.
  3. Mit dem EU-Paket „MwSt. im digitalen Zeitalter“ (ViDA) wird die E-Rechnung ab Juli 2030 für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen zur Regel. Planen Sie den Peppol-Anschluss für öffentliche Kunden als ersten Baustein einer europäischen Lösung.
Inhalt

Die Lage in Luxemburg

Rechtsgrundlage ist das geänderte Gesetz vom 16. Mai 2019 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (loi modifiée du 16 mai 2019), mit dem Luxemburg die Richtlinie 2014/55/EU umgesetzt hat. Die Einzelheiten zu Peppol und den zulässigen Alternativen regelt eine großherzogliche Verordnung vom 13. Dezember 2021. Die Pflicht kam in zwei Schritten: Große Unternehmen rechnen seit dem 18. Mai 2022 elektronisch ab, alle übrigen Wirtschaftsteilnehmer seit dem 18. März 2023, und zwar unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Erfasst sind Rechnungen zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, also an Ministerien, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden. Für die staatlichen Stellen nimmt das CTIE (Centre des technologies de l’information de l’État) die E-Rechnungen über Peppol entgegen. Praktische Hinweise zu Kanälen und Formaten veröffentlicht Guichet.lu (öffnet externe Website), das Portal des Staates für Unternehmen und Bürger.

Was als E-Rechnung zählt

Gemeint ist eine Rechnung, die Software ohne menschliche Deutung verarbeiten kann: eine Datei nach dem semantischen Datenmodell der europäischen Norm EN 16931. Eine PDF, ein eingescannter Papierbeleg oder ein Word-Dokument erfüllt das nicht, auch wenn es elektronisch verschickt wird. Eine lesbare PDF darf der strukturierten Rechnung als Anhang beiliegen. Maßgeblich bleiben die strukturierten Daten.

Luxemburg lässt nur zwei Übertragungswege zu. Der erste ist das Peppol-Netz, der Standardweg für alle, die regelmäßig an öffentliche Auftraggeber liefern. Der zweite ist MyGuichet.lu, die Plattform des Staates für Online-Verfahren, auf der sich Unternehmen mit LuxTrust, dem luxemburgischen eID-Ausweis oder einem notifizierten eIDAS-Mittel anmelden. Der Versand per E-Mail ist ausgeschlossen. Bei den Formaten zeigt sich Luxemburg offen: Neben Peppol BIS Billing 3.0 wird unter anderem XRechnung in UBL- oder CII-Syntax angenommen, seit dem 1. Oktober 2026 nur noch ab Version 3.0.

So funktioniert das Peppol-Netz

Hinter Peppol stehen ein internationales Netz und ein Satz von Spezifikationen für Geschäftsdokumente, betreut vom gemeinnützigen Verband OpenPeppol in Brüssel. Vier Beteiligte wirken zusammen. Ihr ERP liefert die Rechnung an Ihren Zugangsdienst, den Access Point. Der reicht sie an den Access Point des Empfängers weiter, und von dort gelangt sie in dessen System. Bevor etwas verschickt wird, fragt der Access Point das Verzeichnis des Netzes ab (Service Metadata Locator und Service Metadata Publisher): Ist der Empfänger registriert, und welche Dokumentarten nimmt er an?

Für Sie bedeutet das: Ein Vertrag mit einem einzigen Access-Point-Anbieter genügt, um jeden Teilnehmer im Netz zu erreichen, ganz gleich, bei welchem Anbieter dieser ist. Ein Luxemburger Handwerksbetrieb, der eine Gemeinde beliefert, nutzt denselben Anschluss wie für einen belgischen Geschäftskunden. Viele ERP- und Buchhaltungsprogramme bringen einen Access Point mit; spezialisierte Anbieter decken größere Mengen und weitere Dokumente wie Bestellungen und Gutschriften ab.

  • Registrierung: Ihr Unternehmen ist mit seiner Kennung und den Dokumenttypen, die es empfangen kann, im Netz eingetragen. Fehlt der Eintrag oder ist er falsch, kommen Rechnungen schlicht nicht an.
  • Prüfung: Access Points kontrollieren jede Rechnung gegen die Regeln von Peppol BIS Billing 3.0. Fällt sie durch, wird sie zurückgewiesen, bevor sie den Empfänger erreicht.
  • Zustellnachweis: Das Netz bestätigt die technische Zustellung. Fachliche Rückmeldungen wie angenommen, beanstandet oder bezahlt sind eigene Nachrichten und hängen davon ab, was beide Seiten unterstützen.

Wen die Pflicht trifft und was sie nicht regelt

Die luxemburgische Regel knüpft am öffentlichen Auftrag an, nicht am Sitz des Lieferanten. Eine Spedition aus der Großregion, ein Softwarehaus aus Trier oder ein Dienstleister aus Antwerpen rechnet gegenüber einem Luxemburger öffentlichen Auftraggeber genauso elektronisch ab wie ein Unternehmen aus Luxemburg-Stadt. Für Rechnungen zwischen Unternehmen enthält das Gesetz vom 16. Mai 2019 keine Pflicht; dort gelten die allgemeinen Regeln der Mehrwertsteuer (TVA).

Wer auf beiden Seiten der Grenze tätig ist, hat es mit mehreren Regimen zugleich zu tun. Eine Luxemburger Gruppe mit einer Tochter in Deutschland muss dort E-Rechnungen empfangen können, eine belgische Niederlassung fällt unter die belgische B2B-Pflicht (öffnet externe Website). Ein gemeinsamer Peppol-Anschluss mit sauberen Stammdaten ist für alle diese Fälle die beste Ausgangslage.

Tabelle 1Stichtage der E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen in Luxemburg
DatumWas gilt
16. Mai 2019Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen, Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU; später geändert.
13. Dezember 2021Großherzogliche Verordnung zu Peppol und den zulässigen Alternativen.
18. Mai 2022Strukturierte E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verpflichtend für große Unternehmen.
18. März 2023Pflicht für alle Wirtschaftsteilnehmer, unabhängig vom Betrag; nur über Peppol oder MyGuichet.lu, nicht per E-Mail.
1. Juli 2030EU-weit: E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen nach ViDA.

Das europäische Bild

Den Rahmen setzt Brüssel mit zwei Texten. Die Richtlinie 2014/55/EU (öffnet externe Website) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, E-Rechnungen nach EN 16931 anzunehmen. Das erklärt, warum fast überall, in Luxemburg ebenso, zuerst der Staat digital abgerechnet wurde. Für den Verkehr zwischen Unternehmen ist das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) entscheidend. Seine Kernvorschrift, die Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates (öffnet externe Website), wurde am 11. März 2025 beschlossen und gilt seit dem 14. April 2025. Ein Mitgliedstaat braucht seither keine Ausnahmegenehmigung mehr, um die E-Rechnung im Inland einzuführen. Für Lieferungen zwischen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten werden E-Rechnung und digitale Meldung am 1. Juli 2030 verbindlich; nationale Meldesysteme in Echtzeit haben bis zum 1. Januar 2035 Zeit, sich dem EU-Modell anzupassen.

Bis dahin geht jedes Land eigene Wege. Die einen setzen auf Peppol, andere auf eine staatliche Plattform, die jede Rechnung freigibt, wieder andere auf eine Mischung. Für Unternehmen im Großherzogtum, deren Kunden in Belgien, Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden sitzen, heißt das: ein Integrationsdesign mit mehreren Ausgängen.

Tabelle 2E-Rechnung in Luxemburg und den Nachbarmärkten, Stand Oktober 2026
LandStand
LuxemburgPflicht bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen seit dem 18. März 2023 für alle Lieferanten, über Peppol oder MyGuichet.lu; XRechnung wird angenommen.
BelgienStrukturierte E-Rechnung zwischen in Belgien ansässigen, mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen seit dem 1. Januar 2026, standardmäßig über Peppol. Seit dem 1. April 2026 drohen feste Bußgelder; eine Meldepflicht an die Steuerverwaltung ist ab 2028 geplant.
DeutschlandSeit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze empfangen können, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD. Die Pflicht zum Ausstellen folgt am 1. Januar 2027 für Unternehmen mit höherem Vorjahresumsatz und am 1. Januar 2028 für alle.
FrankreichSeit dem 1. September 2026 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; große und mittlere Unternehmen stellen sie aus und melden Transaktionsdaten. KMU und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Die Rechnungen laufen über zugelassene Plattformen (plateformes agréées).
NiederlandeNoch keine B2B-Pflicht im Inland. Lieferanten der Zentralregierung rechnen elektronisch ab, über Peppol oder Digipoort. Die Regierung hat angekündigt, die EU-Pflicht von 2030 auf inländische Geschäfte auszudehnen; das Gesetz steht noch aus.
EU (ViDA)Ab dem 1. Juli 2030 E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen in allen Mitgliedstaaten.

ERP-Anbindung: woran Projekte gelingen oder hängen bleiben

Die erste Rechnung über Peppol ist oft an einem Nachmittag verschickt. Den gesamten Rechnungsverkehr ohne Handarbeit darüber abzuwickeln, verlangt dagegen Planung. Der Aufwand steckt in Stammdaten, Prüfregeln, Eingangsverarbeitung und Archiv, kaum im Netz selbst.

  • Zuerst die Stammdaten. Jeder Kunde braucht eine korrekte Kennung, MwSt.-Identifikationsnummer und Anschrift, jeder Artikel eine Mengeneinheit und eine Steuerkategorie, die auf die Codes der Norm passen. Bei öffentlichen Auftraggebern gehören die Angaben aus dem Auftrag dazu, die der Empfänger zur Zuordnung braucht. Prüfen Sie vor dem ersten Versand, ob der Empfänger im Netz registriert ist, und wiederholen Sie die Prüfung laufend, weil Anbieter gewechselt werden.
  • Vor dem Versand prüfen. Wenden Sie die Geschäftsregeln des Access Points schon im eigenen Prozess an. Dann fällt eine fehlerhafte Rechnung im ERP auf und nicht erst Wochen später, wenn die Verwaltung nachfragt, wo die Zahlung bleibt.
  • Den Eingang gestalten. Strukturierte Eingangsrechnungen lassen sich automatisch Lieferant, Bestellung und Wareneingang zuordnen; zur Freigabe gehen nur die Abweichungen. Hier liegt der größte Effizienzgewinn. Was weiterhin auf Papier oder als PDF eintrifft, etwa von kleineren Lieferanten, läuft über die Dokumentenverarbeitung in denselben Ablauf.
  • Die Datei ist das Original. Rechtlich zählt die strukturierte Rechnung selbst. Sie wird samt Zustellnachweis unverändert archiviert, so lange wie gesetzlich vorgeschrieben, und muss bei einer Betriebsprüfung schnell gefunden und angezeigt werden können.
  • Den Fluss überwachen. Gescheiterte Zustellungen, Zurückweisungen und Rechnungen in der Freigabeschleife gehören auf ein Dashboard mit einer verantwortlichen Person, nicht in ein Postfach.

In Odoo ist der Versand über Peppol Teil der Buchhaltung; welche Lokalisierungen und Formate Ihre Version abdeckt, klären wir vorab. Die eigentliche Arbeit liegt dann in Konfiguration, Stammdaten und Freigaben. In SAP-Landschaften fällt die Wahl meist zwischen den eigenen Compliance-Werkzeugen von SAP für elektronische Dokumente und der Anbindung eines externen Access Points; beide verlangen dieselbe Sorgfalt bei Stammdaten und Fehlerbehandlung. Rechnen mehrere ERP-Systeme, ein Webshop und ein Konzernsystem ab, etwa in einer Gruppe mit Luxemburger Holding und deutschen Töchtern, hält eine gemeinsame Integrationsschicht Formate, Prüfungen und Überwachung an einer Stelle zusammen.

Ein praktischer Fahrplan

  1. Alle Rechnungsflüsse erfassen. Welche Systeme stellen Rechnungen und Gutschriften aus oder empfangen sie, für welche Länder und über welche Kanäle, Webshop, Abonnements und konzerninterne Verrechnung eingeschlossen.
  2. Das Modell für den Access Point wählen. Der im ERP eingebaute, ein spezialisierter Anbieter oder eine gemeinsame Integrationsschicht für mehrere Systeme. Entscheiden Sie nach Menge, weiteren Dokumenttypen und den Ländern, die Sie brauchen.
  3. Stammdaten bereinigen. Kennungen, MwSt.-Nummern, Einheiten und Steuerkategorien für Kunden, Lieferanten und Artikel.
  4. Mit echten Partnern testen. Tauschen Sie Rechnungen mit Ihren wichtigsten öffentlichen Auftraggebern, Kunden und Lieferanten aus, bevor Sie umstellen, und prüfen Sie, wie deren Systeme Ihre Rechnungen verarbeiten.
  5. Den Eingang automatisieren. Zuordnung, Freigabe und Buchung, Ausnahmen gehen an Menschen.
  6. Archivieren und überwachen. Strukturierte Originale und Zustellnachweise aufbewahren, für gescheiterte Nachrichten eine Zuständigkeit festlegen.
  7. An Meldepflichten denken. Legen Sie die Datenflüsse so an, dass Rechnungsdaten später auch an Steuerverwaltungen gehen können, wenn Meldepflichten kommen, in den Ländern, in denen Sie tätig sind, und spätestens mit ViDA.

Was Sie im Blick behalten sollten

  • Die Umsetzung von ViDA in Luxemburg und den Nachbarländern, auch die Frage, wer die Pflicht von 2030 auf inländische Geschäfte ausdehnt.
  • Änderungen an den Luxemburger Vorgaben zu Kanälen und Formaten, wie sie Guichet.lu veröffentlicht.
  • Die Einführung in Frankreich, die belgische Meldepflicht ab 2028 und das Ende der deutschen Übergangsfristen 2027 und 2028.
  • Neue Versionen von Peppol BIS Billing 3.0 und der Prüfregeln, die Ihr Access Point anwendet.

In fast allen Ländern, in denen wir arbeiten, ist die E-Rechnung in Bewegung. Versehen Sie jede interne Notiz dazu mit einem Datum und prüfen Sie vor jeder Designentscheidung die amtlichen Quellen.

Quellen

  1. Guichet.lu. Elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (Luxemburg) (abgerufen am )
  2. EUR-Lex. Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter (abgerufen am )
  3. Europäische Kommission. VAT in the Digital Age (ViDA, englisch) (abgerufen am )
  4. EUR-Lex. Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (abgerufen am )
  5. OpenPeppol. Peppol BIS Billing 3.0 (englisch) (abgerufen am )
  6. Guichet.lu. Übermittlung einer E-Rechnung: Kanäle und Formate (Luxemburg, englisch) (abgerufen am )
  7. FÖD BOSA und FÖD Finanzen. E-Rechnung in Belgien (englisch) (abgerufen am )
  8. Direction générale des Finances publiques. La facturation électronique (Frankreich) (abgerufen am )
  • PlattformOdooOdoo einführen, upgradefeste Module entwickeln, Rechnungen per Peppol versenden und Odoo an das ERP der Gruppe koppeln.
  • LeistungIntegrationen & APIsAPI-Strategie, ereignisgesteuerte Integration, Identitäten, E-Rechnung über Peppol und Anbindung an staatliche Plattformen, mit Verantwortlichen für jeden Datenfluss.
  • InsightBarriere­freiheit digitaler Dienste in Luxemburg: was seit Juni 2025 giltWelche Verbraucherdienste das luxemburgische Gesetz vom 8. März 2023 erfasst, was es von Websites und Apps verlangt, welche Rolle das OSAPS spielt und wie Barrierefreiheit in die Entwicklung gehört.
  • InsightKI-Verordnung in Luxemburg: was Staat und Gemeinden bis Dezember 2027 vorbereitenDie Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung greifen nach der Änderung von 2026 ab Dezember 2027, vieles gilt schon heute. Ein datierter Plan für Ministerien, Verwaltungen, Gemeinden und den Finanzplatz.

Sie wollen Ihr ERP an Peppol anschließen?

Wir verbinden Odoo, SAP und eigene Systeme mit dem Peppol-Netz, für Luxemburger Auftraggeber ebenso wie für Kunden in Deutschland und Belgien. Wir bereinigen Stammdaten, automatisieren den Rechnungseingang und richten Überwachung und Archiv ein. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Steuerberatung.